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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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November 1529.

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Verwaltung dieser Klöster Theil nehmen wolle, und die VII Orte in dieser Angelegenheit nichts mehr alleinhandeln, sondern das Recht gewärtigen sollen; wenn sie sich zum Recht erbieten, so will man in andernGeschäften rathen helfen, wie sich gebührt, jedoch alle Rechte an den thnrganischcn Klöstern dabei vorbehaltenhaben; es soll dann auch beförderlich ein Nechtstag anberaumt werden. Wenn aber die V Orte das allesnbschlagen, so sollen die Voten, die ans den nächsten Tag zu Baden kommen, zuerst diese Frage anbringenund sich weiterer Verhandlungen gar nicht annehmen, sondern den Bescheid der Obern erwarten, da mannichtverpfändet" ins Recht stehen will.

II. (19. Nov.). Mit den Boten der zwei Städte hat man sich heute über eine Aendernng im Rechts-verfahren vereinbart, die man von den Vit Orten fordern will; weil nämlich die Bünde nicht bestimmen,wo man in solchen Händeln ein unparteiisches Recht zu suchen Hütte, so hält man für nöthig, ein solches inBasel, Schaffhanscn oder Appenzell :c. vorzuschlagen, da man hierin von den Parteien selbst kein Recht erwartenkmin (dann inen je nit gelegen und gemeint sin will, von den fächern recht um solchen Handel ze empfachen").

Laut des Nathsbuches wurde am 18. November ein Schreiben an Zürich und Glarus erlassen undeine Antwort begehrt.

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Baden. 1529, 26. November f. (Freitag nach St. Katharinä f.).

Staatsarchiv Luccrn: Allg-m. Abschiede I. l. k. iss. Acte» Abtei St. Gallen. Staatsarchiv Zürich: Absch. Bd. 10, r. Sit; iss.Staatsarchiv Bern: Attg. eidg. Absch. »u. I7l. KantouSarchiv T>>Ic>tlju>»: Absch. Vd. 10; Bd. ib. KantvuSarchiv Schasshavsc»: Absch.

Gesandte: Zürich. Diethelm Nöist, alt-Bnrgermeistcr; M. Rudolf Thmnisen; Werner Bcyel. Bern.Niklans Manuel, Venner. Lncern. Hans Hng, alt-Schnlthciß. Uri. Caspar Jmhof, Statthalter. Schwyz.3ncob an der Nüti. Unterwalden. Niklans Halter, nlt-A»»nann. Zug- Oswald Tost, Ammann;Hans Nußbaumer. Glarus. Hans Aebli, Ammann. Basel. Freiburg. Ulman Techtermann.Solothurn. Benedict Mannsleib. Schaafhausen. Hans Ziegler. Appenzell. Heinrich Baumann;Matthias Zidlcr. E. A. A. lnl. 32 6.

tt. 1. Die drei Städte Bern, Frcibnrg »nd Solvthnrn begehren Antwort ans ihr früheres Anbringen,sie an den Klöstern und Gotteshäusern im Thnrgan die Rechtsame haben sollten, da z» schalten »nd znwalten wie die VII Orte. Zürich erklärt, es habe nichts dagegen und werde mit den drei Orten darübernicht rechten; Ur! hat keine andere Instruction, als anzuhören und heimzubringen; die übrigen Orte richtenjene drei Städte die dringende Bitte, ihr Begehren gütlich aufzugeben oder dann gemäß den Bünden dasRecht zu erwarten. 2. Die Boten der drei Städte entgegnen, da man ihnen Recht angeboten, so haben sieBefehl, in den Sachen betreffend die Gotteshäuser und Klöster nichts weiter handeln zu lassen, ehe das Rechtergangen sei; deßhalb möge man einen Tag dafür ansetzen. Dagegen bitten die übrigen, zn berücksichtigen,d"ß viele biderbc Leute ans dein Thnrgan vorbeschieden seien, die man nicht umsonst in große Kosten führen^wfe, und die Boten in diesen Geschäften handeln zu lassen, indem sie damit Niemandem etwas zu geben"°ch zu nehmen gedenken; sie wollen übrigens sofort nach Weisung der Bünde einen rechtlichen Tag bestimmen.Hierauf bemerken die drei Städte: Weil die Bünde nicht deutlich besagen, wie das Recht gebraucht werden

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