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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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December 1529.

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Landschaft behülflich zu sein; weil jedoch die zwei Orte Lncern und Schwyz der Sache sich nicht beladen,sondern den vorgeblichen Abt bei seinein irrigen Mönchenstand schirmen »vollen, so haben die Herren von Zürichdie von Glarus zn sich berufen, sie nin der Gerechtigkeit willen zu unterstützen, die sich dann auch haben bereitfinden lassen, durch ihre Mitwirkung die schuldige Schirmspflicht bis auf Weiteres zu erfüllen. I». Vor denGesandtender beiden Orte, im Hof zu Wyl versammelt, erscheinen nun die Botschaften der biderben Gottes-hausleute mit dem Begehren, auf Grund der von ihnen aufgesetzten und den Herren übergebencn Artikel ihreBeschwerden abzustellen oder ihnen die uöthigen Erläuterungen zu geben, wenn einzelne nichtchristlich" be-funden würden; da sie jedoch keine Vollmacht haben, etwas Endgültiges anzunehmen, so hat man zuerst einenBorschlag betreffend die Aufrichtung einer Obrigkeit und Nachlaß einiger Lasten schriftlich abgefaßt und denselbenniitgetheilt, damit sie bis nächsten Freitag (17. December) mit ihren Gemeinden sich darüber berathen könnten,in der Hoffnung, daß sie für einmal, bis die IV Orte mit Gottes Hülfe zu besserem Einverständniß gelangen,diese Ordnung christlich, ehrlich und göttlich finden und in gutem Frieden dankbar annehmen werden. «. Weildie Anwälte der Gemeinden den obgenannten Herren für ihren guten Willen und die gehabte Mühe zwar zumhöchsten gedankt, sich aberkeines Gewalts berühmeu" wollen, sondern um die Erlaubnis) gebeten haben, dieihnen vorgelegten Artikel heimzubringen, so haben die Gesandten der zwei Orte ihnen willfahrt und einenandern Tag bestimmt auf den nächsten Freitag in St. Gallen, um darüber freundliche und bescheidene AntwortZu geben, wie man es erwarten darf; denn sollten sich die Gemeinden weigern, diese billigen Vorschlüge an-zunehmen, so könnten sie wohl ermessen, daß ihnen das nicht zum Vortheil dienen würde, wovor mau sieulso treulich gewarnt haben wolle. (Actum Samstag nach Nicolai.") «I. Alsdann haben die guten Leuteuns dem Hof zu Rorschach vorgetragen, daß sie einige besondere Beschwerden Hütten, sodaß ihnen mit derErlassung der Fälle und Ehrschütze, die vielleicht den andern Gottcshausleuten gewährt »verde, nicht wohl ge-holfen wäre, weßhalb sie dringend bitten, die nachfolgenden Artikel, mit denen sie bisher von den Aebtenauskigenntttzigem Gesuch" schwer beladen und übervortheilt worden, gütig anzuhören und zu erlassen, oder wennfie etwas Ungebührliches verlangten, das dem Gotteswort und der Gerechtigkeit nicht gleichförmig schiene, sie»mit Tugend" davon abzuweisen, mit Erbietnng von Leib und Gut zu aller unterthänigen Gehorsamkeit.I' Zunächst vermeinen sie, da sie mit der Annahme des göttlichen Wortes die ersten gewesen, so seien sie alsGrenzbewohner in vielen und großen Gefahren gestanden und haben, um nicht nur sich selbst, sondern auch dasschloß und den See zu Verlvahren, mit Kundschaften, Boten, Wachen und andern Vorsichtsmaßregeln großeBlühe» und Sorgen, auch schwere Kosten erlitten, die sie als arme Leute nicht tragen könnten; deßhalb bittenf'e, weil doch der Abt ohne ihre Schuld Ursache dazu gegeben, daß ihnen diese Kosten aus dem Vermögendos Gotteshauses ersetzt werden möchten. Da jedoch nicht sie allein, sondern auch andere Gottcshausleute, dieObrigkeiten der zwei Orte und Jedermann des Gotteswortcs und der Gerechtigkeit wegen schuldig sind, etwasleiden; »veil auch die Gesandten dieser Forderung halb keine Vollmacht haben, und man voraussieht, daßdie Leute in anderer Weise entschädigt »Verden können, so sollen sie diesen Artikel gütlich anstchcu lassen, womitihnen weder zugesagt noch abgeschlagen sein soll; man will aber den Gegenstand in den Abschied nehmen,damit bei vorkommender Gelegenheit daran gedacht werde. 2. Ferner klagen sie, wie die Herren zu St. Gallen,ulo dieselben früher in dem neuen Kloster bei ihnen gewohut, sie beredet haben, einen Markt aufzurichten,wvZN sie dann Weg und Steg und allen Platz gegeben, ihn auch immer in Ehren gehalten und bei Nacht"Mncherlei Blühe und Schaden der Schiffe wegen gehabt, während der Abt allen Nutzen, wie die Fähre amSee pje jghMch in»» 19 Gulden verliehen »verde, das Standgeld, Zoll und andere Einnahmen an sich

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