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Januar 1530.
zuwider gehandelt. Er bitte für die Frauen um Schutz, i». Viele ehrbare Leute von Wyl erzählen, wasbei dem dortigen Aufruhr geschehen. Als nämlich die von Zürich einige Büchsenschtttzen von Hause beschickt,um die Pfalz in Wyl zu besetzen, haben Viele dies als einen Abbruch an ihren Freiheiten betrachtet und dieSchützen verjagt; allein die Boten von Zürich und Glarus haben sich vorher in der Pfalz so verbollwerkt,daß man einen Plan dahinter vermuthen dürfe; die „Ehrbarkeit" von Wyl, die Boten von Lucern undSchwyz und andere redliche Leute haben jedoch gütlich vermittelt. Was der Hauptmann im Sinne gehabt,wisse jedoch Niemand; denn auf den gleichen Abend seien 2—3000 Mann vor der Stadt erschienen, umeinige Personen heraus zu begehren; da man aber nicht entsprochen und für allfällige Frevler Recht in derStadt anerboten habe, so seien, sobald der Sturm ergangen, mehr als 3000 Mann zusammengekommen undhaben die Gefangenen — den Hofammann, den Kanzler und Andere — mißhandelt und gefoltert. Die Ge-flüchteten rufen die Eidgenossen um Gottes und der Gerechtigkeit willen an, ihnen zu Hülfe zu kommen undzum Recht zu verhelfen. «. Hauptmann Batzenheimer hat sich entschuldigt, wie jeder Bote weiß. «. Deß-gleichen verantwortet sich Vogt am Ort, der zu Wyl Bote von Lucern gewesen, z». t. Eine Botschaft desAbtes von St. Gallen erzählt „nach der Länge", was seit einiger Zeit geschehen, und zeigt, daß die Sachenur immer böser werde; abermals bittet er dringend, ihn bei Brief und Siegel zu schirmen; sei er doch keinFremder, sondern ein geborner Eidgenosse, und würde er auch ungern jemand anders um Hülfe anrufen;wenn man ihm aber hier nicht zum Recht verhelfen wollte, so wäre er als Glied und Fürst des heiligenReiches genöthigt, anderswo Hülfe und Recht zu begehren. Auch verwendet er sich für die zu Wyl gefangenLiegenden, dannt sie nicht mehr so erbärmlich mißhandelt werden. 2. Nach diesem Vortrag stehen die Botenvon Lucern und Schwyz auf, um den andern Orten in langer Rede zu berichten, wie Zürich und Glarusin den Angelegenheiten des Gotteshauses St. Gallen eigenmächtig handeln; wie dieselben, schriftlich zum Rechtgemahnt, den zwei Orten erwidert haben; wie alles Nechtbieten, Rechtfordern und Ermahnen zum Recht bis-her nichts geholfen, wie sie vielmehr stets an ihren Gerechtigkeiten verkürzt werden, was ihnen zu Schmachund Schande gereiche und nicht länger zu erdulden sei. Wie ein solches Verfahren den Bünden und demLandfrieden gemäß sei'und zur Erhaltung der Ruhe diene, können die Eidgenossen wohl ermessen; darumwerden sie ermahnt, diese Dinge zu Herzen zu fassen und ernstlich in die Sachen zu sehen, damit dergleichenHandlungen abgestellt werden. 3. Nachdem die Boten der übrigen Orte sich hierüber berathcn, wird dieSache in den Abschied genommen. «4. Der Laudvogt von Baden schreibt (den V Orten), daß der Priesterzu Kaiscrstuhl letzte Weihnachten gepredigt, er werde nicht mehr Messe lesen, worauf aber die Gemeindemit großer Mehrheit beschlossen habe, die Messe und den alten Glauben beizubehalten; da der Pfaffe deßhalbvorgeladen worden, habe er nach langer Verhandlung einen Brief von Burgermeister und Rath in Zürichvorgewiesen, worin er aufgefordert sei, den neuen Glauben anzunehmen, wofür es ihm sowohl als allen denen,welche ihm anhangen, mit Leib und Gut beistehen werde, 1. Der Landvogt von Sargans schreibt (denV Orten), es sei rathsam, eine Botschaft nach Sargans zu senden, und läßt mündlich insgeheim berichten,was für Anschläge gegen ihn und den Landrath gemacht seien. Es wird ihm schriftlich geantwortet. 8. Ucberdas Hauptgeschäft, wegen dessen dieser Tag angesetzt ist, nämlich den Streit zwischen den drei Städten undden sechs Orten über die Klöster im Thurgau (entspinnt sich wieder eine lange Verhandlung). - Anfänglichrichten die drei Städte an die sechs Orte die freundliche Bitte, gütlich nachzugeben; letztere bitten Hinwiderdringend, in dieser unruhigen Zeit, wo Niemand wisse, wer eigentlich im Thurgau und über die GotteshäuserHerr sei, auf die gestellte Forderung zu verzichten, oder wenigstens den Handel einstweilen anstehen zu lassen,