Octobcr 1529.
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Orten erlangen könne, dahin zu wirken, daß die Stadt in ihren rechtmäßige» Beschwerlichkeiten billig bedacht»verde, wobei man es diesseits an Fleiß und Ernst nicht wolle fehlen lassen.
Das Original ist besiegelt.
Wir geben hier einen Auszug des Vortrags:
1) 1529, (c. 10. Octobcr). Instruction der Boten oon St. Gallen, den IV Orten (einzeln) vor-zutragen.
1. Gruß und Erbietung alles Guten. 2. Bürgermeister und Rath haben in der eben vergangenen Kriegs-zeit aus dringenden Ursachen den Platz und Bezirk des Klosters, der innerhalb der Mauern und der Gerichts-barkeit der Stadt liege, zu ihren Händen genommen; daraus solle aber nicht die Besorgniß entstehen, daß siedamit im Sinne hätte, Jemandem an seinen Zinsen, Renten und Gütern Abbruch zu thun; vielmehr sei solcheseinzig darum geschehen, weil jener Platz von jeher durch die Stadt bewacht und beschützt und mit ihren Mauernund Thoren geschlossen worden; daher begehre sie, daß ihr derselbe mit der Lehenschaft, Gebot und Verbot, derKirche, dem ganzen Bau und der Fabrik, worüber sie immer einen Baumeister gesetzt, und mit dem nächstge-lcgenen Brüel frei und ledig überlassen werde, da doch der vermeinte Abt mit großer Habe aus der Eidge-nossenschaft entflohen sei.
3. Ferner wollen BM. und Rath in Erinnerung bringen, wie vor Jahren (1490) der Spital um Ober-dorf, und die Stadt um die Gred zu Steinach gekommen, die der Abt für die erlittenen Kosten an sich gebrachthabe; diese dürsten indessen durch die gefallenen Nutzungen wohl gedeckt worden sein. Darum möchte man dieEidgenossen dringlich bitten, die Stadt und ihren Spital zum treulichsten zu bedenken und dahin zu arbeiten,daß dem Spital und den armen Kranken („siechlin") Obcrberg mit Zubehör, und der Stadt das GerichtSteinach samt der Gredi wieder zugewiesen würde; denn seit der Abt die letztere besessen, sei es da „elendund liederlich" gegangen, während die Stadt, wie früher, zum Vorthcil der ganzen Landschaft die Güter, dasKorn und andere Kaufmannswaaren bestens zu versorgen gedenke. Wenn sie aber hierin oder in Anderemzu viel verlangte, so wolle sie sich billig finden lassen. Darum bitte sie angelegentlich um freundliche Berücksich-
u. lv. Stadtarchiv St. Gallen.
Zur Vereinfachung lassen wir noch einen zweiten bezüglichen Act folgen, der sonst als Abschied behandeltwerden könnte:
2) 1529, (c. 15. Octobcr?), Luc er n. Der Botschaft von St. Gallen wird aus ihr Anbringen undihre Instruction die Antwort ertheilt: Lucern und Schwyz seien jetzt in einem Span mit Zürich und Glarns,in Betreff des Abtes von St. Gallen, weßhalb eben ein Tag nach Baden angesetzt sei, um ihn beizulegen;man könne also nicht wissen, was dort gehandelt werde; wenn der Tag vorüber, werde man sich mit Schwyzüber die Angelegenheit bcrathen und der Stadt St. Gallen mit geziemender Autwort begegnen.
Das Original trägt kein Datum. — Ueber die Verhandlungen in Schwyz und Glarus ist nichtserhalten.
203.
Bilden. 1520, 15. Octobcr (Freitag Sanct Gallen Abend).
Staatsarchiv Zürich - Absch. Bd. w. k. i?s. Staatsarchiv Bern: Mg. -idg. Abschiede, v», rg?. zra,ita»Sarchiv Schassi>a»sc» - Abschiede.
KaiitonSarchIv Basel: Abschiede.
Burgertag der Städte Zürich, Bern, Basel, Mnhlhansen (und Co »stanz; Gesandter:Thomas Hütli).