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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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Januar 1530.

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Worten gewußt, sondern allein um Schutz und Schirm angerufen habe. Darauf haben ihm die beiden Orteden Bescheid gegeben, wie sie es früher schon zum Ueberfluß gethan: wenn er aus heiliger Schrift seinen ver-meinten Mönchenstand als gerecht und gut erweisen könne, das dem Gotteshaus entfremdete Gut zurückerstatteund sich dem Gotteswort gleichförmig mache, so werden sie gegen ihn thun, was sich gezieme; wenn er diesesnicht thue, so seien sie des Willens, ihn nicht hereinkommen zu lassen, sondern ihren Zusagen gemäß alsbalddie Verwaltung des Landes an die Hand zu nehmen und alles Nöthige vorzukehren, damit dort nichts verun-schickt werde. Dies sei denn auch, in Erwägung der Billigkeit, der berührten Zusagen und des Landfriedens,geschehen; die Boten von Zürich und Glarus haben die Gesandten der Gotteshauslcnte über ihre Beschwerdengehört und einige Artikel aufgesetzt, welche dieselben hinter sich bringen und ans einen bestimmten Tag (Samstagvor Thomä) beantworten sollten; weil diese Antwort nicht ganz entsprechend gewesen, so sei ein anderer Tag(auf St. Stephan) nach Wyk angesetzt worden zu neuer und endlicher Verhandlung. Gleich nach der Ankunftder Boten seien dann auch Gesandte von Lucern und Schwyz eingetroffen, aber nicht dem alten Brauche ge-mäß in die Pfalz geritten, sondern in einem WirthshanS eingekehrt, und erst am folgenden (Montag) Morgenzu den Boten der andern Orte gekommen*); nach langen Worten haben sie begehrt, die gedachten Artikel zuhören, nuf die Einladung jedoch, durch ihre Mitwirkung die Beschwerden der Leute mildern zu helfen, wo ihnendann die Artikel gerne mitgetheilt würden, mit langen Worten abgeschlagen niedcrzusitzen, weil sie von ihrenObern keinen Befehl dazu Hütten, und nach mancherlei Rede und Handlung die Pfalz wieder verlassen, auchnicht einmal den Imbiß angenommen, sondern ihre Herberge wieder besucht. Am nudern Morgen um dieachte Stunde seien (dem Hauptmann) von biderbcn Leuten Warnungen gekommen, daß die Boten in derPfalz überfallen und hinausgeworfen werden sollten; da solche immer häufiger und dringender geworden, an-geblich der drei Büchsenschützen von Zürich wegen, die der Hauptmann als Schütze zu sich geladen, die aberdamals noch nicht eingetroffen gewesen, so haben endlich die Boten dem Schultheiß von Wyk von diesen War-nungen Nachricht gegeben, mit dem Ersuchen, den Rath zu versammeln, was auf den Abend auch geschehen sei;die Antwort habe» er und einige Räthe auf die Pfalz gebracht; aber während sie noch dort verweilten, seider Batzenhcimer, des Abtes Bruder, mit seinen Freunden und Anhängern, etwa zehn Mann, mit bloßenSchwertern vor der Pfalz erschienen und bald eine große Menge dort zusammengeströmt; doch haben einige^ redliche Leute einen Anstand gemacht, worauf die Acbtischcn abgezogen; bei diesem Aufruhr haben die Botendon Lucern und Schwyz, die in allem Haufen zu der Pfalz gekommen, mit denen von Zürich einen Wort-wechsel geführt („mengerley geredt"); zuletzt, als der Sturm ergange», haben jedoch ehrbare Leute abermalsvermittelt w. Da nun der angebliche Abt nicht dem Recht und altem Brauch gemäß erwählt worden, vorseiner Bestätigung des Gotteshauses Habe und Güter „raublich" entfremdet und sich damit unbestreitbar einesSpolium schuldig gemacht, so habe er nicht bloß nuch gemeinem Recht, sondern auch nach päpstlicher Satzung,deren er sich berühmen wolle, seine Gerechtigkeit, wen» er je eine solche gehabt, verwirkt und verloren; darumsollte der Schirmvogtei die Regierung über das Gotteshaus und dessen Land und Leute zustehen; überdiesvermöge der Landfricde, daß da, wo die Messe abgethan und die Bilder unnütz gemacht seien, dieselben nie

H „Und nachdem sy in die pfallap kommen, ist inen hondtman Feig erstlich an die Hand gestoßen, der sy friintlich empfangenund warnmb sy nit zuo inen in die pfallatz inkommcn gcfraget, dargegen sy im geantwnrt, sy habind da ussen vernommen, daßdas hnß voll lüten, deßhalli sy in das wirtshust inkert wären; darnf nnser honbtman gesagt, er rnmbte das hnsi von tag zno tag,damit es dcst witer wäre, und als es l>y dem blib, siierte er sy nsshin für nnser beider Orten gesandten, nnd worden allda verhört,"od nämlich redt erstlich vogt am Ort in »amen beider Orten", -c. (Vgl. N. n. 2).