Druckschrift 
4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
Entstehung
Seite
340
Einzelbild herunterladen
 

340

August 1529.

des Friedens, der das Gotteswort berühre, ganz lauter zugebe, daß man Niemand zum Glauben zwingen nochPrädicanten aufnöthigen oder geben solle. Hicnach bitte die Stadt, auf diese Umstände freundliche Rücksicht zunehmen und sie nicht weiter anzufechten; wo sie aber sonst ihren Herren dienlich sein könne, werde man sieallezeit dazu willig finden. St. A. Zürich! A. Capp. Krieg. St. A. Bern: Allg. eidg. Absch. VN. I'IZ ISe.

2) 1529, 29. August (Sonntag vor St. Verenen Tag), Baden. Niklaus Manuel an Schultheiß undRath in Bern. Zusendung der schriftlichen Antwort der Stadt Baden auf das Begehren von Zürich und Bern,betreffend Aufstellung eines evangelischen Prädicanten. . .Darby üwer wysheit vcrstat, so wir begerend einswarhaften bredigers des wort gottes, was sy für brediger haben wellend, diewyl sy redend, es wurdend zweierleibredicautcn sin; möcht ein einfaltiger gedenken, der ander wär ein lugner." . .

St. A. Bern: A. Kirchliche Angelegenheiten.

170.

Mrill). 1529, 26. August (Donstag nach Bartholoms).

Staatsarchiv Zürich : Abschiede Bd. 10, k. 1«S. Staatsarchiv Bern : Allg-m. eidgen. Abschied- vo. 4S«.

Herr Johannes von Fnchsstein, Kanzler (des Herzogs) von Würtemberg, legt den geheimen Rüthen vonZürich und den Boten von Eon stanz einige Artikel vor, laut deren sein Herr, Herzog Ulrich, mit denStädten Zürich, Bern nnd Basel ein christliches Burgrccht einzugehen wünscht, (besonders) die Oeffnung seinesSchlosses Twiel betreffend. Da nun aber Bern und Basel dringender Geschäfte wegen diesen Tag nicht habenbesuchen können, so wird verabschiedet, diese Artikel den beiden Städten zuzuschicken und (zu begehren), daßjedermann fleißig rathschlage, was beizufügen oder zu beseitigen wäre; die gefundenen Vorschlüge sollen aufden nächsten Tag zu Baden gebracht und dann eilends an einen gelegenen Ort ein anderer Tag gelegtwerden, um da endgültig in der Sache zu handeln; falls man über die Artikel einig wird, soll dem JunkerEberhard von Reischach Antwort gegeben und dieses Geschäft, das keinen langen Verzug erleiden kann, zumbeförderlichsten erledigt werden. Wenn die andern Städte nicht beitreten würden, so wollen (wenigstens) Zürichund Constanz sich entschließen, jenes Schloß nicht von Händen kommen zu lassen.

Wir fügen noch zwei bezügliche Aktenstücke bei:

1) 1529, 27. August (Freitag nach Bartholoinäi), frühangands tags." BM., OM. und heimlicheNäthe von Zürich an Sch., Venner und heimliche Näthe zu Bern. Vermöge des eben ausgegangenen BadischmAbschieds habe man heute(?) den würtembergischen Canzlcr verhört, laut der beigelegten Artikel, und bitte nun,diese Sache, worandem guten Herren" viel gelegen sei, in vertrauter Heimlichkeit zu behalten, diese Vorschläge zuprüfen und der Botschaft auf den nächsten Tag zu Baden die gutbcfundenen Rathschläge in Befehl zu geben,damit die drei Städte Zürich, Bern und Basel, welch letzterer man die Artikel auch mitgetheilt, sich verständigeskönnen; man hoffe, daß Bern hierin nicht säumig sein werde, indem man nicht zweifle, daß es zur Handhabungchristlicher Lehre und Wahrheit, welcher hicdurch nicht geringer Vorschub geleistet werden möge, selbst begierigund geneigt sei, zc. St. A. Bern: Kirchl. Ang-l-g-nh.

1529, 17. August (Freitag nach Bartholoinäi). Dieselben an Bürgermeister und Dreizehn in Basel.Entsprechend, (in der Abschiedcsammlung).

2)Unvcrgriffenlichcr fürschlag, wclicher gcstalt mein gncdiger her, Herzog Ulrich zu Wirtcmbcrg w., einchristenlich Burgrecht bei inynen Hern von Zürich, Bern und Costenz mit dem floß Hohentwiel annemcn möchte.

(1.)Nämlich, daß Herzog Uolrich den obbcstimbtcn Orten im floß Hohentwiel öffnung geben solle, der-gestalt wo sy oder ire cristenliche Mitbürger von irer widerparty angegriffen und beschediget, oder sich villicht