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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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350 September 1529.

Kosten (Forderung an die V Orte) nicht reuen lassen. Man wolle (dann) gerne dahin wirken, daß dieSchmähungen abgestellt werden.

Eine Antwort scheint wohl berathen und beschlossen, aber nicht mehr erhalten zu sein.

177.

Bern. 1529. 3. September.

Staatsarchiv Lueern: Acten Neliglonshändel. Staatsarchiv Bern: Instruct. 335 d341. Nathsbuch Nr. 222, p. 345.

Der Gesandte der Landschaft Wallis, Caspar Metzelte», erhält auf seinen freundlichen Vortrag schriftlichdie Antwort: 1. Für das gethane Erbieten sage man den Bundesgenossen von Wallis den besten Dank undbegehre solches gleichermaßen zu vergelten rc. 2. Auf die Anzeige, daß sie vernommen, wie Zürich schon wiederzum Kriege rüste, und die Ermahnung, dasselbe zu vermögen, sich mit der Billigkeit und dem Recht zu be-gnügen, wozu Wallis gerne helfen würde w., sei zu erwidern, daß man von Rüstungen nichts wisse; wennaber Zürich und andere Anhänger der evangelischen Wahrheit infolge vielfacher Drohungen und feindlicherUmtriebe, die man wahrnehme, sich vorsehen, so sei sich dessen nicht zu verwundern; denn etliche der V Orteund gewisse Personen haben die Absicht erklärt, den im Feld geschlossenen Frieden in einigen Artikeln, besondersdie Kosten und den Murner betreffend, nicht zu halten, und die V Orte insgemein wollen den natürlichenSinn des Buchstabens nicht annehmen; so müsse man vermnthen (zwyflen"), daß etwas Unlauteres (gefar-lichs") dahiuter stecke, wiewohl man noch hoffe, daß der zugesagte und besiegelte Frieden in Kraft bleibe.Obwohl Gerüchte uinlaufen, daß die V Orte mit den Kaiserlichen, den Ferdinandischcn und Andern, die denEidgenossen nie hold gewesen, wieder Tagleistungen halten, so schenke man dem doch wenig Glauben; weilaber Unterwalden im vorigen Herbst ohne alle rechtmüßigen Ursachen und unabgesagt mit offenem Zeichen dasGebiet von Bern überzogen habe, wie jedermann wisse, so müsse man zu guter Vorsorge wachsam bleiben,damit nicht wieder Gleiches begegne, da doch alles Erbieten, die Bünde treulich zu halten, vergeblich gewesen,und die Ehre Berns so schändlich verletzt worden sei, daß auch das kleinste Ort es nicht uugerochen hättelassen können. 3. Der Bote habe seine Herren über den Zuzug für die V Orte damit rechtfertigen wollen,daß sie vorher schon erklärt haben, sie könnten die V Orte, wenn diese des Glaubens wegen überzogen würden,nicht verlassen, kraft der bestehenden Pflichten; sie seien deßwegen nicht wider Bern gezogen, da ihre Knechtekeinen Befehl gehabt, dessen Gebiet zu betreten, haben also das Bündnis; mit Bern nicht verletzt w. Monantworte: Es wisse jedermann, was für Widerwärtigkeiten in der Eidgenossenschaft des Glaubens halb ent-standen, wie viel Verfolgung die Anhänger des Gottcswortes erlitten, wie schändlich sie beschimpft, mit welchenUmtrieben fremde Hülfe gesucht und das häufige Erbieten von Zürich und Bern, sich mit heiliger Schrifteines Bessern belehren zu lassen, mißachtet worden. Da dies alles nichts geholfen, und die Uuterwaldncr ihrenVogt mit Gewalt nach Baden haben führen wollen, die andern vier Orte zu ihnen gestanden, ungeachtet desernsten Schreibens und Rcchtbietens von Bern, ohne Rücksicht auf die Unterhandlung der Boten von Freibnrgund Solothnrn, so sei der Krieg erfolgt; wer dazu mehr Ursache und Recht gehabt, könne der geringste Verstandermessen, wenn alles, was vorhergegangen, gewürdigt werde: der Ferdinandische Bund, die SchmähungenMurners, das hochmüthige Treiben der Unterwaldner und anderer Muthwillc; die Landschaft Wallis möge