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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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Januar 1530.

Hinwider zu thun verheißen haben. Da sich nun ans göttlicher Schrift lauter ergebe, daß dem vermeintengeistlichen Stand des vermeinten Abtes Kilian Käusi keine zeitliche Negierung und Gewalt über Land oderLeute gebühre noch zustehen könne, und das Gotteswort diesen unnützen Mönchenstand („als besundcr erdacht,irrig und unnütz zuosampt irer regierung und erdichter oberkeit") verwerfe und zu Nichte mache, so könnenZürich und Glarus mit keinen Ehren und Glimpf, und wollen auch nicht wider die gegebene Zusage denLeuten diesen vorgeblichen („verwandten") Abt zu einem Herrn und Gewalthaber aufdringen, aus nachfolgendenbegründeten Ursachen: Es liege klar am Tage, daß dem göttlichen Recht alle menschliche Ordnung billig weichensollte; aber auch nach menschlicher Satzung könne Kilian Kaufi auf die Abtei keine begründete Ansprücheinachen, indem er sich — abgesehen von dem wohl erwiesenen „Aufsatz", womit er das Absterben des vorigenAbtes drei Tage lang, bis er durch seine Practiken die unregelmäßige Wahl, eine Invasion oder Jntrusion,d. i. die durch Gewalt erlangte Erhebung, zu Stande gebracht, verheimlicht — nicht in Form Rechtens, son-dern wider Wissen und Willen der Schirmorte Zürich und Glarus, auch der Gottcshauslcute und des Haupt-manns; ohne alle Anfrage oder Berufung zu der Handlung; an einem andern Ort, nämlich zu Rappcrswhl;nicht nach des Gotteshauses Freiheiten und altem Herkommen, auch nicht frei, sondern mit getheiltem Conventund wider das gemeine Recht, nicht ohne besondere Gefährde, zu einem vermeinten Abte erwählen lassen undsich cko tnoto mit Gewalt intrudirt und eingeschlichen habe; seine Wahl und deren Bestätigung, die hinter dengenannten Schirmorten erfolgt, sei deßhalb „unnütz". So unregelmäßig aber alle diese Dinge vor sich gegangen,so seien doch die Boten von Lucern und Schwyz, ohne Wissen und Zuthun der andern Schirmherren, bethei-ligt gewesen, und heiße es allgemein, daß dieselben auch bei der Wahl gesessen. Der so Erwählte habe sichdann sofort als Abt benommen und offen herausgesagt, er wolle die „vergebliche" Messe und die „unnützen"Gottesdienste wieder aufrichten und daran setzen, was er vermöge; hernach habe er sich durch die Fugger eiligin Rom um die Konfirmation beworben, aber noch bevor er bestätigt gewesen, dem Gotteshause und dessenAngehörigen den Kirchenschatz und alle Baarschaft samt den Briefen, Registern und Gewahrsamen heimlich undeigenmächtig zum Theil außer die Eidgenossenschast gebracht, entführt und veruntreut und dadurch ein offenbaresSpolium und eine Beraubung („nam") begangen, in der Absicht, mit Hülfe dieses Schatzes ein fremdes Volküber den See in das Land zu führen und die biderben Leute zu Grunde zu richten, wie es denn landläufigsei, daß er viel Geld für die Kriegsleute ausgegeben, die man gegen die Eidgenossen führen wollte; ferner dieGotteshausleute in der „Empörung" verlassen; ihnen hinterrücks in „verwandelter" Kleidung abgetreten undlandflüchiig geworden sei, bei ihren Feinden Aufenthalt genommen, Krieg und Unruhe und allgemeines Ver-derben im Sinn gehabt habe. Zu all diesem komme, daß der jetzige Hauptmann dem abgestorbenen Abt nichtanders geschworen, als mit ausdrücklichem Vorbehalt des göttlichen Wortes, worauf die Gotteshansleutx das-selbe angenommen; daß der Landfriede die ihnen deßhalb von Zürich gegebene Zusage in Kräften bestehenlasse; daß die Burg- und Landrcchte und die Hauptmannschafts-Verträge ewig seien und sich nicht bloß aufdie Person eines Abtes, sondern auch ans das Gotteshans, seine Habe und Güter, Land und Leute insgesamtbeziehen, um sie zu schirmen; daß sich Zürich die Angehörigen des Gotteshauses treulich befohlen sein und die-selben bei ihren Freiheiten bleiben lasse, um ihnen als seinen Burgern und Landleuten das Beste zu thun;daß endlich daS mit dem verstorbenen Abt aufgerichtete Burg- und Landrccht (?) den Glauben vorbehalten habe,was auch der vermciute Abt Kilian selbst gethan. Nach gemeinem Rechte aller Volker habe derselbe die Abteiverwirkt und allen Anspruch darauf verloren; weil er aber immerfort Gehör begehrt, so sei vor Kurzen« einVerhörtag in Baden gehalten worden, wo er sich jedoch über seine unehrbarc Handlungsweise nicht zu verant-