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October 1529.
Mehr über den Glauben zur Sprache gebracht. Zürich meint, weil die bidcrben Leute daselbst geinehrt haben,das göttliche Wart anzunehmen, und zwar noch vor dem Frieden, und weil der 8. Artikel desselben deutlichbesage, daß die sechs Städte bei allen Zusagen, Mandaten und Geboten, die sie des Gottesworts wegengethan, bleiben sollen, so müsse denen von Muri erlaubt werden, einen Prädicanten aufzustellen; wie danndas göttliche Wort wirken werde, solle man der Gemeinde anheimstellen und dabei Gott walten lassen-2. Damit sind aber die V Orte nicht einverstanden, indem sie meinen, das wäre dem Frieden nicht gemäßund könne weder aus dem 1. noch aus dem 8. Artikel gefolgert werden; denn jenes Mehr sei ein erzwungenes,in aller Unruhe geschehen, als die Zürcher mit ihrem Fähnlein dort eingezogen, weßhalb Manche mit Spießenund Halbarten, auch viele Fremde herzugelaufen seien; der 1. Artikel bestimme klar, daß Niemand gezwungenwerden könne, die Messe und andere Ceremonien abzustellen, sondern das Mehr darüber entscheide; ebensosage Art. 8, daß Niemand zum Glauben genöthigt werden dürfe; wenn nun Zürich auf seiner Forderungbeharrte, so müßte vielleicht die Mehrheit sich der Minderzahl unterwerfen. 3. Die andern fünf Städte,wiewohl sie dort nichts zu gebieten haben, wollen Zürich von seiner Zusage (s. u.) nicht drängen, sofern dievon Muri bei jenem Mehr bleiben wollen; tvenn aber die Bauern so leichtfertig wären, duß sie von ihrerfrühem Meinung abfallen würden, so hätte Zürich keine Pflicht, die ihnen früher gegebene Zusage zu halten,indem es ja nicht mehr versprochen, als sie bei ihrem Mehr zu schirmen. Weil nun die von Muri in derMeinung stehen, jenes Mehr sei nicht mit ihrem freien Willen geschehen, woraus viel Unruhe und Zank ent-stehen möchte, und weil denen von Zurzach und Wettingen, die vormals abgestimmt haben, bei dem altenGlauben zu bleiben, jetzt ein neues Mehr zugelassen worden*), so richten die fünf Städte an die V Orte diefreundliche Bitte, sie möchten um des Friedens willen in dieser Sache „keinen Schwall machen" und in An-betracht, daß man ihnen entgegenkomme und damit sogar Undank erlange, den biderben Leuten in Muri einfreies Mehr erlauben. 4. Zürich beharrt auf seiner Erklärung, und die V Orte schlagen die Bitte der übrigen(unparteiischen) Boten, diesen Gegenstand zur Vermeidung von größerem Unwillen heimzubringen, mit derEntschuldigung ab, daß sie es nicht wagen dürften, weil sich die Ihrigen ohnedies durch den Frieden nichtwenig beschwert fühlen. Um in Freundschaft von einander scheiden zu können, haben endlich die „übrigenOrte, von den zwölfen," die Eidgenossen von Zürich auf's dringendste ersucht, das allgemeine Wohl und denFrieden besser zu bedenken, und damit die Eidgenossenschaft einer so unbedeutenden Sache wegen nicht wiederzu Stoß und Uneinigkeit komme, auf dem Tage zu Frauenfeld eine gute Antwort zu geben, „der Hoffnung,by den selben iren Herren und obern ein guot stund und das erfunden wurd, das zuo merung und beständig-keit alter früntschaft, mich zuo ufenthalt und handthabung gemeine» laudsfrideus und unser aller einikeitdienstlich und wol erschießlich sin wurd."
I»I». 1529, 8. October (Freitag nach Francisci), Baden. Die Boten von Bern, Lucern, Uri, SchwYZ'Unterwaldcn, Zug und Glarus an Bremgarten. „Wir werden von etlichen von Jonen und andern bcricht-nach dem und si uf nächst vergangner kilchwyche by üch heimgangen, syent (habent?) sy one alle gefärd MLunkofen dem predicantcn und andern in deheinem argen geriieft und etliche schimpfwort gebrucht, deßhalb ßin üwern Ungnaden standind und nit by hus und Hof bcdörfint blibeu, und diewyl sy sich erbieten, sölich"sölle nit mcr bcschechen, sye ouch inen in trüwen leid, so sy sölichs gethan habint, uf das so ist unser friiiitlich
*) In Wettingen hatte dasselbe bereits für den neuen Glauben entschieden, laut der Zürcher Instruction.