December 1529.
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folgen, der möchte mit ime in den Chor gan; do sind etlich mit ime in den Chor gangen, aber der größerHuf und vil der mertheil haruß bliben, und ist also das mer worden und bliben, by dem alten bruch und gloubenzuo beharren . wie bishar geüebt ist worden." ... St. A. Luc«-»! A. Religi°nshä»dcl (Spüt-r- Copic).
2) 1529, 13. Dcccmber (St. Lucien Tag), Zürich. Instruction für M. Johannes Schiveizer, Panncr-herr, als Gesandten nach Klingnau. 1. Er soll der ganzen Gemeinde anzeigen, Zürich habe von den Gut-willigen vernommen, wie die Gegner durch ihre Umtriebe verhindert haben, daß das Mehr für das göttlicheWort entschieden, während dasselbe gesiegt hätte, wenn Jedermann ohne Furcht vor den Gläubigern hätte rathcnund stimmen dürfen. . . Weil nun solche bctrügliche Practiken Zürich zum höchsten mißfallen, auch widerden Landfrieden seien, so soll der Gesandte keine Mühe sparen, um wieder eine Gemeinde zusammenzubringen,an der die Mönche mit ihrem Drohen und ungebührlichen Wesen nicht theilnehmen dürfen; da soll dann einfreies unverdächtiges Mehr ergehen, das hoffentlich für Gottes ewiges Wort ausfallen wird. . . 2. Dem VogtHans Grebel soll nebenbei ernstlich zugcmuthet werden, sich die ihm auferlegte Strafe zu väterlicher Warnungdienen zu lassen und den Mandaten Zürichs nicht länger zu widerstreben, da sonst eine so empfindliche Strafefolgen würde, daß er dann wohl lernte ruhiger sein. ... St. A. Zürich i Jnstructionenbuch n. c. s?.
3) 1529, 14. Dcccmber. Der Rath von Klingnau an Zürich. 1. Antwort auf dessen Missiv, desInhalts daß in der Gemeinde das Mehr geworden, daS göttliche Wort laut biblischer Schrift anzunehmen ze.Damit geschehe ihnen zu kurz, von denjenigen nämlich, die solches in Zürich vorgeben, während der biblischenSchrift gar nicht gedacht, auch Niemandem eine eidliche Verpflichtung zugemuthet worden; wohl möchte unterdem größern Haufen davon gesprochen worden sein, jedoch nicht in der Weise, wie Zürich es ausdrücke; man habedem Landfrieden gemäß gehandelt und begehre ihn ferner zu halten und sich für dessen Beobachtung zu.ver-wenden. Dem Leutpriester sei nach dem gethanen Mehr befohlen, das Evangelium neuen und alten Testamentssamt den Propheten zu predigen, wie „es im Grund ist", jedoch die Ceremonien einstweilen zu behalten. 2. Mansei bisher schon mehrmals bei Zürich verleumdet worden, habe aber dessen Obern immer ernstlich ermahnt, dieunruhigen Leute, welche hin und her laufen und klagen, auf Kosten der Stadt zu „handhaben" und davon Anzeige
zu geben, damit man sich, wie man hoffe, redlich verantworten könnte. . . . (Wiederholungen.)
St. A. Zürich: A. Capp. Krieg.
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zleucnstM und zlcuenliurg. 1329, 17. und 18. December.
Staatsarchiv Bern.
I. (Freitag bor St. Thomas), Neuenstadt. Zwei Gesandte don Bern, Jacob bon Wattenwyl, HerrZU Colombier, und Jacob Tribolct, Castellan ans der Insel St. Johann, begleitet bon M. Guillaume Farel,Prädicant zn Aigle, klagen gegen Jehan Pittit, Rath zu N., wegen beschimpfender Acußerungen gegen dieBerner, nämlich daß es jetzt in Bern Etliche gebe, welche ebenso schlecht seien als die bormals verbranntenPrcdiger(mönche), :c. Der° Beklagte wird zu der Erklärung genöthigt, er kenne die Herren bon Bern nurals fromme, redliche Leute :c., die den Boten auf ihr Begehren zugestellt wird.
II. (Gleichen Tags, cbcndort?) Dieselben klagen wider Jehan Bosset, Caplan zu N., weil er nach einerPredigt Farel's, betreffend das Abendmahl (nach zwinglischcn Begriffen), bor allen Zuhörern behauptet habe,derselbe sage hiemit nicht die Wahrheit. Nach Verhörung beider Parteien erklärt der Beklagte, er wisse vonden Herren bon Bern nichts als Gutes und Ehrbares :c. Die Frage über das Saerameut ist als geistlich