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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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August 1529.

173.

Ml)l. 1529, 28. August (Samstag nach Bartholomen).

Staatsarchiv Lucern: Acten Abtei St. Gatten. Staatsarchiv Zürich: Acten Abtei St. Gatten.

Gesandte: Zürich. (Jacob Werdmüller; Hans Rudolf Lavater; Jacob Frei, Schirmhauptmann). ^Lucern. Schwyz. Glarus..

t». 1. Anfangs haben die Anwälte deren aus dem Rheinthal, auch der Gotteshausleute und der Land-schaft des untern und oberu Amtes vortragen lassen, daß Gott der Allmächtige sein heiliges Wort in alle Landegesendet, und dasselbe durch seine Gnade dermaßen zugenommen, daß im alten und neuen Testainent erfundenund bewährt worden, daß alle Bildnisse, die Messe und andere vermeinte Gottesdienste hinweg gethan werdensollen; daß nun, nach dem Absterben des Herrn zu St. Gallenvillicht" ein anderer gewählt worden, ohnedaß sie wüßten, wie dies zugegangen, und derselbe ohne irgendwelches Zwingen oder Nöthen sich von ihnengesöndert habe und von ihnen geritten sei mit Gut und Anderem, aus ihnen verborgenen Gründen. Weil sienun das Gotteswort auch angenommen und sichdarin begeben und gestellt" haben, um darnach zu handelnund zu wandeln, was sie weder diesen noch einen andern Abt zu haben weise oder dringe, so wollen sie hinfürgar keinen Abt mehr, und weil sie gegenwärtig ohne Gericht und Rath seien, der Friede übertreten und ge-frevelt werde, sodaß fast Niemand sicher sei, und aber das göttliche Wort weder diesen noch einen andern Herrnseinesgleichen dulde, so begehren sie, daß ihnen zugelassen würde, einen Landammann, Gericht, Rath und der-gleichen Aemter zu besetzen, damit das Laster ausgereutet, der Friedsame und Gute vor dem Unfriedsamen undBösen geschirmt, die Uebelthäter und Gotteslästerer gestraft und ein seliges Leben geführt, desgleichen diejenigen,welche Zinsen und Zehnten haben, bei etwa eintretendemMangel" nicht rechtlos gelassen würden, all diesjedoch den Briefen, Burg- oder Landrechten, welche die Obern der Hauptmannschaft wegen haben,, ohne Schaden-Und damit die Herren spüren, daß hiemit nichts Ungebührliches verlangt werde, so verweise man auf alteLeute, die sich erinnern können, daß ein Landammann und Landrath, wie man es jetzt begehre, vor Zeitenunter den Gotteshausleuten auch gewesen sei. 2. Darauf haben die Boten mit ihnen geredet und ihnen dieFrage vorgelegt, wen sie eigentlich zu einein Herrn zu haben wünschten und wer sie regieren sollte, oder obsie vielleicht begehrten frei zu sein :c. Sie haben erwidert, auf dieses Aufordern könnten sie jetzt nicht wohlAntwort geben, indem sie noch keine Erklärung hätten, ob die IV Orte (unser Herren") den erwähnten Abtauchauszureuten" gedenken, wie sie, die Gotteshauslente, meinen daß es geschehen sollte, oder wozu überhauptdieselben entschlossen seien; wenn aber die Boten den Willen der Obern eröffneten, so würden sie HinwiderAntwort geben und weiter vortragen, was frommen Leuten gemäß dem göttlichen Wort und der Billigkeitzustehen möchte, und wo sie etwas Unschickliches im Sinne hätten und dessen überwiesen würden, so wollten siegütlich davon abstehen, wiewohl sie dafür halten, daß Niemand sei, der den vermeinten oder einen andern Abtwider das göttliche Wort, für welches sie mit Leib und Gut einstehen wollen, einzusetzen begehren werde.3. Hienach haben die Boten die Befehle ihrer Herren eröffnet, und da sie mit ungleichen Vollmachten versehenund abgefertigt sind, so hat man die Gotteshausleute für diesmal heimgewiesen und auf einen andern Tagvertröstet, der ob Gott will in Kurzem stattfinden soll; dies alles wird dann in den Abschied genommen, uwes heimzubringen. 4. Darüber beschweren sich nun die Gotteshausleute, wobei sie darthun, daß sie das Jh^vast vergangen" haben und der Ungehorsam sich mehre, sodaß sie ohne Gericht und Recht nicht sein könnten,