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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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August 1529.

stimmen die Zusätzer bei; dazu bemerken sie ferner, das; das erwähnte Geschrei, veranlaßt durch das Hin-und Herreiten und Fahren über den See, sie bewogen habe, das Haus im Namen aller Gotteshausleute zubesetzen, damit nichts mehr daraus geführt würde und der Abt nicht wieder dahin gelangen könnte, zumal erihnen geboten habe, sich desselben nicht anzunehmen, da er dort einziehen wollte. Dies Alles sei geschehenohne Abbruch an den Rechten der IV Orte. Darauf hat man sie ermahnt heimzukehren, da man die Haus-Habe in anderer Gestalt versehen wolle. Sie wollen jedoch bei der geschehenen Einnahme bleiben und hören,wie man das Haus zu versehen gedächte, indem sie kein Gelüste haben, dort zu bleiben, wenn das Rechtihnen gesichert werde. Nachdem man sie abermals aufgefordert abzuziehen, da man nach Gutfindcn undGefallen, wie man befugt sei, das Haus versehen und sie an ihrem Rechte nicht verkürzen werde, habenSchultheiß und Rath von Wyl, nach langer Rede, gebeten daß man zwei ehrbare taugliche Männer, von ihnenselbst aus ihrem Rothe, oder von dem Hauptmann zu erwählen, bei dem Hauptmann im Hause bleiben lassenmöchte, bis die Obern sich entschlössen, wie sie hierin handeln wollten; sie meinen, es möchte dies jetzt dasBeste sein und zur Ruhe dienen, da bereits verlaute, daß Leute außerhalb (der Stadt) seien, die hier zuherrschen (und rychsnen") begehren, sodaß bald Unruhen erfolgen könnten, wenn dieser Vorschlag nicht be-willigt würde; dabei wollen sie alles treulich erstatten, wozu sie nach den Burg- und Landrechten verpflichtetseien. Es wird nun den; Hauptmann befohlen, die Haushabe zu versehen und einen oder zwei rechtschaffenegeschickte Männer aus dein Rothe als Gehlllfen zu sich zu nehmen, wem; es ihn nöthig bcdiinkc, bis auf dennächsten Tag, jedoch den Gerechtigkeiten der Obern unbeschadet. «R. Jeder Bote weiß zu sagen, wie manvernommen hat, daß die Zusätzer auf dem Schloß in Rorschach mit Essen und Trinkennnmäßlich" leben,das Pulver verschießen und sonst allerlei thun, was nicht geduldet werden kann, sodaß es nothwendig ist,den Haushalt in den Klöstern zu Rorschach und St. Gallen und in; Hof zu Wyl zu versehen w. v. Weilnun die Rathsboten von Lucern und Schwyz keine Gewalt haben wollen, derobgemerkten" Händel undGeschäfte wegen einen andern Tag anzusetzen, so haben diejenigen von Zürich und Glarus, um größerer Ruheund dringender Nothdurft willen, einen Tag abermals nach Wyl bestimmt auf Sonntag vor dem hl. Kreuztagin; Herbst (12. September), wo von jedem Ort zwei Boten erscheinen sollen, um weiter in den Sachen nachGebühr zu handeln, und zwar mit dem Bescheid, daß Lucern und Schwyz, wenn sie samt oder sondersdenselben nicht besuchen wollten, dies auf dem nächsten Tage zu Baden den Gesandten von Zürich und Glarusanzeigen sollen.

Von 1» hat das Stiftsarchiv St. Gallen eine Abschrift aus der Feder Hans Lochers. Der ganze Actist wörtlich abgedruckt im Archiv für Schweizerische Geschichte und Landeskunde, von Heinrich Esch erJoh. Jacob Hottingcr (Archiv E. H.), (Zürich 18271830), I. p. »5102.

Zürich gab seiner Botschaft eine weitläufige Instruction zur Verfechtung seiner Absichten gegenüber deinWt und den anderen Schirmorten; dieselbe wiederholt die schon öfter berührten Motive und schöpft neue Argwmente aus dem Landfrieden. Wir glauben mit dieser Hinweisung unserer Pflicht genügt zu haben.