December 1529.
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reichen; was aber die Boten Gutes handeln können, werden sie gerne thun. 2. In Betreff der hohen Gerichtebegehren sie eine endliche Antwort; sonst müßten sie die Mittel brauchen, zu denen sie glauben Fug und Rechtzu haben.
III. Hierauf ist gerathen worden: 1. Der Messe, Metten, Vesper und aller andern Ceremonien halbZU St. Ursen wolle man gar kein Ziel haben, weder Ostern noch eine andere Zeit, sondern frei bleiben wievon Alter her, bis man sich zu etwas Andcrm vereinbare. 2. Die Caplane könne man nicht beseitigen,da die betreffenden Pfründen durch biedere Leute zu ihrer Seelen Heil gestiftet worden; man setzt es denenheim, die solche gestiftet haben; aber die Pfaffen, die sich ungeschickt halten, sollen durch die Obrigkeit weg-gewiescn werden. 3. Die Barfttßcrkirchc will man „ihnen" übergeben, wie der Artikel (Nr. 225, 8 2) weist; binnenacht Tagen soll daher Jedermann, (der etwas da hat), es wegnehmen und behalten. 4. Den Pfaffen, welche Weibernehmen und nicht Messe halten, will man die Pfründen nicht lassen, weil sie nichts dafür leisten. 5. De»Prüdicanten sollen die Rüthc und Burger annehmen. 9. Die Prädicanten in der Stadt will man weibenlassen, desgleichen auf dem Land, sofern sie nur Prediger sind; wenn sie auf Begehren der Unterthancn, wosich ein starkes Mehr dafür ergäbe, auch Messe hielten, soll ihnen auf ihr (ausdrückliches) Verlangen die Eheauch gestattet sein; aber in der Stadt sollen die übrigen, außer den Prädicanten, keine Weiber haben.
IV. Diese Meinung ist der Gegenpartei in Anwesenheit der Boten beider Städte vorgelegt worden.Sie nehmen darüber Bedenkzeit und antworten: 1. Ihre Klage habe nur denen gegolten, die jenen grobenHandel unternommen haben; trotz ihrer vielfältigen Beschwerden seien aber dieselben nicht ausgetreten undkein Rathschlag darüber gehalten worden. 2. Die Herren haben in der Instruction an die Landschaft selbstZu verstehen gegeben, daß sie Bilder und Messe als dem Gotteswort widerwärtig erkennen. Wenn dem nach-gelebt werde, so wollen sie „verzhchcn, die so gegen inen mißhandlot . Daraus haben sich (die Anwälte) beiderStädte um eine Vermittlung bemüht und eine Anzahl Artikel gestellt, die nach ihrer Mnnung besser hättengewürdigt („bedacht") werden sollen; wenn aber die Herren dieselben nicht annehmen, so sollen die Personen,lue sie jdie Evangelischen) nennen werden, ausstehen; gegen diese fordern sie Recht und werden sonst aus dieArtikel sich nicht einlassen.
V. 1. Dwraus eröffnen die beiden Städte, sie haben die Artikel in der Hoffnung ausgesetzt, daß es dabeibleibe; den Artikel betreffend die Caplane können sie jedoch wider den Willen der Herren (von S.) nicht»lindern". Der vcrehlichten Priester halb bitten sie. das (Gesetzte) nachzulassen. Eine Frist sei nicht in derMeinung bestimmt worden, daß es gerade so (wie vorgeschlagen) gehen müßte, sondern damit die Priesterbesto eher zu einer Disputation gedrängt und die Sache nicht aus die lange Bank geschoben würde; manwolle die Obrigkeit hierin nicht au ein Ziel binden, sondern es ihr auheimsetzen. 2. Daß das Psalmensingennicht soll verspottet werden, ist von den Rüthen angenommen, damit der Gegeutheil nicht Ursache habe, LiederWider die Messe zn singen, woraus Unwillen entspringen möchte; es soll bei zehn Schillingen für jeden Fallverboten sein. 3. Schließlich bitten die Gesandten, ihnen zn Ehren dem Bernhard Schund seine Pfründe zulassen mit Rücksicht auf sein Alter, obwohl er „villicht" sich vcrchlicht habe. 4. (Antwort:) Sein Corpus sollihm folgen, und wenn er die Zeiten singen hilft, so soll ihm auch die Präsenz dazn verabreicht werden.
VI. 1. Nachdem die Evangelischen wieder in den Rath getreten, ist beschlossen worden, die Boten vonBern zu ersuchen, diesmal heimzukehren; weil jetzt nämlich beide Parteien bei einander sitzen, so werde manallenthalben dahin wirken, daß das Gotteswort verkündigt werde; zudem seien die Unterthanen der Dinge
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