Januar 1530.
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Beseitigung des alten Pfarrers habe es diese Bewandtnis;: Obwohl er von den Gelehrten in Ziirich alstanglich und geschickt genug erkannt worden, haben die bon Weinfelden, wegen etlichen Unwillens gegen ihn,den Brüstli aufgestellt, der aber nicht tauglich sein dürfte, indem er vor Jahren seinen Rock bei Jörg Shzfür Uerten verseht und später heimlich entwendet habe; ferner habe er die von Silinen zu Frauenthal zurEhe genommen und sie um etwa hundert Gulden gebracht, sich jetzt aber mit einer andern Frau versehen.Wie ehrbar das sei, mögen die Herren von Zürich ermessen; thcils lasse es sich erweisen, theils sei es zuFrauenfeld in offener Versammlung untersucht worden. 2. Wenn die von Weinfelden der zwei Gärten halbzu verstehen geben, daß sie, die von Ruppenstein, „dem Urtheil" zuwider handeln, so Protestiren (erklären) siedagegen, daß sie dasselbe gänzlich halten und alles, was um der Messe, des Singens und Lesens willengestiftet, den Armen wollen zukommen lassen; weil aber der Ursprung einiger Stiftungen unbekannt sei, sonehmen sie solche für sich in Anspruch. 01. Johannes Brüstli erzählt nun, wie es mit dem Rock und der(Frau) von Silinen zugegangen, legt einen von Zürich besiegelten Brief betreffend Herrn Jörg und eine Hand-schrift der von Silinen vor, laut deren er der Ehe ledig gesprochen worden; hicmit hofft er sich genügend ver-antwortet zu haben. IV. Endlich berichtet Ulrich Nor (Knörr?), wie es ihm ergangen, und bittet, seine treuenDienste anzusehen, :c. V. Da nun alle Theiß: einen Spruch begehren, so wird nach weiterer Vcrhörnng der Par-teien zu Recht erkannt: 1. Der Gürten halb soll es einfach bei dem vor kurzem hier ergangenen Urtheil bleiben,also alles, was das Jahrzeitbnch enthält, an das Almosen gehen; der Krantgarten soll jedoch einem jeweiligenPrädicanten zustehen. 2. Betreffend die Anklage Joachim Möttelis gegen Johannes Brüstli . . . (der Spruchfehlt!).
Hiczn gehört das Urtheil des zürcherischen Ehegcrichts, dd. 11. Januar 1530, das dem Abschied vom31. Januar zu Grunde liegt. Eine gleichzeitige Abschrift hat das Zürcher Staatsarchiv in dem Fach „Thnr-gauische Pfrundsachen" (Weinfelden).
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Mnllj. 1530, 10. Januar f. (Montag nach der hl. drei Königen Tag f.).
TIantönlchiv Zürich: Absch. Bd. Iv, k. SM. Staatsarchiv Bern: Allgem, -idg. Abschied-, vo. sr. KantanSarchiv Tchasil>a»scit: Abschiede.
KantoüSarchiv Basel: Abschiede. Stadtarchiv Konstanz.
Gesandte: Ziirich. (Bürgermeister Heinrich Walder; M. Johannes Binder; M. Johannes Schweizer;Seckelmcister Jacob Werdmttller). Bern. (Nillaus Grafenried; Peter von Werd). Basel. — St. Gallen.(Joachim von Watt; Konrad Schayenwyler).* Co »stanz. (Jacob Zeller, Burgermeister).
»T. 1. Dieser Bnrgertag ist von Zürich in guter getreuer Meinung anberaumt worden wegen derlVfährlichen arglistigen Pläne und Practiken, die Tag und Nacht, ohne Unterlaß von dem Papst, dem Uaiser,dl-'N Königen und andern deutschen und welschen Commune», Fürsten und Herren betrieben werden, und weil
1830, 6. Januar (Epiphaniä). BM. und Rath von St. Gallen an D. I. v. Watt, in Znnch. Anzeige, das, er siirden nach Zürich anaesevten Bnraertaq mit Zunftmeister K. Sch. zum Boten erwählt sei, daher Zürich nicht vetlassen solle, zc.
^ Bad. Bibl. in St. Salle»: Vitt, bli»a. III. I.