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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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Juli 1529.

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sonst zutragen wurde, daß die Hrter gegen der selben ircr widcrparti zu handle» gewönne», daß sie dann solichsvon disem hus und bcrg wol thuon mögen, auch zu sölichcr Handlung einen zimlichen Zusatz dar zu legen machthaben, der im vorhof des vorder» sloss eingelassen, und so es die gewaltige treffenlich not erforderen, also daßder vorhof nit erhalten werden möchte, inen ferner das ober sloss auch geöffnet, und einander getreulich undcerlich entsetzen, retten und hilf thun sollen.

(2.) „Vergleich sol der Herzog diesen Orten mit einer anzal reisigen, so vil sein gnad ungcfcrlich alda zuhalten vermag, wo man also zu schaffen und zu handlen hette, gegen iren feinden auch ratenlich und behulfcn-lich sein, doch solichs jeder teil uf seinen kosten.

(3.) „Hergegcn sollen auch die benempten Ort schuldig und pflichtig sein, das sloss Hohentwicl, wo dasbelagert, beschediget oder zu vergewaltigen unterstanden wurd, solich belcgerung zu verhindern, zu weren undmit der eil, wie dann solichs geschehen kann, zu entschritte» und retten, auch uf iren kosten.

(4.) „Und darmit der Vorrat an profiand gcmeret und das sloss dest besser gespeist, sollen die vermeldtenmyne Herrn von Zürich, Bern und Kostenz syncn gnaden mit tansent guldin zu statten kommen.

(5.) „Und ob künftiger zeit di profiand von der gcgenparti abgestrickt, daß man das hus ander endennit spysen möchte, sollen sie abermals schuldig sein, dasselbig uf seiner gnaden kosten und bczalung der profianddas sloss zu sppscn.

(6.) „Und wo der Herzog das sloss verändern oder verkaufen wollte, sol er solichs den vorbcstimptenOrten zuvor anbieten und zimliches koufs statt thun; wo inen aber solichs zu kaufen nit gelicbcn wollte, solferner in syner macht stecn, das nach spner gclcgcnheit zu verkaufen."

St. A. Zürich: A. Würtemberg (Originalhandschrift). — St. A. Bern: Kirchl. Angelegcnh. (Zürcher Copie). — K. A. Basel: Absch. (1530). —

Stadtarchiv Constanz.

171.

Alri. 152!), 26. August (Donstag nach Burtholomäi).

Staatsarchiv Lucer»: Allgem. Abschieds i. i. k. St.

Tag der V Orte.

Da der Vogt zu Sargans geschrieben, wie die Brücke ini „Schalberg" beinahe fertig sei, weßhalb erdein Meister Geld darauf geben müsse, und die Bitte stellt, es möge ihm jedes Ort 29 Kronen verabfolgen.Wird das in den Abschied genommen, um auf dem Tage zu Baden darüber Antwort zu geben. I»« Es^rd „etwas geschrift" des Vogt Zigerli im Thurgau abgehört, welche zunächst (1.) die Anzeige enthält, das;die von Constanz die Güter der Geistlichen und Stifte verkaufen und zu ihren Händen ziehen; daß ihn dcß-holb die Anwälte des Stiftes, Propstes und Capitels zu St. Stephan und St. Johann zu Constanz umHülfe angesucht, und daß er darauf an die von Constanz geschrieben, sie möchten bis auf weitem Bescheidder Eidgenossen in der Sache nicht weiter fahren. Darauf sei ihm eine Missive von Zürich und BernZugekommen, er solle gemäß dem Frieden der Sache kein Hindernis; in den Weg legen. Diese Missive ist vordrn Boten verlesen worden, wie sie wissen. 2. Im Thnrgan sei die klcbung aufgekommen, daß die Gemeindend>r Geistlichen, welche ihnen nicht mehr gefallen, verstoßen. 3. Es haben Einige, von den Thurganern dazuaufgemuntert, dem Abt von St. Gallen die Pfalz in Wyk weggenommen; er habe dies aber nur von einemlchwarzen Pfaffen erfahren, dessen „Wohnung" er nicht finden könne. 4. Zürich habe bei den letzten Unruhenr>Nen Vogt nach Rheinau gesetzt, der noch letzter Tage dagewesen; er möchte wissen, ob dies nach dem Willen