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September 1529.
solle, wo man (die neue Lehre) annehmen oder den alten Glauben behalten wolle; daß auch kein Ort durchBotschaften sich darein mische, sondern den Einwohnern der Kirchhöre (vom 14. Jahre an) ein freies Mehrgestattet, und einem solchen Mehrheitsbeschlüsse nachgelebt werden solle; da serner der Landfriede vermöge, daßJeder wieder zu dem Seinigen kommen solle, während einige Äbte und Prälaten aus ihren Klöstern geflohen,und jetzt übel darin gehauset werde, auch einige fromme Leute aus Bremgarten vertrieben worden, die manwieder sollte heimkehren oder beförderlich zum Rechte gelangen lassen, — (so sollte dies; Alles jetzt an Handgenommen werden). 2. Ferner wird der Antrag gestellt, daß man auf nächstem Tage ein Mandat erlassegegen Schmach- und Schcltworte, indem diese zu der vergangenen Unruhe eine der wichtigsten Ursachen ge-wesen. Heimzubringen. 3. (Zus. in Basel und Schaffhausen.) Die (Boten), die nicht bei der Rechnung seinmüssen, mögen acht Tage später kommen, i». Ludwig Specht von Solothurn, welcher Vogt zu Lauis ge-wesen, beschwert sich, daß er unbilligerweise von dieser Vogtei verstoßen worden. Heimzubringen, um sich beiden Boten, welche auf der Jahrrechnung zu Lauis gewesen, zu erkundigen, was er gefehlt habe, und aufnächstem Tage darüber Antwort zu geben. «. Der Reichsvogt des Abtes von St. Gallen läßt vor denIV Orten die Copieen der Briese verlesen, welche sie dem Abt und seinem Kloster gegeben, und begehrt, siemöchten gemäß denselben den Abt und sein würdiges Gotteshaus schützen und schirmen. Heimzubringen, umdieser Sache wegen auf der nächsten Taglcistung in Baden einen Tag anzusetzen. Man ist auch darüber einig,daß es besser wäre, den Tag in Rapperswyl als in Wyl zu halten, damit auch der Abt denselben besuchenkönne, p. Zürich begehrt Antwort von Schwhz betreffend die Kinder Jacob Schlossers. „Zuletzt" eröffnetder Ammann, da es nicht anders sein möge, so wolle er im Namen seiner Obern versprechen, die hundertKronen auf dein nächsten Tag in Baden auszurichten, «j. Da die französische Votschaft neuerdings Antwortverlangt, ob man den Erben General Morelet's die Rödel ;c. herausgeben wolle, hat man beschlossen: Quit-tanzcn könne Freiburg verabfolgen; aber Rödel und Register, welche die Eidgenossen berühren, seien zurückzu-behalten; wenn aber Abschriften verlangt würden, so mögen solche von einem Notar in Gegenwart etlicherRathspcrsanen gefertigt und vidimirt werden. i Dem Walther Heid ist ein deutsches Empfehlungsschreibenan Venedig bewilligt; wenn er aber meinte, ein solches nütze ihm nichts, so ist Freiburg ermächtigt, ihn; einlateinisches (in Uebcrsetzung?) im Namen aller Orte auszustellen.
i« aus dein Zürcher Abschied, dem dagegen Ii fehlt; und l sind dem Freibnrger eigen. Dem VernerExemplar mangelt o; im Freibnrger und Solothurner fehlen I», Ks, t>, (p), im Basler und Schafshauser»», 85 <»-
Zu Es mögen hier noch einige Acten folgen:
1) 1529, 21. September. Bern an Glarns, Schaffhauscn, Appenzell und Granbünden. „Wir könnendwol ermäßen, was großer mite, kosten und arbeit ir ankert haben, den span und kriegliche üebung, so (sich)zwüschen uns und unfern mithaften eins und den fünf Orten anders theils zuogetragen, ze befriden, deß wir üchHöchen dank müssend, mit erpietung, sölicher guottäten in die ewigkeit nimmermcr ze vergaffen, ouch ungespartstibs und guots früntliche» ze beschulden. So wir nun von friden und ruowen wegen, ouch gemeiner loblicherEidgnoschast zuo nutz, lob, cer und wolfart, uns nllwegen aller billicheit beflissen und alles das mit geneigtemwillen erstatten, so der friden, so nechst im feld beredt, beschlossen, zuogesagt, ufgericht und bestglet, zuogibt, daaber unser Eidgnossen von den fünf Orten sich keins glichen noch billichen benüegen, ouch denselben friden garnach in allen sinen artiklen nit halten wellen und besonders des kostens halb, den wir doch, wie kleinfücg der-selbig ist, ger(n) aunemen wellten, als üwer Kotten üch deß bericht Hand, will es doch alles nüt erschießen-Dwil nun uß kraft des usspruchs, so die schidlüt deßhalb geben, wir den fünf Orten, ouch uß kraft des ge-meldten friden(s) feilen kons und profant abgestrickt, darus dann ze besorgen, (daß) die fünf Ort den Hunger