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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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382
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382 Octobcr 1529.

3. Zum dritten, daß derselbig Gottes und Maria Sone, onzertrennte person Jesus Christus, sei für unsgekreuzigt, gestorben und begraben, uferstanden von toten, ufgefarn gen Himmel, sitzend zur rechten Gottes, Herrüber alle crenturen, zukünftig zu richten die lebendigen und toten zc.

4. Zum vierten gleubcn wir, daß die Erbsünde scy uns von Adam angeporn und nfgeerbct nnd sei) einsolich sönde, daß (sie) alle menschen verdammet, und wo Jesus Christus uns nicht zu hilf kommen were mitseinem tode und leben, so Helten wir ewig daran sterben und zu Gottes Reich und seligkcit nicht kommen müssen.

5. Zum fünften gleuben wir, daß wir von solicher sönde und allen andern fanden sampt dem ewigentode erlöst werden, so wir gleuben an solichen Gottes Sone, Jesum Christum, für uns gestorben zc., und nußersolichem gleuben durch keinerlei werk, stand oder orden zc. los werden mögen von einiger sönde zc.

6. Zum sechsten, daß solicher glaube scy ein gäbe Gottes, den wir mit keinen vorgcendeu werken oderverdienst erwerben noch aus eigener kraft machen können, sonder der heilig Geist gibt und schafft, wo er will,denselbigcn in unsere herzen, wenn wir das Euangelion oder wort Christi hören.

7. Zum sibenden, daß solicher glaube sei unser gerechtikcit für Gott, als umb welchs willen uns Gottgerecht, fromme und heilig rechent und helt, on alle werk und verdienst, und dadurch von sönden, tod, hellehilft, zu gnaden nimpt und selig macht umb seines Sons willen, in welchen wir also gleuben, und dadurchseines Sons gerechtikcit, lcbens und aller güter gemessen und thcilhaftig werden,*) darumb alle closterleben odergelübde, als zur gerechtikcit (un?)nützlich, ganz verdampt sein.

Von dem eußerlichen Wort.

8. Zum achten, daß der heilig Geist, ordenlich zu reden, nymands solichen glauben oder seine gäbe gibton vorgend predigt oder müntlich wort oder Euangelion Christi, sondern durch und mit solichem muntlichen wortoder Euangelion Christi wirkt er und schafft er den glauben, wo und in welchen er will, Rom. r.

Von der Taufe.

9. Zum neunten, daß die heilige taufe sey ein Sacrament, das zu solichem glauben von Gott ingcsetzt,und weil Gots gepott: Jte, baptisatc, und Gots Verheißung drinnen ist, Qui crediderit, so ists nicht allein einledig zeichen oder losung under den Christen, sonder ein zeichen und werk Gottes, darin unser glaube gefördert(gefordert?), durch welchen wir zum leben wider geporn werden.

Von guten werken.

19. Zum zehenden, daß solicher glauben durch Wirkung des heiligen Geistes, hernach, so wir gerecht undheilig dadurch gerechent und worden sind, gute werke durch uns übet, nemlich die liebe gegen den nächsten, bittenzu gott und leiden allerlei Verfolgung zc.

Von der deicht.

11. Zum eilften, daß die deicht oder rathsuchung bei seinem pfarrer oder nechsten wol ungezwungen undfrei sein soll, aber doch fast nützlich den betrübten, angefochten(en) oder mit sönden beladcn(en) oder in irtumbgefallcu(en) gewissen, allermeist umb der absolution oder tröstung willen des Euangclii, welchs die rechteabsolutio» ist.

Von der oberkeit.

12. Zum zwölften, daß alle oberkeit und weltliche gesetzte, gericht oder ordnung, wo sy sind, ein rechterguter stand sind und* nicht verpotten, wie etliche Bäpstische und Widerteufer leren und halten,* sonder daßein christ, so darin berufen oder geporn, ivol kan durch den glauben Christi selig werden zc., gleich ivie vatterund mutier stand, Herr und frawen stand zc.

*) Die erste Seite eines beigehefteten Vogens hat authentische Nachträge zu drei Artikeln, die wir jeweilen bei dem Terteinschalten. Zu bemerken ist noch, daß dieselben von anderer, vermuthlich schweizerischer, Hand auch im Original denergänzten Abschnitten beigefügt sind.