August 1529.
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mit Straßburg. Wenn dieses sich des beanspruchten Vorstands, wie man hoffe, begebe, so werde man bald einigsein. Konstanz möge nnn seine Meinung nach Basel schreiben, damit dieses mit Straßburg bald dem jüngstenAbschied gemäß handeln könne, ?c. Stadtarchiv Konstanz.
Folgt eine Kopie des zu Baden vereinbarten Projectes, aus der zürcherischen Kanzlei.
3) 1529, 2. September. Bern an VM., OM. und heimliche Näthe in Zürich. „Wir haben üwcrschribcn bcrüerend den vorstand in Straßbnrgischem burgrechten verstanden und darab etwas befrömdens empfangen;dann wiewol ir ctlich bcgründt Ursachen fürwändcnt, damit ir widerstand üiver fürnemcn ze bcvcstncn, will unsdoch nit fücglich noch christenlicher liebi und damit glychförmig zesin bcdunkcn, nmb sölicher schlechten Ursachenwillen die von Straßbnrg uszeschlahcn, in betrachtnng der gnottatcn, so sp jewclten gemeiner Eidgnoschaft bc-wisen und sonders zuo disen zitcn, zuodem daß si) für und für früntliche ncigimg zuo üch und uns und besondersder eer gottes und nfnung sins heiligen worts tragend. Sodann wäre ouch schimpflich, daß wir uns mit inenso wit ingclassen, und aber von des Vorstands wegen alles füllte zerrüttet werden; was großer fröud es denwiderwärtigen bringen wurd, mögend ir wol ermessen, dann der Handel so Wibrecht, daß er kümcrlich magverdruckt werden. Darumll betrachtends wol; wir sind ouch guotcr Hoffnung, wo irs an witern gwalt langenlassend, da werde nüt abgeschlagen. Ir wellend ouch nnsächcn, daß der Handel nit weltliche üppige, sonders gött-liche eer bcrüert, und daß die gestellten artikel allen partyen annemlich und gefellig, ouch bemeldte von Straß-burg wol zcfridcn, daß wir solichc Werbung vorhin nnsern gemeinden in statt und land fürtragcnd, wie wirdann solichs vorbehalten und nit unter zuogesagt Hand. Dcßhalb (bitten nur, daß) ir uns üwcr antwurtilends überschickcnd, uns fürer hierin wiissen ze halten. Hiemit sie die gnad gottes nüt uns allen."
St. A. Bern: Teutsch Miss. I!. SSl. — St. A. Zürich! A. Straßburg.
Zu 8. 1) 1529, 25. August (Mittwoch nach Bartholomäus). Baden an Rudolf Thumiscn, des RathsZU Zürich. Nachdem vormals die Räthe und Sendboten von Zürich und Bern vor Schultheiß und Rath zuBaden erschienen und im Auftrag ihrer Obern angebracht haben, daß sie bisher schon manche Tagleistungen(der evangelischen Städte?) hier gehalten und vielleicht noch ferner halten möchten, und dcßhalb begehren, aufihre eigenen Kosten einen Prädiccmten mitbringen zu dürfen, der ihnen und Andern, die dazu Begierdehätten, in einer Capelle in der Stadt oder bei den Bädern das lautere Gotteswort verkünden würde, habedie Stadt eine Botschaft an beide Orte abgefertigt und dieselben zum höchsten und dringendsten bitten lassen,nach Vermög ihrer Freiheit von einer solchen Forderung gütlich abzustehen, da solches nichts anderes als Unruheund Zwietracht bringen würde. Man habe nichts anderes erwartet, als daß die gnädigen Herren dabei gebliebenwären und die Stadt nicht weiter angefochten würde; dennoch seien die Boten von Zürich und Bern heute vorSchultheiß, Näthe und Vierzig, den großen Rath, zu Baden getreten mit dem gleichen Anliegen und dem Begehren,die angerufenen Freiheiten und Briefe zu hören, da ihre Obern Niemanden an seinen Rechten und altem Her-kommen zu kränken im Sinne haben. Nachdem man den Freibrief von den VIII Orten, sowie die von KaiserSigmund erlangte goldene Bulle verlesen, haben die genannten Boten eröffnet, sie könnten darin keines-wegs finden, daß dieselben etwas über das Gotteswort enthielten; darum stellen ihre Herren nochmals dasBegehren, daß die Stadt, in deren Freiheit sie gar nicht eingreifen, ihnen vergönne, einen Prädicantcn zuhalten, der ihren Voten, oder Fremden, oder wer sonst „Gnade" hätte, bei offenen Thüren zu dessen Predigt^ zu gehen, das klare lautere Gotteswort verkünden möchte; darüber haben sie dann eine bestimmte Antwortgefordert, damit solche heimgebracht werden könnte. Hierauf und nach allem Handel haben die Räthe sich zu derfolgenden Erklärung entschlossen: Weil Zürich und Bern immerfort bezeugen, daß sie die Freiheiten der Stadtnicht beeinträchtigen wollen; weil aber in einem Artikel des Briefes der VIII Orte gesagt sei, daß man sienicht beschweren, sondern bleiben lassen wolle, wie die Vorder» „bei der Herrschaft Zeiten" gewesen, also bei demalten Glauben, bei dem man bisher bcharrt sei; weil ferner die Stadt nie den Brauch gehabt, zwei PrädicantcnZu halten: so bitte sie die gnädigen Herren dringend und ernstlich, sie der begehrten Aufstellung eines Prädi-cantcn gütlich zu entheben, da doch Räthe und Gemeinde der gleichen Meinung seien, mit Gottes Hülfe beidem Alten zu bleiben, und zu besorgen stehe, daß nur Unfriede und Uneinigkeit erwachsen würde, wenn zweierleiPrädicantcn aufgestellt wären, was den beiden Orten doch ohne Zweifel leid thäte, indem ja auch der Artikel