October 1529.
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übergeben, und da man vernommen, daß „sie" (die Mehrheit der Mönche) sich dem göttlichen Wort anhängiggemacht, und vielleicht bald mehrere oder alle Weiber nehmen oder sich anders „versehen" werden, und weildas Vermögen des Klosters beträchtlich ist, so wird der Lnndvogt beauftragt, mit Hülfe des Untervogtes unddes Schreibers zu Baden beförderlich ein Inventar über Liegendes und Fahrendes aufzunehmen, damit nichtsveruntreut werde. Heimzubringen, wie man es mit dem Abt und den Conventherren und mit andern Klösternin den gemeinen Herrschaften halten, ob man sie in der Regierung belassen, oder ihnen einen Amtmann setzen,oder vb man sie „ausrichten" und wie viel man Jedem geben wolle, t. Der Abt von Muri berichtet, daßSebastian von Fulach, Conventual des genannten Gotteshauses, den Orden und das Kloster verlassen habe,aber auf seine Pfründe immer noch Anspruch mache; da die Eidgenossen Kastvögte des Klosters seien, somöchten sie entscheiden, was der Abt ihm zu geben habe. Heimzubringen. Ii». Da Frau Zehender aus deniKloster Hermatschwyl einen Priester geheiratet hat, so wird die Frage gestellt, ob man ihr etwas mehr als ihr ein-gebrachtes und erspartes Gut verabfolgen wolle oder nicht. Heimzubringen und (wie fiir obige zwei Artikel) aufdem nächsten Tage Antwort zu geben. »« Es wird die Anzeige gemacht, daß Einige von Boswyl und Hermatschwylseit dem Abschluß des Friedens in das Kloster Hermatschwyl gedrungen seien, was in der Kirche gewesen zer-schlagen, geflucht, die Frauen beschimpft, und sonderlich einer derselben geredet habe, sie wollen keine HerrenMehr haben. Daher wird der Vogt beauftragt, Anstalten zu treffen, daß derlei nicht mehr geschehe. Heimzu-bringen, ob man diese Leute ungestraft lassen wolle oder nicht «. Anwälte der aus der Stadt Rothweil ver-triebenen Burger bitten, ihnen entweder durch eine Botschaft oder durch ein Verwendungsschrciben behnlflichM sein, daß sie wiederkehren und zu dem Ihrigen kommen dürfen. Heimzubringen und auf dem Tag zuFranenfcld darüber Antwort zu geben. Z». Es wird angezogen, daß die ennctbirgischen Vögte zu hart mitden Leuten umgehen, und sogar Micthcn und Schenkungen „ihnen selbs benamsen"; da man besorgt, daßdaraus mit der Zeit ein großer Unwille unter den dortigen Unterthanen erwachsen könnte, so wird beschlossen,man wolle allseitig die Vögte beaufsichtigen. «K. 1. Dem Abschied des letzten Tages gemäß eröffnen alleBoten die Antwort ihrer Obern betreffend den Fürknuf. Bern zeigt an, daß es für seine Angehörigen imAargau die Verordnung erlassen habe, es solle alle Frucht aus offenen Markt zu Zofingen, Aaran, Brugg undLcnzburg gebracht, und nichts mehr bei den Häusern verkauft oder anderswohin geführt werden. Es stellt nunun die V Orte das Begehren, mit den Ihrigen zu verschaffen, daß sie auf diesen vier Märkten das Korn cin-koufen und schwören, davon nichts über das eidgenössische Gebiet hinaus zu verkaufen, sondern alles selbst zugebrauchen, auch damit keinen Fürkauf zu treiben; sie sollen auch von ihren Obern die Bescheinigung bringen,bäß sie diesen Eid gethan; wer aber außerhalb der Eidgenossenschaft Korn einkaufe, möge cs^burch ihr GebietBingen, wohin er will; doch soll er überall Zoll und Geleit entrichten. 2. Dabei beschließen die V Orte:Wenn ihre Angehörigen ans diesen vier Märkten oder anderswo Korn eingekauft haben, so sollen sie, sobald sie esheimgebracht, dasselbe auf freien Markt führen und da verkaufen, i. Da ferner von etlichen Boten gewünschtwird, daß der Verkauf des Viehs für dieses Jahr nicht beschränkt werden möchte, indem viel Vieh und wenig Heuvorhanden sei, so soll dies heimgebracht und auf nächstem Tage ein Beschluß gefaßt werde». 8. 1. lieber dieBeschwörung der Bünde thcilen alle Boten die Befehle ihrer Obern mit. Während die Mehrheit der Ortebegehren, die Sache noch anstehen zu lassen, bemerken die andern, daß der Laudfriedc die Erneuerung derBünde fordere, worauf alle Orte sich dahin vereinigen, daß dieselbe geschehen solle; allein der Schultheiß vonLuccrn will es nochmals heimbringen, zweifelt aber nicht, daß seine Herren dazu auch stimmen »verde», wennsie vernehmen, was beschlossen sei. 2. Deßhalb wird ein Tag hiefür angesetzt, nämlich auf Sonntag nach