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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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October 1529.

207.

Kömiswlll. 1529, 25. October.

Staatsarchiv Zürich.

Verhandlungen einer Botschaft von Zürich mit den Gotteshausleuten von St. Gallen.

Es liegen uns nur folgende Acten vor, die übrigens die Sachlage hinreichend beleuchten:

1) 1529, 19. October (Dienstag nach Galli), St. Gallen. Hauptmann Jacob Frei an Zürich. 1- Jvder Voraussetzung, daß die Obern wissen, was der letzte Abschied van Wyl betreffend die Gotteshausleute,nämlich der Oeffnung der niederen Gerichte halb, enthalte, müsse er berichten, was ihm dabei begegne. Nachdemer zwölf um Wyl her gelegene Gerichte besetzt habe, finde er bei den Tablatcrn und Mörswylcrn einen sehrunbequemen Widerstand, indem sie vorwenden, sie müßten abwarten, wie die IV Orte sich verständigen, undwas für eine Obrigkeit ihnen gesetzt werde; auch machen dieWiderwärtigen" und Täufer Unruhe, wobei siesagen, sie seien früher bei der Vertheilung von Wein verkürzt und zurückgesetzt worden, und die Zahlung vonZinsen, Zehnten, Renten w. zur Unterhaltung von Zusichern falle ihnen beschwerlich; auch zeigen sie darübergroßen Unwillen; sie beklagen sich überdies, daß die Regierung so lange nicht zu Stande komme, und begehren,daß nicht bloß die Niedern Gerichte aufgcthan werden. Da die Stimmung der andern Gemeinden ihm (Frei)noch nicht bekannt sei, so möchte er rathe», dem nächsten Landrnth, der am nächsten Montag zu Lümiswylgehalten werde, freundlich zu schreiben oder Boten dahin zu schicken, um Mittel zu suchen, wie die Umtriebe derBöswilligen und Täufer unterdrückt werden könnten; dazu möchte dienen, die Statthalter und die obern Gerichtebald zu besetzen und die Täufer zu strafen. 2. Ferner vernehme er, daß die Gemeinden mit der Ernennungvon acht Appcllationsrichtern gar nicht einverstanden seien; . . sie haben übrigens ihre Vorschläge bereits gemacht,die er auch angenommen; was aber hierin ferner zu thu», wisse er nicht; denn von sich aus Leute zu erwählen,die ihm gefallen, belästige ihn nicht wenig, weßhalb er die Obrigkeit ernstlich bitte, ihn beförderlich zu berichtenund ohne Verzug Statthalter nach St. Gallen und Wyl zu setzen', da er allein mit so vielen böswilligenDienern und Amtleuten zu Hausen nicht länger Willens sei und ebenfalls heimkehren möchte, um sich düsterschweren Händel nicht mehr anzunehmen, wenn ihm nicht bald geholfen würde... 3. Nachschrift: DieRheinthaler haben ihm den Wunsch vorgetragen, nicht mehr an die Pfalz in St. Gallen, auch nicht an dieGotteshausleutc appelliren zu müssen, sondern unter ihnen selbst gelegene Plätze dafür zu erhalten. Bitte umWeisungen zu weiterer Verhandlung mit ihnen. 4. Die von St. Gallen seien willig, gegen die (beiliegende?)Copic einesSchadlosbriefes" 1999 Gld. rh. vorzuschießen; auch haben sie bekanntlich schon früher 899 Gtd.in Münze herausgegeben, wofür sie eine Handschrist des Hauptmanns haben; sie wollen auch etwas darauflegen, damit diese Summe auchrheinisch werde"; nun begehren sie aber, alles in einen Brief zusammen-zufassen und die abgeänderte Verschreibung zuvor zu erhalten. Bitte um Rücksendung der Copie.

St. A. Zürich! A. Abtei St. Galle».

2) 1529, 21. October (Donstag nach Galli), Zürich. Instruction für Jacob Werdmüllcr, behufs einerVerhandlung mit den Gotteshausleuten in dem Landrath zu Lümiswyl.

1. Zuerst soll er ihnen vorhalten, wie man auf ihr dringliches Ansuchen und Bitten, sie der tyrannischenHerrschaft der Acbte zu entledigen, bei dem göttlichen Wort und christlicher Freiheit des Glaubens zu schirmenund ihnen unerträgliche Beschwerden abzunehmen, sie auch nicht mehr mit so schwerer Herrschaft beladen ZUlassen, weder Mühe noch Kosten gespart habe, um sie vor Gewalt zu schlitzen, und wie sie hinwidcr sich rsterboten, bei der Billigkeit zu bleiben und den diesseitigen Weisungen gehorsam zu sein. Man hätte wo)erwartet, daß sie solchen Zusagen ehrbar nachkommen, mit freundlicher Geduld die weitern Verfügungen gewa^tigen und sich nicht widerspenstig erzeigen und insbesondere bedenken würden, was man aus christlicher Liebe für