Druckschrift 
4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
Entstehung
Seite
400
Einzelbild herunterladen
 

400

October 152S.

tt. Da Schaffhansen auf dringendes Ermahnen und freundliches Ansuchen der dahin verordneten Raths-botcn von Zürich, Bern, Basel und Mühlhausen kürzlich (näherer Tagen") bewilligt, sich jenen Städten inSachen des Glaubens, mit Abschaffung der Messe und anderer verkehrten Gottesdienste zuvergleichen" undum größererHandveste" willen in deren christliches Burgrccht zu treten, und nun dem bierüber vereinbartenAbschied gemäß seine ehrsame Botschaft nach Baden geschickt hat, mit der Vollmacht, jenes Burgrecht anzu-nehmen, wobei es der Bitte der drei Städte Zürich, Bern und Basel, nuch die Verbindung mit St. Gallen,Mühlhansen und Biel nicht auszuschlagen, zwar das Bedenken entgegenhält, daß es nicht wisse, ob es dazubefugt sei, sich aber anerbietet, auf nähern Bericht über deren frühere Bünde und Verpflichtungen sich gegendieselben gebührlich zu halten, so haben die Gesandten der drei Städte, in Würdigung dieses guten freund-lichen Willens, aus Geheiß und Befehl ihrer Obern die Stadt Schaffhausen in das vielgcdachtc Burgrechtganz gutwillig und mit Freuden aufgenommen und ihr das nach Inhalt der unter ihnen selbst gemachtenBriefe förmlich zugesagt, jedoch in der Erwartung, daß sie auf weiteres Ersuchen hin Mühlhansen und Bielvon dem Burgrecht nicht ausschließen werde. Die Briefe sollen ohne Verzug in Zürich aufgerichtet und amMontag vor Simonis und Judä (25. October) zunächst in Schaffhausen wo die Gesandten der dreiStädte am Sonntag Abend vorher eintreffen sollen hernach in den andern Orten besiegelt und beschworenwerden, wobei alles zu erstatten und zu vollziehen ist, was Brauch und Gewohnheit erfordern.S. BeilageI». Der Häfte wegen zeigen die von Basel an, daß sie dem Regiment zu Ensisheim einige Artikel, woraufsie glauben beharren zu müssen, vorgebracht haben, worauf ihnen zur Antwort gegeben worden, man könnedieselben ohne Vorwissen des Königs von Böhmen nicht annehmen; es solle dessen Antwort in vierzehn Tagenerfolgen; weil aber die Herbstzeit da sei, so wolle man, Jedermanns Rechten unbeschadet, den Baslern ihreZehuten und Gülten verabfolgen lassen. Weil nun die benannte Frist nicht lang ist, und einige Boten sichvernehmen lassen, es sei vor allen Dingen nöthig, daß die Bünde beschworen und die Städte der Huld undFreundschaft ihrer Eidgenossen versichert werden; weil zudem die ganze Christenheit und deutsche Nation mitder Türkengefahr beladen sei, und die mit solcher Nöth Beschwerten etwas geschont werden sollten, so wird ver-abschiedet, die Sache ruhen zu lassen, bis alle Eidgenossen einander die Bünde geschworen haben; mittlerweilemag man immerhin überlegen, ob man hernach die Angelegenheit als eine gemcineidgenössische oder wie mausie sonst behandeln wolle,^damit man nit sagen mög, daß wir diser sorglichen ziten, in so schwären anliggeudes heiligen römischen Nychs, aller Fürsten, Herren und Stetten unruow zuo stiften beging und meerersunrats nrsücher sygent." «?. Basel erinnert Bern an die letzthin durch eine Botschaft gestellte Bitte, mit demConimenthur, der Oberer des (ires") Hauses St. Johann (wo?) ist, zu reden und zu verschaffen, daß er denSchaffner zu Basel, der auch abgetreten ist und der Stadt an den Gefällen, Gülten und Zinsen, die demSt. Johannser Haus gehören, Eintrag thut, zur Ruhe weise; das soll die Botschaft in allen Treuen ausrichteu.v aus dem Berncr Abschied. Das Schaffhanser Exemplar hat nur n, das Basler » und v.