Januar 1530.
505
auf dcin nächsten Tage ernstlich beratschlagen will, wie man sich gegen solche verirrte eigcnköpfische Leute Ver-halten wolle, und besonders ist abgeredet, daß jede Stadt ihrem Boten Abschriften der Mandate und Strafen,die in jeder Obrigkeit gegen dieselben erlassen worden, mitgebe, damit man desto leichter zu einträchtigerMeinung und zu einem gemeinsamen Mandate gelangte, in der unzweifelhaften Zuversicht, daß ein solches zurAbstellung von weiterem Jrrsal und zu großem Schrecken dienen möchte. I. Es weiß auch jeder Bote, wie denEidgenossen von Appenzell der Wiedertäufer halb ernstlich geschrieben worden ist. K. In der Sache der ver-triebenen Nothweiler sind ans diesem Tage mancherlei Mittelwege vorgeschlagen und besprochen worden, wieman denselben Hülfe verschaffen könnte; da man aber hört, wie tratzlich und freventlich die Stadt Nothwcilin diesem Handel verfährt und alle Schritte der christlichen Städte verachtet, so hat man für gut befunden,es sei auf der nächsten Versammlung der Boten gemeiner Eidgenossenschaft zu Baden diese Angelegenheiternstlich zur Sprache zu bringen und mit allen Treuen darauf hinzuwirken, daß den biderben abgetriebenenLeuten samt ihren Weibern und Kindern Recht gestattet werde vor gemeinen eidgenössischen Rathsboten oderan andern unparteiischen, bequem gelegenen Plätzen. I». 1. Die Boten von Zürich haben den übrigen Ge-sandten einige Beschwerden „'vortragen lassen", welche die guten Leute in den gemeinen Vogteien von denLandvögten zu erdulden haben, nämlich in den freien Acmtcrn zu Muri, in der Grafschaft Baden zu Klingnauund Zurzach, deßglcichcn zu Dießcnhofen, im Sarganserland zu Flnms, woher man täglich große Klagen ver-nehme, wie die Leute des göttlichen Wortes wegen, dem Landfrieden zuwider, angefochten, gehaßt und übelbehandelt werden. Sie bitten um Hülfe und Rath. 2. Wiewohl der Mehrtheil der Städte in den Vogteiennicht zu regieren, so haben sie doch ihren christlichen Mitbürgern von Zürich gerathen, wo irgend der Land-friede verletzt erscheine, ernstlich einzugreifen und von den V Orten Auskunft zu fordern, ob sie den Friedenhalten wollen. Indessen wird dieser Gegenstand auch in den Abschied genommen, um auf dem nächsten Tagezu antworten und z» berathcn, was ferner in diesen Dingen zu thun sei. i. Man hat auch die Höste undVerbote angezogen, die von den Kaiserlichen und Ferdinandischen und hinwidcr ihnen und ihren Klöstern inder Eidgenossenschaft angelegt worden sind, und beschlossen, solche Verbote für diesmal „in Ruhe anstehen zulassen" und den Handel auf dein nächsten Tage weiter zu besprechen; dann wird man nämlich von den Ge-sandten, die zu Straßburg gewesen sind, Bericht empfangen haben, wie sie Verhältnisse überhaupt liegen, undsich darnach leichter entschließen können. It.. Jeder Bote soll heimbringen, daß seine Obern und die Ihrigensich „zum allerstillestcn" mit Salz versehen (sollten), da zu besorgen ist, daß beim Ausbruch eines Krieges derMangel sonst groß werden möchte. I. Die Boten von Zürich lassen einen Abschied verlesen, der von etlichenOrten jüngst in Lucern ausgegangen, und worin Zürich der st. gallischen und anderer Händel wegen schwerdcrklagt und angetastet worden, und sprechen dabei die Zuversicht aus, daß sich das Gcgentheil von allen diesenBeschuldigungen herausstellen werde; dcßhalb erklären sie sich bereit, auf dem nächsten Tage zu Baden sich ge-hörig zu verantworten. Die Boten der christlichen Städte, die auf den Tag zu Bade» kommen, sollenGewalt und Befrhl haben, einen andern gemeinen Burgertag anzusetzen und de» Städten, die dort nichterscheinen, mit den nöthigen Berichten zu verkünden. »». Heimzubringen und auf nächstem Tag in Baden znantworten, ob die christlichen Städte in gemeinen Kosten Späher und Kundschafter in Italien und andernLändern, wo es nöthig wäre, unterhalten wollen oder nicht; das Weitere wissen die Boten.
«». (Verhandlung über ein Burgrecht mit den schwäbischen Städten? S. Note).
04