October 1529.
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durch (?) den Scholberg 1224 Pfd. Nach Abzug der 190 Kronen, die ihm früher auf Abschlag gegebenworden, und obiger 64 Pfd. 8 Sehl, bleibt ihm jedes Ort schuldig 58'/z Gl. (der Gl. zu 2 Pfd. Heller),die man ihm entweder gleich hier bezahlen oder beförderlich dem Ammann von Zug zuschicken soll. 3. Inobiger Rechnung sind auch inbegriffen die 119 Pf., welche die Boten von Schwyz und Unterwalden samtden Amtleuten und Landleutcn bei der Bereinigung des Urbars verzehrt haben*). 4. Ferner hat er für diesebeiden Boten — als Belohnung — ausgegeben 69 Pfd. 5. Er begehrt auch für seine bei dem genanntenVau gehabte Arbeit und Kosten eine Entschädigung. Heimzubringen. 6. Endlich verlangt er ein Geschenk?ur den alten Weibel und den von Walenstadt seiner Fenster wegen. II. Da Jacob Stocker von Zug imZainen seines Schwähcrs Rechnung ablegen will über die Landvogtci Thurgau, aber die hohen und NiedernBerichte „unter" einander gestellt hat, so wird seine Rechnung zurückgewiesen; er soll sie anders stellen unddann nach Franenfeld oder auf einen andern Tag bringen, „so es im kumlich sin will." III. Aus derGeleitsbüchse zu Bremgarten erhält jedes Ort 14 Pfd. Heller, ans derjenigen zu Mellingen 14 Pfd., ausderjenigen zu Klingnau 2 Pfd. 5 Schl., ans derjenigen in Zurzach 36 Schl. Heller. IV. Was bei derGeleitsbüchse zu Koblenz eingegangen ist, wird Einem von Klingnau gegeben, der ein armes Kind über ein Jahrverpflegt hat. V. Von dem Vogt in den freien Aemtern erhält jedes Ort 26 Pfd. 12 Schl. VI. Von demVogt im Rheinthal empfängt jedes Ort 8 Gl. (zu 15 Constanzer Batzen); ferner ist der Vogt schuldig 220 Gl.,wovon er jedem Ort 27'/„ Gl. auf dem Tag zu Fraucnfcld entrichten soll. VII. Aus der Geleitsbüchse zuBaden erhält jedes Ort 47 Kronen und 4 gute dicke Pfenninge; dazu 2 Kronen in Constanzer Batzen, noch^ Gonstanzer Btz., endlich 3 Gl. zu 16 Btz. VIII. Von des Schinders Hof zu Baden erhält jedes OrtKronen; vom Stadhof daselbst 3 Gl. und 2 Btz. IX. Aus der Geleitsbüchse zu Lunkhofcn erhält jedes1 Pfd. Heller. X. (Lucern:) „Item ich Hans Golder Hab ingnon vij krönen uf dem dag sant MariaMagdalenen (22. Juli) von där stür Dießenhofen; ist nicnen ufgeschribcn." ee. Die schon öfter besprochene^oge, ob das Schloß zu Luggaris geschleift oder wieder gebaut werden solle, ist nochmals an die Obern zu^'ugen, damit man sich endlich entschließe; deßgleiche», wo man das Geschütz unterbringen wolle, da gemeldet^wd, daß man beinahe um beides gekommen wäre, wcßhalb es besser sein möchte, das Schloß niederzureißen.
Der Bote von Schwyz begehrt, daß man den Priester zu Fahr, sowie den Abt von Einsiedeln beisilier Gerechtigkeit und dem Kirchcnsatz bleiben lasse, vv. Da die Bauern von Burg bei Stein ihrem^üdicanten eine große Competenz ans dem Zehnten verordnet haben, welcher samt dem Kirchensatz demGatteshaus Einsiedeln gehört, so verlangen die Herren von Schwyz, als dessen Kastvögte, daß jene eigen-wächtigx Verfügung aufgehoben und dem Abt überlassen werde, eine solche Competenz zu bestimmen. DarüberZürich auf dem Tag in Fraucnfcld Antwort geben. <l. Schultheiß Honeggcr, Ulrich Mutschli und HansKeyenberg oon Bremgarten bitten um Gottes willen, ihnen (dahin) zu Verhelfen, daß sie wieder zu HausW>d Hey,i ^ Kindern kommen, da doch der Landfriede lauter zugebe, daß Jeder bei dem Seinen. ^iben vder dazu kommen solle. Die Boten von Zürich und Bern werden ersucht, dies heimzubringen und^ Obern im Namen der übrigen Orte zu bitten, daß sie für jene drei sich bei denen von Bremgarten ver-lüden möchten, damit dieselben wieder heimkehren dürfen. KA» 1- Es wird das in Muri ergangene
) Bemerkung von Golder: „Gnädigen Herren, da send ier, wie antry Ort könnint irß scckekh schonen; dorum hat man
jkrz miiesen in abscheid stellen, dann sy nit allein zerig, sonderst dän lon dar zuo (bekommen.?), wie ier das hienach hörenWarden."
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