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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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September 1529.

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Man ruhen lassen, in der guten Hoffnung, daß diesen Zusagen nachgelebt werde, wie es frommen Ehrenleutengezieme; sofern also die V Orte den Frieden in allen Puncten halten wollen, wie er nachArt, Natur, Kraftund Vermögen" des Buchstabens von allenRcchtverständigen" ausgelegt werde, und in den übrigen nochspiinnigen Artikeln die Einigung auch zu Stande komme, so wallen ihnen die Städte Proviant und feilen Kaufwieder zugehen lasseu und alles thun, was ihnen lieb und gefällig sei; wenn aber jetzt oder später die erwähntenArtikel nicht gehalten oder die Kosten nicht auf das bestimmte Ziel erlegt würden, so wollen sie freie Hand haben,den feilen Kauf abzuschlagen wie jetzt; betreffend den verlangten Termin begehren sie, daß der Kosten sofort bezahltwerde. 3. Demnach wird von den Schiedleuten erkannt: Es sollen die V Orte die dritthalbtausend Kronen aufSt. Johannes des Täufers Tag im nächsten Sommer, ohne Kosten und Schaden für die sechs Städte, bei Schult-heiß und Rath der Stadt Baden hinterlegen, welche dann die V Orte dafür quitiiren und gegen gebührendeQuittung die Städte befriedigen sollen; die sechs Orte dagegen sollen das Verbot des feilen Kaufs sogleich aufheben.4- Da die V Orte diesen Spruch annehmen, so erklären die Boten der Städte ebenfalls ihre Zustimmung, dochmit derBescheidenheit", daß ihre Obern der großen Theurung und des Kürlaufs wegen nur nach Maßgabedes Venraths und nach Billigkeit kaufen zu lassen beschlossen haben. I». Bern begehrt abermals an die V Orte,daß sie gemäß den beschwornen Bünden und dem Inhalt des Landfriedens denBanditen und ehrlosenLeuten" von Oberhasle, Bricnz und Jnterlaken keinen Aufenthalt gestatten, sondern dieselben aus ihrem Ge-biete verweisen. Die V Orte erklären, sie seien weder für eine Zusage noch für Abschlag instruirt; sie wollenes aber gern in den Abschied nehmen und auf nächstem Tage darüber Antwort geben. «. l. Da die Theurungm den eidgenössischen Landen zunimmt und Jedermann sich durch Fürkauf ernähren will, so ist abgeredet,baß jeder Bote das ernstlich heimbringen soll, um überall Maßregeln zu berathcn, wie dem abgeholfen werdenkönnte, und ans nächstem Tage darüber Antwort zu geben. 2. Es werden auch die Boten der III Bündeernstlich ersucht, dafür zu sorgen, daß nichts durch ihr Land geführt werde. «I. Heimzubringen und aufRichstein Tage Antwort zu geben, wann und wie man die Bünde beschwören wolle, v. Der Tag der Jahr-rechnung zu Baden wird auf Montag nach St. Michelstag (4. October) angesetzt. Es sollen dann auch derNeue Vogt von Baden und andere Vögte ihre Vogteien beziehen, und die alten Vögte vorgeladen werden, umRechnung abzulegen, I. Bern und Untcrwalden haben beiderseits erklärt, sie wollen das Urtheil über denKostcnersatz annehmen und halten. K. Heimzubringen das Antwortbegehren der Voten von Sargans über'k)r früheres Anbringen. I». Auf dem nächsten Tag ist Antwort zu geben, ob man eine Botschaft an den>^önig von Frankreich abordnen oder demselben schreiben wolle, damit man bezahlt würde, i. Glarus, Schaff-kwnsen und Appenzell sind der Ansicht, daß es für sie nicht nöthig sei, die Bünde wieder zn beschwören, indemske mit niemandem in Fehde und Feindschaft gekommen, und man bei dem letzten Bundcsschwur denenbon Schuffhausen und Appenzell in Zürich und Ilri nicht habe schwören wollen. Heimzubringen. Ii,» Essollen auch die Boten auf den nächsten Tag bevollmächtigt werden, einen Tag nach Fraueufeld anzusetzen,um die Anliegen der Thurgauer zu verhören und nach Gebühr in den Sachen zu handeln. I» Nachdem ansR'genwärtigem Tage sowohl die Vereiuung zwischen Wallis und den V Orten, als das zwischen den beidenStädten Zürich und Bern geschlossene Burgrecht verlesen worden, erklären die sechs Städte, daß sie in demWalliser-Bünduiß nichts finden, was sie beschwere, daß sie aber zur Beruhigung ihrer Obern eine Abschriftdavon haben möchten; sie werden, obschon sie dazu nicht verpflichtet wären, auch von ihrem Bündniß eine Copieden V Orten zustellen. Heimzubringen, i»». Es wird angezogen: 1. Weil die Eidgenossen mit der GnadeRottes wieder vereinbart seien, und der Landfriede sage, daß in den gemeinen Vogteien abgemehrt werden