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nähme aufzuheben. Es wird ihm willfahrt mit der Bedingung, das; er dein Landvogt im Thurgau Bürgschaftleiste, — was auch sofort geschieht — damit derjenige ihn zu suchen wisse, welcher diesen Arrest angelegt.«I. Da auch der Abt von Kreuzlingen das Ansuchen stellt, einen gegen ihn verfügten Haft aufzuheben, damiter den Wein einbringen könne, so wird ihm gestattet, den Wein zu fassen; doch soll er ihn zu der AnsprcchcrHänden auf dem Gebiet der Eidgenossen liegen lassen und nicht fortführen, v. Der Ammann des Abtes ausder Reichenau meldet, das; die von Stcckborn ihm den Weinzehnten zu Gunsten ihres Predigers mit Beschlagbelegt haben, und bittet, diesen Arrest aufzuheben. Es wird ihm geantwortet, er möge sich mit dem Predigergütlich abfinden; dann soll der Haft aufgehoben sein; wenn das nicht geschehe, so soll er den Wein sammelnund einlegen, aber zu Steckborn liegen lassen, bis der Eidgenossen Boten Weiteres in der Sache gethan.L. Der Landvogt im Thurgau bringt verschiedene Fragen und Beschwerden vor, worüber er Weisung begehrt:t. Ob man ihm den Eid „geben" wolle? Dieser wird ihm gegeben. 2. Ein Wyschans (Martin?) äußere,es sei ihm Unrecht geschehen. 3. Ein gewisser Ulrich Kern, den die Vögte wegen wiederholten Friedbruchesbestraft haben, behaupte ebenfalls, man habe ihm Unrecht gethan. Beide sollten kein Wirthshaus besuchen(„in kein Uerten sitzen") und weder Degen noch Messer tragen, halten das aber nicht. Es wird dem Land-vogt befohlen, „ihn" (Kern?) zu verhaften, bis die Boten nach Frauenfcld kommen werden. 4. Die Thur-gauer haben das Begehren gestellt, nicht mehr an den Landvogt appelliren zu müssen; desgleichen begehrt,daß ihnen hinfort nicht mehr geboten werde, die Geldschulden zu bezahlen, sondern daß dieselben mit dem Rechtbezogen werden. 5. Die Thurgauer vermeinen, die (des Jttinger Sturmes wegen) verfallenen Bußen nicht mehrentrichten zu müssen, indem durch den Landfrieden dieselben aufgehoben seien. Es wird aber dem Vogt ein Mandatgegeben, diese Bußen einzuziehen. 6. Bei seiner Ankunft im Thurgau habe sich Jedermann empört; (deßhalbfrage er) ob er dieselben überall in Eidespflicht nehmen solle. 7. Es sei etwas von dem Vermögen des Fraucn-klvsters zu Feldbach mit Beschlag belegt; es haben auch zwei von diesen Frauen Priester geheiratet, die nunHerausgabe ihres Gutes verlangen; da die VII Orte die Schirmherren des Gotteshauses seien, so bittenAebtissin und Convent um ihren Bescheid, dem sie gerne nachkommen werden. — Diese Artikel werden in denAbschied genommen, um den Boten, die nach Frauenfeld kommen, die nöthigen Instructionen zu ertheilen-K-. Heinrich Lanz zu Liebenfcls beklagt sich mit großem Leid, daß er durch den UnM seines Sohnes HansJacob in schwere Kosten gekommen, und dadurch eigentlich er, weil dieser Sohn noch gar kein Vermögen habe,gestraft worden sei; das scheine ihm unbillig, weil er doch allezeit treu zn den Eidgenossen gehalten und seinHaus ihren Vögten immer offen gewesen; er bitte nun, man möchte ihm und seinem Sohne die Strafe inGnaden erlassen; das wollen sie wie bisher um die Eidgenossen mit aller Untcrthänigkeit und Gehorsam ver-dienen. Heimzubringen, um auf dem Tage zu Frauenfeld darüber Antwort zu geben. I». Die Chorherrendes St. Stephansstifts zn Constanz, gegenwärtig zn Vischofszcll, bitten um Aufhebung des widerrechtlich aufeinen Theil ihrer Einkünfte gelegten Arrestes, damit sie den Wein einsammeln können. Es wird daher andie Stadt Constanz geschrieben, daß sie denselben gestatten möge, ihren Wein einzuführen, aber jedermannsRechten unbeschadet im Verbot liegen zu lassen; beide Theile sollen dann ihre Botschaft auf den Tag ZUFrauenfeld abordnen, wo man die Sache untersuchen und entscheiden werde, l. Die Besatzung ans Gottlicbcnwird entlassen; die gehaltene Abrechnung ergibt, daß man diesen Leuten und dem Vogt noch 200 Kronenschuldig ist, was auf jedes der X Orte 20 Kronen trifft, die jeder Bote auf den Tag zu Frauenfeld mit-bringen soll. Ii,. Nachdem man alter Ordnung gemäß von Abt und Convent zu Wettiugen Rechnung ab-genommen, wird dein Abt und dem Großkellncr bis auf weitern Bescheid die Verwaltung des Klosters wieder