December 1529.
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Der Entwurf zu » und v findet sich in der Sammlung der Acten Abtei St. Gallen unter dem DatumFreitag nach Nicolai; der Entwurf zu <1 ebendaselbst.
Zu t». dienen folgende Acten:
1) 1529, 9. December, zur Nathszcit, in Eile. St. Galle» an Dicthclm Röst, Hans (st. Jacob?)Werdmüller, und n. (W.) Beyel, zürcherische Rathsboten in Wyl. Jacob Ramschwag, hiesiger Burger, habeangezeigt, wie sie gestern, als er auf der Straße zu ihnen gestoßen, ihm mitgethcilt haben, daß sie wegenGeschäften, die auch St. Gallen berühren, abgeordnet seien und deßhalb wünschten, daß Bürgermeister Dr. Joachimvon Watt sich zu ihnen verfügen möchte. Nun wisse man aber noch nicht bestimmt, ob ihnen daran gelegensei, oder ob sie sonst desselben begehren; deßhalb bitte man sie freundlich, bei dem umgehenden Boten zu melden,ob sie die Anwesenheit des Burgermeisters wirklich wünschen. ... St. A. Zürich: A. mm St. Gaiu».
2) 1529, 9. December, vor dem Nachtessen, Wpl. Die Boten von Zürich (genannt) an St. Gallen.„Frommen ?c. ?c. Wir habent üwer stündlich schriben und erbieten, üwers burgermcisters, doctor Joachims von Watt,halb an uns beschechen, verstanden, und wiewol im selben nnder anderem anzöigt, als ob üch die geschäft, deren-halb wir von nnscrn Herren nnd obcrn allhar verfertigt, ouch zum teil belangen, möchte villicht üwer Mitbürgeruns des ends nit recht verstanden haben. Diewyl wir aber allerlei mit den gottshuslüten, es syge dannbesehung der iimptern, des regiments, der hushab und villicht anderer dingen halb eben treffenlich, und daran»il gelegen sin will, ze handlen nnd fürzencmen Hand, das villicht uns nit so wol kund als üch, so doch gewonlichder landmann der wägwyser, und gemelter üwer burgermeister diser dingen ganz grundlich wol bericht, so istdeßhalb, ouch von cmpfelchs wegen gedachter unser Herren und ober» an üch nnser stündlich bitt, günstiklichzno vergönnen, daß jehgcmcltcr üwer burgermeister etwa diser tagen und benanntlich uf nächstkünftigen Sainb-stag (11. Dec.) allhie by uns crschpncn und uns in disen handle» beraten nnd beholfen sin und sin gnot-bcdnnken inittcileir well, als uns nit zwyfclt, ir znosampt im dess zum fründlichisten geneigt nnd guotwilligsygent; das wellent wir allzyt gcflissens willens mnb üch nnd in zno aller frllndwilligkeit haben zno beschulden."
Stadtarchiv St. Gatten.
3) 1529, 14. December (Dienstag nach Lucia), Rorschach. Die Gesandten von Zürich (s. N. 1) anihre Obern. 1. Nachdem sie letzten Mittwoch nach Wyk gekommen, seien die Boten von Glarus, zwei sehr gut-willige liebe Männer, am Donnerstag ebenfalls eingetroffen, mit der Instruction, daß sie, wenn der „berücmpt"Abt, gemäß dein Beschluß der (Glarner) Landsgemeinde, seinen Mönchcnstand nicht als göttlich darthnn könneund die entwerte Habe nicht erstatte, mit Zürich handeln sollen, was ziemlich nnd ehrlich sei; auch zeigen siesich zu allen Dingen geneigt. Es sei nun gar nicht zu verkennen, daß der Abt und seine Anhänger nichtsversäumt haben, um das Völklcin widerwärtig und abfällig zu machen, sodaß es hohe Zeit nnd sehr nothmendiggewesen, hier einzugreifen. 2. Am Freitag haben dann die Boten mit den Gesandten der Gottcshauslente, derenziemlich viele gewesen, angefangen zu handeln und ihnen die Instructionen der Obern eröffnet. Darauf habensie erwidert, sie achten die auf den jüngst geleisteten Tagen übcrgebenen Artikel dem Gotteswort und derGerechtigkeit nicht nngcmaß und hoffen, daß diese ihnen günstiglich nachgelassen werden; wären dieselben nichtehrbar nnd christlich, so begehren sie sich darüber belehren und nach der Billigkeit weisen zu lassen. — Manhabe ihnen jedoch vorgestellt, daß nicht wohl etivas Fruchtbares und Bestimmtes mit ihnen beschlossen werdenkönnte, bis sie über das Haupt, durch welches sie sich regieren lassen wollten, sich mit Zürich und Glarus(„uns"?) verglichen hätten; damit aber der Handel beförderlich erledigt würde, nnd man nicht lange mit einander(„nf und nidcrkrpnncn nnd") dispntiren müßte, nnd weil die Anwälte jetzt keine bestimmten Vollmachten besäßen,so wolle man ihnen einige ehrbare und christliche Vorschläge und Artikel, die man ihnen nachzulassen geneigtwäre, in freundlicher Meinung mittheilen, schriftlich verfassen und ihnen morndeß zu Händen der Gemeindenübergeben, um sobald irgend thnnlich deren Antworten zu vernehmen, in der Zuversicht, daß sie damit zufriedensein würden. Nachdem die Boten, nicht ohne große Mühe, etliche Artikel mit denen von Glarus festgesetztund vereinbart gehabt . . . (Aufzählung), haben sie den Gesandten der Gottcshauslente einen Tag angesetzto»f den nächsten Freitag Abends in St. Gallen, um am Samstag die Meinung der Gemeinden zu hören.