December 1529.
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niemand gezwungen werde, die Messe abzuschaffen, wenn sio auch von Einigen für unnütz und ketzerisch geachtetwerde 7 Obschon vor zwei Jahren die Boten der X Orte eine Verordnung erlassen haben, daß niemanddie Korngülten um weniger als 15 Pfd. Pfg. Per Mütt kaufen solle, zinsen doch die Thnrgauer jetzt nichtwehr in Kernen, sondern mit Geld, wie Zürich in seinem Gebiet auch bewilligt. 8. Endlich berichtet er auchetwas wegen der Franeu von Münsterlingen. 9. Da nun der Laudvogt beifügt, er müsse be,orgeu, daß dieBauern im Thurgan, wenn man nicht ernstlich einschreite, vermittelst ihres Landrathes noch weiter eingreifen,sich selber zu .Herren aufschwingen und am Ende um niemanden mehr etwas „geben" wollen, so wird das miternstlichem Mißfallen in den Abschied genommen, indem man findet, daß man so nicht mit einander regierenkönne und das Vorgefallene nicht dem Landfrieden gemäß sei, und beschlossen, auf nächstem Tage darübereinzutreten und sich zu verständigen, wie mau durchsetzen konnte, daß einem Beschlüsse der Mehrheit der Ortenachgelebt werden müsse. S». Heimzubringen die Autwortforderung des Landvogtes im Thurgan ru Betreffder Entschädigung des Landschreibers zu Frauenfeld für seine Arbeit beim Jttinger Nechtshandel. e. DerVogt von Gottlieben bringt vor, wie die von Arbon de». Beschlüsse nicht nachkommen wollen, welcher aufdem letzten Tage zwischen ihnen und dein Bischof von Constanz gefaßt worden sei. Man hat nun denen vonArbon "schreiben lassen und will es zu weiterer Berathuug heimbringeu. «». Der Landvogt im Thurgan wirdbeauftragt, sich wieder hinaus zu verfügen und bis auf weitem Bescheid das Mögliche zu thun. «>. (Für d.eV Orte-) Junker Thomas Wellenberg erzählt, wie es seine». Sohne, den. Abt von Rhen.au zu ^chafshausen«gangen und bittet ..... Rath und Hülfe, damit der Abt und sein Convent nicht so ge.ua tthat.g von demIhrigen verstoßen sein müssen. Heimzubringen und auf de... nächsten Tage darüber Antwort ^ gebenl. Der Landvogt von Sargans berichtet schriftlich: Er habe vor e.n.gen Tagen den v um
und von demselben Weisung begehrt, was er mit den zahlreichen Fr.edbruch.geu egu'ncn solle, der hmMathe.., dieselben zu fangen und zu strafen; aber als er etliche habe verhaften lassen se.eu d.e Gefangenseinen Weibeln mit bewaffneter Hand entrissen worden mit der Drohung, datz ...an sog e.ch stürmen werde,wenn er die Gefangenen nicht freilasse. Da er nun dem Landrath dieses geklagt se.eu d.e Frevler ,u.t eurerMasse Volkes bewaffnet nach Sargans vor das Nathhaus gekommen und haben begehrt, daß der Landvogtkünftig keine Friedbrüchigen ...ehr verhaften, sondern Bürgschaft von ihnen nehmen solle wobe. E llche gedro ,ein Bündnis, zu machen :e. Er glaube nun, daß etwas anderes dahinter stecke .... b.tte, daß W M Orwwenn sie bei ihren Freiheiten nnd Gerechtigkeiten bleiben wollen, sogle.ch Voten h.uaufjeuden, um größerenUnruhen zu steuern. Heimzubringen, da ...an hiefür keine Vollmacht hat. Schwyz soll heuu r.ngen,was der Schultheiß von Luceru vorgebracht hat in Betreff des Jagens au. „R.g.uerberg (R.g. »n Lueer r-gebiet. I». Der Bote von Uri soll nicht vergessen, was der Schultheiß von Lucern ... Be reff der „Fe.eMhren) mit ihm geredet hat. ». Schultheiß Honegger und der Meh(en)berg von Brem^
"wn sie unter den Schatten des Friedens nehmen und ihnen behulfl.ch sc». g^then
herausgegeben oder ein billiges Recht gestattet würde. Heimzubringen uud^für naG zu w. ^^ 1. Bern, Freiburg und Solothurn stellen das Begehren, daß d.e scchv O.tr gdann das Recht vor den drei Orten Basel, Schaffhauseu und Appenzell annehmen ° ^
seien. Dagegen bitten die sechs Orte, von dieser Forderung abzustehen oder das ^ g^ß dn.^B . uZ" brauche.,.' 2. Nach langer Berathuug erklären sich die drei Städte bereit, sofern .hnen cm scchvRecht gemäß den Bünden gestatten wollen, welche Freiburg und Solothurn m.t den -Ort.» M", .usivRecht Zähmen, jedoch Bern an seinen andern Bünden unbeschadet. Ohne Vollmacht, d.es zu bew.ll.geu,