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November 1529.
22 t.
SoloilM'N. 1529, 26. und 27. November (Freitag und Samstag nach Katharina).
äl'atttollönrchiv Solotl )ttVtt: Nathsbuch Nr. 13, p. 454—460. Staatsarchiv Bern: Nathsbuch 223, 250, 252, 258.
I. Boten von Bern, nämlich Seckelmeister Tillmann, Andres Zülli, Lienhard Tremp und Bitzius Hallcr,erscheinen im Namen des kleinen Rathes und der Sechszig und zeigen an, 1. wie sie der Vogt von ViPPtiber den Aufruhr und Span benachrichtigt, der sich über das kürzlich ergangene Mandat erhoben habe. Das(Geschehene) sei ihnen leid und widrig, und sie seien gesonnen, die Sache zu gutem Ende zu bringen, erbietensich auch, wenn Jemand die Herren von Solothurn von den Ceremonien drängen wollte, sie bei dem Rechtzu handhaben und zu thun, was sie schuldig seien. Weil aber viele ehrliche Leute des göttlichen Wortesbegierig, und andere sie darum anfechten und hassen, so sei der Landfriede verletzt, und wo das (ferner)geschehen sollte, wolle Bern sie vor Gewalt beschirmen, der christlichen Liebe gemäß, da es kraft des Burgrechtsdie nächste Pflicht habe, indem es vermöge, daß Lieb und Leid des einen Theils auch Lieb und Leid des andernsei. 2. Wegen der hohen Gerichte (im Bucheck) habe es nun zum vierten Mal durch Boten Bescheid begehrt,sodaß es wohl befugt gewesen wäre, nach eigenem Gefallen zu handeln; jetzt erklären die Boten, wenn Solo-thurn es nicht thue, so werden ihre Herren die Abgötterei selbst entfernen. 3. Der Kirchherr von Niederbipp,der (hier?) Salz gekauft, sei vor der Stadt angegriffen und geketzert worden, „daß er den fulen ketzerschenglouben geprediget :c." Als er sich darüber verantwortet, habe er (Müller Siber!) ihn schwer verwundet,was dem Landfrieden zuwider sei; daher solle der Thäter gefangen gelegt und zum Recht gestellt werden.4. lieber die Sache des Kirchherrn von Dnllikon begehren die Boten Bericht. 5. „Des büchscnmcisters (W. Bächer)halb, so das bulver in offner vecht (gan Lncern) gestiert bh nacht und näbel, geleit und zoll entfüert, michnuzencmen und nf morn zuo rechte handhaben." (Vgl. Nr. 222). 9. Der Kirchherr von Selsach habe einenPfaffen aufgestellt, der als Lügner bescholten sei; Bern bitte, dergleichen in Zukunft zu verhüten, wo esdie Kirchensätze habe.
II. Antwort des Rathes: 1. Dank für das freundliche Aufsehen. 2. Betreffend Benedict Siber undW. Bächer: Es wäre nicht dem gewohnten Brauch gemäß, sie gefänglich einzulegen, aber man werde sie zumRechten schwören heißen. 3. Des großen Rathes halb möge die Botschaftx.stillstehen bis Mittwoch, damit dieans die Landschaft verordneten Boten zuvor heimkehren können.
III. (27. Nov.) I. Die Boten von Bern (zu den obigen noch Crispin Fischer und der Vogt von BiPi')erheben Klage gegen den Müller Benedict Siber, „wie der kilchherr von Niderbipp von Lüstlingen lM'obkommen, niendert von nützit gewüßt, als das gestüchel gewesen, und von einem biderman gewarnet, sich hin-weg ze machen, als er das thäte; in dem (sye) der müller zuo dem thore hinus gcfaren und der Pfarrer zuoim kommen, zuo dem er gesagt, er sye mich einer, der den fulen ketzerschen gelouben helfe meren, und nf das-sclb gefragt, was er trage, zuo svlichem er gesagt, ein salzleib, und den salzleib gezöigt; uff dasselb habe erin gefragt, wannen er sye, und als er genntwnrt, von Niderbipp, habe er darnf gesagt, daß dich botts wundcusehend, dn bist onch der luterschen ketzer einer und hilfest den Hufen meren, und darnf nf fryer landstraßgeschlagen und gehowen und damit den landsfridcn gebrochen." Deßhalb solle er an Leib und Gut büßcuund dem Pfarrer Kosten und Schmerzen abtragen; wenn aber diesem an seinem Leben ein Unfall begegnete,