Januar 1530.
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bis man sehr, ob man den Landfrieden halten wolle, oder wie sich sonst die Dinge gestalten; dagegen erbietensie sich, ihrerseits auch nichts vorzunehmen, bis man über die Sache einig geworden. Da nun aber die dreiStädte Antwort ans den letzten Abschied begehren, so eröffnen die sechs Orte, sie wollen Bern das Rechtgestatten gemäß dem Bund, welchen es mit den vier Orten habe; wollen dann Frcibnrg und Solothnrn mitBern in's Recht stehen gemäß demselben Bunde, so möge man es wohl leiden; wollen sie das nicht, so werdendie sechs Orte ihnen das Recht öffnen gemäß dein Bunde, welchen die zwei Städte mit den VIII Orten haben.Die drei Städte haben jedoch keine Vollmacht, diesen Vorschlag anzunehmen, und begehren dies in den Ab-schied; die sechs Orte dringen jetzt nochmals in sie, die Frage ruhen zu lassen, da sich inzwischen etwas zutragenkönnte, was die gütliche Ausgleichung erleichtern wurde. Ans dem nächsten Tage sollen mm beide ParteienAntwort geben, t. Da sich täglich Händel zutragen, welche den Bunden und dem Landfrieden widerstreiten,und die Lage der Dinge immer bedenklicher wird, so ist ein allgemeiner Tag nach Baden angesetzt wordenauf Sonntag vor St. Antonii (16. Januar), den alle Orte besuchen sollen, wcßhalb auch Zürich dazueingeladen wird. Ii. Gemäß den Instructionen aller Boten und im Namen der ans der Jnhrrechnnng zuLnnis gewesene» Boten wird klri ersucht, einen Rcchtstag gegen Ammann Veroldinger anzusetzen für seinebekannten Acußernngen; eS soll dieser Tag nächsthin zu Baden angezeigt werden, damit dann die BotenNach klri reiten können, v. Bern, Frcibnrg und Solothnrn werden ersucht, gemäß dem Abschied von Franen-feld dem Jacob Stocker von Zug „sein Geld" auf den nächsten Tag in Baden z» senden. ,v. Lucernwird befohlen, in Betreff des Korns Maßregeln zu treffen.
Dem Zürcher Eremplar fehlen -i, »», i, n—v, «, >v, dem Berncr, Frcibnrgcr und Solothurncr I»,<>, i , Ii, >v. Bcmerkcuswcrth ist die Reihenfolge der Artikel im Frcibnrgcr Abschied: 1, «, i, K2—5,I, u, i», x, I, kl, in, n.
Zu ii dienen folgende Acten:
1) 1529, 18. November, Paris. K. Franz I. an die Eidgenossen. Antwort ans das ihm durch Er-pressen übermittelte Schreiben: Er habe nie versäumt, die Vereinnng »nd die Verträge zu halten und zu leiste»,was er kraft derselben schuldig sei. Die Verzögerung der Zahlungen sei durch die vielen Kriege veran-laßt worden, in welche er verwickelt gewesen, ?c. Da er aber jetzt im Stande sei, alles abzutragen, so habeer Lambert Maigret mit den nöthigen Vollmachten abgeordnet, ?c. St. A. Miss. r. srz. Ks».
2) 1529, 18. Dccembcr (Samstags nach Lucia), Baden, (auf dem Weg uach Basel?). Joh. Schweizer,Rudolf Stoll, Ulrich Funk (und W. Veyel) an Bürgermeister und Rath in Zürich. Ofrion Sctzstab, der imNamen der XIII Orte beauftragt gewesen, „das Geld" zu holen, habe gemeldet, wie freundlich der König ihrSchreiben aufgenommen und verheißen, bis Weihnachten 40,000 Kronen zu liefern ?c. Da nun die Orte nichteins seien, so wisse er nicht, wem er des Königs Autwort zustellen solle, und bitte um Rath und Bescheid, w.Die Herren mögen sich darüber uach ihrem Ermessen entschließen. . . . St. A. Zürich - A. Frankreich.
3) 1529, 22. Dcecmber (Mittwoch nach Thomä). Zürich an Lucern. Mitthcilung von drei Briefen,welche Onofrion Sctzstab von dem König gebracht, und welche Luccrn auch den andern Orten zur Kenntnißbringen möge. St. A. Lu-er»! Miss!»-».
Zu I». Das angeführte Schreiben, dd. Innsbruck 8. Dcecmber 1529, an die eidgcn. Botschaften adressirt,verweist ans beigelegte Copiecn von früheren Schriften, X—L (die hier fehlen). Hicnach begehre das Regiment,daß die Eidgenossen Bern vermögen, sich der Erbcinuug gemäß zu verhalten, und demselben zu andern Schrittengegen das Hans Oesterreich keinen Vorschub leisten, -c. St. sc. B-r»- Abs-h. cm. i?.
Zu 1) Das Zürcher Eremplar enthält das bezügliche Einladungsschreiben, dd. 0. Januar (Drci-königcutag), besiegelt von Luccrn, collectiv unterzeichnet von den Nathsbotcn von Bern, Lnceru ?c. (V Orte),