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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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Octobcr 1529.

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nicht verstoßen, sondern ihm alle seine Rechtsamen, die er zu demselben haben mag, wie einem andern Convent-herrn und einverleibten Gliede, unverletzt vorbehalten sein, er auch serner als ein Glied und Mitbruder desConvents geachtet und gehalten werden und freien Zugang haben.

II. 1. Nachdem obige Verkommniß zwischen den beiden Parteien, mit Gunst und Zustimmung der Gottes-hauslcute von den obgenannten Gemeinden, jedoch auf Gefallen der Herren von Schwyz und des Herrn Abtesbon Einsicdeln, durch die besonders hiezn Verordneten von Zürich im Beisein der Boten von Schwyz abgeredetworden, sollen sie dieselbe an ihre Obern bringen und dem Pfleger auf's allcrfördcrlichste Antwort.zukommenlassen, ob es hiebe! bleiben solle oder nicht, damit er sich mit Fassung und andern Dingen, weil der Herbstjetzt gegenwärtig, darnach zu halten wisse. 2. Da der Hr. Pfleger denen von Meilen und Mümiedorf 1618Eimer Wein, als ob er sie verbraucht hätte, nachzulassen (versprochen?) und die Schicdlentc gebeten hat, die-selben hierin um größerer Freundschaft willen zu schonen, so sollen die Gesandten auch dieses treulich heim-bringen, in der Hoffnung, daß ihnen solches nicht abgeschlagen werde.

2«K.

Brunnen. 1529, 20. Octobcr (Mittwoch nach Galli).

Staatsarchiv Luccr»! Allgem. Abschiede, I. l. k. 12«.

Tag der V Orte.

tt. Zug, auf dessen Begehren dieser Tag ausgeschrieben worden, macht die Anzeige, es sei durch denVogt im Thurgan und den Vogt im Oberland (Sargans) benachrichtigt worden, daß Mark Sittich von Ems,ber Bischof von Constanz und Graf Rudolf von Snlz, veranlaßt durch die merkliche Spannung mit Zürich,burch jhre Anwälte sich erboten haben, die dem alten Glauben treu gebliebenen Orte mit Leib und Gut zuunterstützen, wenn es zu einem Kriege kommen sollte. Da man nicht einig geworden, wie man den Herrenantworten will, so ist dies heimzubringen und auf dem nächsten Tag in Baden zu eröffnen, was man den-selben schreiben, und ob man auch Wallis ersuchen will, ein getreues Aufsehen auf die V Orte zu haben.^ Ucber die Eingriffe, welche Zürich allenthalben in den Bogtcicn macht, ist man verschieden instruirt. Uriund Schwyz schlagen vor, nochmals bei Zürich das Ansuchen zu stellen, daß es die Beschlüsse der Mehrheit- >n den Vogteicn als solche gelten lasse, oder dann gemäß den beschwornen Bünden das Recht annehme;^ucern, Unterwaldcn und Zug sollen dies nochmals heimbringen und diesem Vorschlag beitreten, damit manuuf dem Tage zu Baden mit desto bessern! Erfolge handeln könne, v. In Betreff des von Lucern vor-gelegten Briefes (?) finden die Boten zweckmäßig, denselben den Boten z» Baden mitzuthcilcn,daß mausabstellen" (könnte).

Dem Lucerner Exemplar sind Abschriften folgenderZeitungen" beigelegt:

1) Schreiben des römischen Königs Ferdinand an den Fürstbischof Hugo von Constanz, d. d. Linz,19. Octobcr. 2) Schreiben des Georg Trnchseß, d. d. Prag, Dienstag nach Dionys (12. Octobcr). 3) Schreibenaus Mörsbnrg, 2t!. Octobcr. Es wird darin über die Belagerung Wiens durch den türkischen Kaiser Solimanund dessen Abzug am 16. Octobcr ausführlich Bericht erstattet.