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Octobcr 1529.
schlagen Nor, einen Tag anzusetzen, ans dein auch der Abt erscheinen und sich rechtfertigen könnte, und darauf-hin den Handel rechtlich abzuthun, „mit allerlei zuoreden geschehen", wie jeder Bote weiß. ?». Der Haupt-mann begehrt zu wissen, woher er Geld nehmen könne, um die Leute zu bezahlen, denen man etwas schuldigsei, indem sie nicht länger warten können, und die Zeit der Weinlese nahe sei, :c. v. Man soll das nächsteMal Vollmacht haben, überall den Haushalt zu versehen, Statthalter und Amtleute zu Wyl, St. Galleu undRorschnch zu wählen und einige Vögte, die ihre Stellen aufgeben wollen, zu ersetzen, tl. Da ein heftigerZwiespalt herrscht unter den Burgern von Wyl, nämlich zwischen denen auf der Herrcnstube und denen aufdem Harz (?), die Wahl des Schultheißen und der Räthe betreffend, so wird von den Boten der IV Orteden Parteien freundlich gerathen, sie sollen zuerst den Schultheißen nach altein Brauch in der Gemeindewühlen, dann von jeder Partei in den kleinen Rath 8, in den großen 29 Mann setzen, die niit einandernach bestem Wissen regieren würden, bis sich die IV Orte besser vereinbaren können; dabei sind die Haupt-mannschaft, das Burg- und Landrecht der IV Orte und alle andern Freiheiten und Verträge vorbehalten.
201.
Moudoil. 1530, c. 10. October.
Kantonsarchiv Frciburg: Jnstruct. Bd. I. !>s>>.
Hans Vögeli, Venner von Freiburg, soll dem Gouverneur der Waat zu erkennen geben, daß die, Räthe sich über sein Schreiben verwundern, da doch ihre Zuschrift an ihn deutlich sage, daß die Klage gege»den Grafen von Greyerz nicht ihn, den Gouverneur, berühre, sondern einzig dahin ziele, das Recht gegen denGrafen in Anspruch zu nehmen. Daher verlange jetzt Freiburg, daß er demselben eine Citation zuschicke, aufeinen bestimmten Tag zum Recht zu erscheinen; den festzusetzenden Tag begehre man aber auch zu erfahren,daniit man Boten abordnen könne; man erwarte (zudem), daß kein langer Aufschub stattfinden werde.
Die Instruction ist französisch verfaßt.
202.
Mrich. 1529, 13. October (Mittwoch vor Galli).
Stadtarchiv St. Galle«.
I. Eine Botschaft der Stadt St. Gallen trägt mündlich und schriftlich einige Beschwerden vor, witdenen sie des Klosters und anderer Sachen wegen beladen sei, und stellt die dringende Bitte, ihr gemäß demXV. Artikel des Landfriedens darin Rath und Abhülfe zu schaffen, :c. II. Darauf wird ihr folgender Bescheidgegeben: Man finde ihr Anbringen und Begehren nicht unbillig, und wenn der Handel Zürich allein berührte,so wäre man ganz geneigt, sich mit ihr zu vergleichen und ihr zur Ruhe zu verhelfen; weil es sich "dergezieme, (nur) mit den drei Orten Lucern, Schwyz und Glarus in der Sache zu handeln, und man baldwieder zu Tagen komme, so erbiete man sich gutwillig, soviel man selbst dazu thun und bei den übrige»