Druckschrift 
4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
Entstehung
Seite
370
Einzelbild herunterladen
 

370

September 1529.

ermahne und bitte, denselben zu halten; dann wollte man Hinwider thun, was ihnen lieb, und was man ausalter Freundschaft und Liebe, auch der Bunde wegen schuldig sei. «R. Der Abschluß des Bnrgrechts niitStraßbnrg soll befördert werden, da man jetzt über die Artikel so gut wie völlig eins ist.

192.

Baden. 1529, 22. September f. (Mittwoch nach St. Matthäustag f.)

Staatsarchiv Luccr»: Mg. Absch. >, l. k. 98. Staatsarchiv Ztirich: Absch. PH. 10, r. 157. Staatsarchiv Bern: Mg. eidg. Absch. »Ii-Kantvnsarchiv Freiburg: Absch. Bd. rs. Kantoiisarchiv Dolothurn: Absch. Bd. 10 z Bd. lS. Kantonsarchiv Schasfhansc»: Abschiede.

Kantonsarchiv Dchwlsz: Abschiede. Kantonsarchiv Basel: Abschiede.

Gesandte und Schiedlente: Zürich. M. Rudolf Thumisen; Hans Rudolf Lavater; Wernher Bygel,"Stadtschreiber. Bern. Bernhard Tillmann; Niklans Manuel; Leonhard Tremp; Benedict Schutz. Lneern-Hans Golder, Schultheiß; Hans Hng. Uri. Caspar Jmhof, Statthalter. Schwyz. Martin Zbächi, olt-Ammann. Unterwalden. Niklans Halter, alt-Aminann; Anton Adacher. Zug. Ammann Toß, VogtBachmann. Glarns. Hans Aebli, Ammann; Konrad Schindler. Basel. Jacob Meyer, Zunftmeister;Jacob Götz, Salzhcrr. Freiburg. Hans Lanther; Jacob Frciburger. Solothurn. Peter Hebvlt; UrsStark. Schaffhansen. Hans Jacob Marbach; Christoph vom Grüt. Appenzell. Heinrich Baumann;Mathis Zidler. St. Gallen. Joachim von Watt; Hans Namspcrger, des Raths. Biel. Benedict Rech-

bcrgcr. Müh lhausen. Bastian Heß. Gr anbänden. Ammann Moriz; Martin Seger; Ulrich Gerster;

Gaudenz von Castelmur; Ulrich Wolf; Ott Vienz. Sarg ans. Hans Gaberthülcr; Hans Walther.E. A. A. lol. 30 g. t)^).

1. Zuerst nehmen die Schiedleute beide Parteien vor und begehren von ihnen Antwort über die vom letztenTage zu Baden heimgebrachten Artikel des Landfriedens, worauf die V Orte die Kosten belangend eröffnen, sie hättenerwartet, die sechs Orte würden ihnen, um ihrer Bitte und guten Freundschaft willen, die geforderte Enschädigung er-lassen ; da dies aber nicht geschehen, so haben sich ihre Obern entschlossen, die Kosten zu geben, wiewohl sie ver-meinen, es nicht schuldig zu sein; aber um des Friedens willen und zur Wohlfahrt gemeiner Eidgenossenschaft wollensie die verlangten Kosten den Schiedlenten geben, jedoch mit dem ausdrücklichen Anhang, daß von jetzt an derLandfriede in allen Artikeln buchstäblich gehalten, und namentlich das Verbot des feilen Kaufs sogleich wiederaufgehoben werde; daß auch ihre Landvögte in den ihnen zugewiesenen Vogteien aufreiten mögen; daß via»die Jahrrechnungen halte und Jedermann zu seinem Rechte komme; man solle ihnen für die Bezahlung einenTermin ansetzen, da sie dieselbe jetzt nicht zu leisten vermögen. 2. Die sechs Städte erwidern: Da die V Ortevorgebracht, daß sie um des Friedens, der Ruhe und der Wohlfahrt der Eidgenossenschaft willen die gesprocheneSumme bezahlen wollen mit der Bedingung, daß dann der Landfriede in allen Artikeln gehalten werde,so bringe man in Erinnerung, daß noch ein Anstand walte bei dem ersten Artikel, in Betreff des göttlichenWorts. Die Boten der V Orte haben früher gebeten, in dieser Sache ihren Obern zu vertrauen, so werden sn'dermaßen darin handeln, daß ihnen vor Gott und den Städten kein Vorwurf gemacht werden könne; dies wolle

*) Um Wiederholungen zu vermeiden, sind die weniger bezeichnenden Attribute weggelassen.