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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
Entstehung
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December 1529.

229.

Bern. 1529. 10. und 11. December.

Staatsarchiv Bert»: Instructionen, 375 5. Rathsbnch Nr. 223, p. 309, 312.

I. (10. Dec.). Eine Botschaft von Solothurn verdankt die freundliche Vermittlung in den vergangenenUnruhen.

II. (11. Dec.). Voten von Freiburg und Solothurn eröffnen ihre Befehle betreffend den Handelwegen der thurgauischen Klöster. Nachdem auch der letzte Abschied von Baden (Nr. 220) verhört worden,wird gemeinsam gerathschlagt, die Ansprache nicht ohne rechtliche Entscheidung fahren zu lassen. Da die Bündenicht deutlich bestimmen, wie die III Städte mit den VII Orten zun. Recht kommen sollen, so möchte mandie sechs Orte (da Zürich willfahrt hat) abermals ersuchen, die streitigen Rechtsame gütlich z» theilen; bliebedas fruchtlos, so würde man nochmals vorschlagen, das Recht in Basel, Schaffhausen oder Appenzell vorzu-nehmen; wäre das aber nicht erhältlich, so nähme man das Recht an, wie der Bund der VIII Orte mitFreibnrg und Solothurn es vorschreibt, jedoch mit dem Vorbehalt, daß dieses Verfahren die Blinde nichtbeeinträchtigen sollte. Diese Abrede bringen die Boten der beiden Städte heim, zumal der von Freiburgzur Annahme des ersten Vorschlags, und der von Solothurn für den letzten keine ausdrückliche Vollmachtgehabt hat. Der Tag in Luccrn soll, wie verabschiedet ist, besucht werden.

230.

Mist. 1529. 10. Dccember f. (Freitag nach Nicolai f.).

Staatsarchiv Zürich - Abschiede Bd. 10, t. Sit.

Gesandte: Zürich. (Diethelm Nöist, Jacob Werdmüller, Werner Beyel.) GlaruS..

t». Nachdem ans das Absterben des Abtes Franciscns sel. einvermeinter Convcntherr" von St. Gallen,Herr Kilian Käufi genannt, zuwider demchristlichen Ansehen" der Landschaft des Gotteshauses, die dasgöttliche Wort angenommen, auch hinter den zwei Schirmorten Zürich und Glarus und wider ihr Wissen undGefallen, sich zu einem Abt auswerfen lassen, den aber die Gotteshnuslcute aus diesen Gründen, und weil erdas Klostcrgut entfremdet, nicht zu einem Herrn annehmen wollen, sondern die genanutcn Orte angerufenhaben, sie bei dem göttlichen Worte zn schirmen, zumal durch die Flucht jenes angemaßten Abtes Regierung,Gericht und Recht abgegangen, so haben jene zwei Orte ihre Mitschirmhcrren, als Luccrn und Schwyz, uufmehreren Tagen zum dringlichsten ersucht, die Verwaltung des Landes an die Hand nehmen zu helfen, diebiderben Leute wiederum mit gebührendem Regiment und Gericht zu versehen und deren Beschwerden »achBilligkeit zu erleichtern. Weil nun gedachter aufgeworfener Abt mittlcrzeit ans sein Gesuch mit seiner vermeint-lichen Entschuldigung letzthin zu Baden von den IV Orten verhört worden, in seinem Vorbringen aber nicht mehrzu finden gewesen, als daß er sich rühmt, von seiner Kutte nicht weichen zu wollen, so hat Zürich die drei übrigenOrte nochmals ermahnt und gebeten, ihm zu der Einrichtung der nothwendigen Verwaltung und Ordnung der