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October 1529.
St. Martinstag <14. November) sollen die Voten in jedem Orte erscheinen; die nach Zürich Gehenden sollen sichauch nach Schaffhausen und Rothweil verfügen; die nach Bern Verordneten auch nach Freiburg und Solo-thurn, die nach Basel Kommenden auch nach Mühlhansen, und die nach Appenzell reiten, sich auch nachSt. Gallen begeben, damit die Bünde, wie von Alter her, allenthalben beschworen und erneuert werden.3. Die Boten von den fünf Orten äußern sich indessen nochmals, daß sie, als in der vergangenen Feindschaftnicht betheiligt, nicht nöthig hätte», die Bünde auch diesmal zu schwören; dagegen bringen Solothurn, Schaff-hausen und Appenzell vor, daß einige Orte ihnen (vielleicht) nicht schwören wollen, weßhalb sie bitten, maumöchte ihnen auch schwören; hierauf stellen aber einige Orte den Antrag, es möchten mit Hinsicht auf diebedenklichen Zeiten alle Orte einander schwören, indem das gute Einigkeit und Freundschaft befördern würde.Es soll nun auf dem Tage zu Frauenfeld darüber Antwort gegeben werden, t. Die Boten der StädteBern, Freiburg und Solothurn stellen das Begehren: Da ihre Obern Antheil an den hohen Gerichten inder Landgrafschaft Thurgau haben, und sie der Angelegenheiten der Klöster wegen schon viele Kosten erlitten,so möchte man sie von den ferner» Verhandlungen über diese Gotteshäuser nicht ausschließen. Heimzubringenund in Frauenfeld darüber Antwort zu geben. «. Der Stadtschreibcr von Baden und sein Sohn begehren(von den V Orten) für ihre Mühe und Arbeit mit Ausfertigung des Landfriedens und für ihre Auslagenbei dem Umreiten zur Besiegelnng 42 Kronen Entschädigung; so viel haben die sechs Städte bereits gegeben-Heimzubringen und auf nächstein Tage zu Baden darüber Antwort zu geben und zu bezahlen, wobei manzugleich über die Elitschädigung der Schreiber von Lucern für die Ausfertigung des Walliser-Bündnisses sichvereinbaren soll. v. Wegen obiger Artikel und der Thurgauerhändel wird ein Tag nach Frauenfeld angesetztauf Montag vor St. Simon und Judas (25. October). itv. Auf das wiederholte Begehren Berns, daßdie V Orte die Flüchtlinge von Jnterlaken, Hasle :c. auf ihrem Gebiete nicht dulden, sowohl gemäß demLandfrieden als den geschwornen Bünden, erklären vier Orte, sie wollen die Bünde halten und jeueFlüchtlinge fortwcisen; Lucern wendet ein, daß der Landfriede nur Unterwalden hiezu verpflichte, wogegenBern bemerkt, daß die Bünde deutlich sagen, es solle kein Theil den Feinden des andern Aufenthalt geben-Der Bote von Lucern will dies heimbringen, zweifelt übrigens nicht, daß seine Obern es nicht abschlagenwerden. Bern*) stellt ferner das Begehren, man möchte ihm eine Abschrift des Bündnisses mit Wallisgeben. Die VI Orte (V Orte und Freiburg) erwidern, sie hätten nach der Erklärung, daß nichts Bedenklichesin dem Bündnis; stehe, auf dieses Begehren sich nicht gesaßt gemacht; weil» aber Bern nicht davon abstehe, sowollen sie gern entsprechen. Nur Lucern, das hierüber nicht instruirt ist, will es heimbringen. DemKönig von Frankreich wird ernstlich (bei einem Expressen) geschrieben, er solle endlich (ohne Aufschub) dieschon so viele Jahre ausstehenden Schulden bezahlen. Es wird ein Mandat gegen Schimpf- und Schmäh-rcden erlassen und Zürich beauftragt, dasselbe drucken zu lassen und jedem Orte zuzuschicken oder auf denTag zu Frauenseld zu bringen. Vor den IV Orten erscheint eine Botschaft des Abtes von St. Gallen
mit einein jüngst von Wyl ausgegangenen Abschied und ruft die Voten nochmals an, ihm einen Tag >uNapperswhl anzusetzen, damit er zu einem Verhör gelangen möchte. Da man nicht instruirt ist, so wird ihmauf den Tag in Frauenfeld eine Antwort versprochen. I»I». Rechnungsablage der Vögte: I. 1. Ulrich Staubvon Zug, Vogt zu Sargans, hat eingenommen 1406 Pfd. 10 Schl. 3 Hlr. und ausgegeben 1342 Pfd-9 Schl. 4 Hlr.; daher bleibt er schuldig 64 Pfd. 8 Schl. 2. Er hat ferner ausgegeben für den Brückenbau
*) Zürich war laut Instruction nicht (mehr) besonders begierig, diesem Gegenstand nachzufragen.