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December 1529.
gezogen und den Hoflenten nur die Mühe gelassen habe; sie bitten, da sie arme Leute seien und als Anstößcrimmerfort viele Kosten haben, daß man ihnen jenes Fahr, das „Zölli" und das „Standgcldli" vergönnen,ihrem Rath und Gericht ein unbewohntes Haus im Flecken, das dem Kloster gehöre, einräumen und ihremSchulmeister und Gerichtsschreiber, dem sie sonst anderswo eine Behausung verzinsen müßten, eine Wohnunganweisen wolle. — Weil aber Fahr, Zoll und Standgeld allenthalben der hohen Obrigkeit zustehen, und die Ge-sandten keine Gewalt haben, solche Rechtsame wegzugeben, so werden die Leute damit vertröstet, daß man ihrBegehren an die Obern bringen werde. Das bezeichnete öde Haus hingegeil will man bis ans weiteren Be-scheid, nicht zwar als Eigenthnm der Hoflente, sondern einzig zur Benutzung dem Schulmeister überlassen,ivofern sie es mittlerzeit in Bau lind Stand halten wollen. 3. Die Herren haben die Güter bis zum Etteran sich gezogen und die Hofleute dadurch genöthigl, hinab auf das „Grien" (Kies) am See zu bauen, undfordern dennoch von Allen, welche dahin bauen wollen, jährlich einen Heller Zins voin Schuh, was wider dieBilligkeit sei. — Weil die Leute darüber sehr unzufrieden sind und diesen Zins für eine neue Auflage halten,so ist ihnen einstweilen auf Gefallen der Obern hin so viel nach gelasseil, daß Keiner, der außerhalb des „rechtenEhfadens" auf das Grien baut, die Hofstatt zu verzinsen schuldig ist, besondere Verfügungen der Obern aus-genommen. 4. Sic begehren, wie zu Abt Ulrich's Zeiten, „Wahrschafts-, Besorgnis)-, Zins-, Kauf- undandere Briefe" über zehn Pfund durch ihren Schreiber im Flecken aufrichten zu dürfen. — Da die Gesandtenhiefür keine Befehle haben, und man ohne Zweifel dem Statthalter zu Rorschach einen Schreiber beigeben muß,so wird die Entscheidung den Obern vorbehalten. 5. Weil eine Zeit lang keine Ungelder gewesen, Niemandsolche eingezogen, dieselben auch erst unter Abt Gotthard gefordert worden, und in der ganzen Kirchhöre Nie-mand das Ungeld gibt als die von Rorschach, die es jedoch „abgcmehret" und ihren Wirthen befohlen haben,die alte Maß zu geben, so will man sie von diesem Beschluß nicht treiben, sondern ihnen den neuen Aufsatzerlassen. 6. Da die Hofleute sonst die Befugnis; gehabt haben, der Früchte, Zäune, Bannwarte und andererDorfrechte halb Gebote und Verbote zu thun und die Bußen für ihren Gcmeindenutzen zu verwenden, uachihrer Klage aber von der „Oberhand" dabei übel geschirmt worden sind, so läßt man sie bei dieser alten Ge-rechtigkeit bleiben, der Obrigkeit an ihren höhern Geboten immerhin nicht vorgegriffen; man will aber jedemStatthalter und Vogt befehlen, sie ernstlich dabei zu handhaben und ihnen zum treulichsten beholfen zu sein-7. Die von Rorschach beklagen sich ferner, daß die Herren von St. Gallen, wiewohl sie die Güter hinter demFlecken an sich gebracht, sodaß den Hoflenten nur die Güter in den Bergen übrig geblieben sind, ans denensie sich mit ihrem Vieh ernähren, von Jedem jährlich ein Fuder Mist in ihre Neben fordern, während ihnendie besten Güter entzogen seien. — Weil sie dies ebenfalls für einen neuen Aufsatz halten, so ist ihnen derselbeeinstweilen erlassen mit dem Vorbehalt, daß dieser Brauch, sofern er sich als eine seit länger als Menschen-gedenken bestehende Gerechtigkeit erfinden würde — worüber man noch gründlichem Bericht einziehen will ^nicht geschmälert werden soll. 8. Schließlich haben sie begehrt, daß ihnen bei Gelegenheit, wo die Regierungvielleicht verändert würde, die bezeichneten Güter, die ihnen durch die Gewalt und den Reichthum der Möncheentrissen worden, wieder zu kaufen gegeben oder wenigstens als Lehen zugewendet werden möchten, da sie die-selben schwer vermissen. — Da man hiefür keine Vollmacht hat und zudem nicht sicher weiß, wie sich die Dingegestalten werden, so will man dies, ohne den Leuten etwas abgeschlagen zu haben, an die Obern bringe»,der guten Zuversicht, daß sich dieselben aller Billigkeit befleißen und gnädig erzeigen werden, wie es frommenObrigkeiten und Schirmherren geziemt.