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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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November 1529.

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315.

SolothlMl. 1529, 7. November (Sonntag noch Omiiium Smictorum).

Kantonsarchiv Tolothurn: Rathsbuch Nr. IS, p. «ss.

I. Gesandte von Bern Weimer Manuel und Franz Nägeli ziehen an, 1. daß die Prädicanten>" den hohen Gerichten (Berns im S. Gebiet) dem Mandat nicht nachkommen, »nd begehren, daß dieselbendorberusen und examinirt und die guten Leute daselbst besser versehen werden. 2. Der Kirchherr zu Dullikonhabe Bern beschimpft, indem er geäußert, es habe mit der Verbrennung der Bilder zu St. Batten (Beaten?)unchristlich gehandelt, was man schwer empfinde, indem man gemäß dem ersten Gebot Gottes, das alle Bilder»hertenklich" verbiete, christlich und wohl glaube gehandelt zu haben; daher sei der Priester laut des Land-friedens zu strafen. 3. Zu Selsach sei bei der Kirchwcihe der alte Leutpriester aufgestellt worden, was dieLeute beschwere, da derselbe bisher (als ungeschickt?) gescholten (worden); deßhalb wollen sie einen andernberordncn.

II. (Antwort:) 1. Wenn sich die Klage gegen den Pfaffen von Dullikon als begründet erweise, wolle»um ihn darum strafen. 2. Betreffend die übrigen Artikel seien noch andere Händel zugefallen, derentwegender große Rath am nächsten Dienstag versammelt werde; man werde die Antwort durch eine Botschaft geben,IPse es aber geschehen, wenn die Boten hier bleiben wollen.

Zu I. 1. Am 17. November (Mittwoch nach Othmari) wurde der Bescheid gefaßt, man wolle darüberwachen, daß dem Mandate nachgelebt werde; damit möge sich Bern begnügen.

Zu I. 2. 1) Am Freitag nach Martini (12. November) wurde der Pfarrer verhört; da er die bezeichnetenWorte längnete und sich auf die Zuhörer in der Kirche berief, Zeugen aber, die vor der Thürc gestanden, nichtanerkennen zu wollen erklärte, so erhielt der Vogt zu Gösgen den Auftrag, bei dem Untervogt und Andern, dieauf Allerheiligen bei der Predigt gewesen, gründlich nachzufragen.

2) Am 17. November wurde anzuzeigen beschlossen, daß die Untersuchung eingeleitet sei; wenn BernKundschaften zu stellen wisse, möge es sie nennen.

3) Freitag nach Othmari (19. November) wnrden die Kundschaften verzeichnet. Zn bemerken istfolgende:

Hans Acbi:Er habe uf Sonntag vor aller Heiligen tag geprcdigct, man sölle die heiligen lieben undercn, wie si Gott der allmächtig ouch geliebct Hab, und wir söllen nit thuon, wie man Zürich, Bern, Baselund St. Batten thüe, da man die heiligen gcbein und die götzcn vcrbrönn, das sye nncristenlich gehandlet."

Zn I. 3. An dem gleichen Tage kam es zn dem Beschluß, den Kirchherrn von Selsach zum besten zn

verantworten,daß solichs villicht der kilchgcnosscn will und Meinung che"; Bern soll ersucht werden, das Beste

zu thnn; wenn er (der Leutpriester) etwas wider das Mandat gepredigt oder gcthan hätte, wolle man ihndafür strafen.

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