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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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Januar 1530.

mit den Churfürsten und Fürsten w. in ein Bündniß zu kommen, das dann zn einer Verbindung mit Constanz,Zürich und Bern w. führen würde; jetzt aber werden sich die Städte weiter berathen. 2. Vor der Theilnahmean den Nachschlagen soll der Bote mit dem Burgermeister von Zürich reden und ihm bemerklich machen, daßauf den letzten Tagen die Botschaft von St. Gallen über die von Constanz gesetzt worden, und erklären, daßer unter denen von Basel, Schasfhausen :c. nicht sitzen könne, sondern gleich nach Bern kommen sollte. WennStraßburg da märe und ans einer besondern Bank säße, so soll sich der Bote dahin setzen; wenn es ob Zürichsitzt, so soll er den Sitz „an Bern" (nachstrichcn) ge nicht nachlassen und eher auf eine andere Bank gehen.In der Umfrage soll er die Antwort entweder zuletzt, oder gleich nach Bern oder, wenn keine Ordnung befolgtwürde, auf gestelltes Verlangen geben, ?c. Stadtarchiv t!->»s,a»z.

253.

Urcilnirg und Ml'tt. 1530, 11. und 12. Januar.

KaiitonSarchiv Zhreiburg. Staatsarchiv Bern.

I. 11. Januar, Fr ei bürg. „Die von Jens Hand anbracht, daß man den kosten ufschryb, so man vonirtwegen erlitten hat." Rathsbuch Nr. 47.

II. 12. Januar, Bern. Die Genfer zahlen für Kosten 500 Kronen und begehren, allfüllig weitergehabte Auslagen anzuzeigen. Die Antwort wird bis zur Heimkehr des Seckelmeisters verschoben.

Nathsbuch 224, p. 10V.

1530, 12. Januar, Bern. Quittung für 500 Kronen in Gold (französische Sonncnkroncn), als (Rata-)Zahlung an die für Genf gehabten Kosten für Sendungen w., ausgerichtet von dem Gesandten RobertVandclli. St. A. Bern: W-lsch Miss. ä. 17l v.

254.

Bern. 1530, 12. bis 14. Januar.

Staatsarchiv Luccr»! Ästen Religianshiindel. Staatsarchiv Bern- Nathsbuch Nr. SS4, p. tvs, 10«, los, tio, in, tw.

Gesandte: Hans Golder, von Lucern; Joseph Amberg, von Schwyz — im Namen der V Orte.

I. 1. Vortrag der fünförtischen Botschaft. 2. Verlesung der von Zürich geschickten Verantwortung-

II. (13. Jan.) Antwort von Bern: Es sei immer zu allein geneigt gewesen, was zu Ehre und Wohl-fahrt diene, und hoffe, daß die V Orte ihrem Erbieten auch nachleben und besonders der Schmähungen sichenthalten. In Betreff der erwähnten Umtriebe habe man allerdings gehört, daß kaiserliche Boten in dieV Orte kommen sollten, und gebe zu bedenken, ob das der Eidgenossenschaft Nutzen brächte, und ob Worteund Werke bei einander wären; sie mögen daher von solchen Dingen abstehen, (auch) die Banditen wcgweisen unddem Landfrieden gemäß das Geld (für die Kriegskosten) bezahlen; wenn das geschehe, so wolle man die Botschaftnach Baden beauftragen, beide Theile zu verhören und, falls die Gütlichkeit nicht fruchtete, das Recht brauche»lassen.