August 1529.
333
daß die sechs Städte ihre christlichen Mitbrüder bei deu V Orten, die ihnen mit einer wahrhaften geistlichenEidgenossenschaft im Glauben verwandt, bei der Freiheit des Glaubens und Gewissens zu schirmen und zuhandhaben schuldig seien, und daß dieser Artikel, der Gottes Ehre und Wahrheit belange, als der vornehmsteallen zeitlichen Dingen vorgehen und vor allen andern Fragen festgestellt werden sollte. Dieser Meinung tretenauch die von St. Gallen bei. Die andern Städte begehren ihn zwar nicht preiszugeben, wollen aber dieübrigen auch nicht fahren lassen, besonders soweit sie zur Behauptung des ersten dienen können; sie meinennämlich 1., die V Orte seien bekanntlich „des Ausgebens nicht gewohnt", und bereits hätten sich einige der-selben entschlossen, an die von ihnen geforderten Kosten nichts zu geben, sodaß man hoffen dürfe, sie werdeneher der Freiheit des Glaubens halb nachgeben als etwas bezahlen. 2. Die Kostenforderung biete eine Hand-habe auch für die Schiedleute; denn es sei zu vermuthen, daß diese die Städte ersuchen werden, darauf zuverzichten; wenn diese aber dabei beharren, so könnten die Vermittler bewogen werden, vor die Gemeinden (der
V Orte) zu reiten, die dann ohne allen Zweifel den ersten „Artikel" nachlassen würden, wenn sie vernähmen,daß sie damit der Kosten entledigt wären. 3. Es sei zudem besser, daß man die Artikel festhalte, über welcheauch die Schiedleute keinen Zweifel haben, als daß man über diesen einen, nicht völlig klaren („zwyfeligcn")ihre Erläuterung in Anspruch nehmen, dabei vielleicht unterliegen oder den wahren („unfern") Sinn desselbenMit Gewalt und einem neuen Kriege zur Geltung bringen müßte; wenn die Vermittler sähe», daß die Gegen-partei („unsere Eidgenossen") den Frieden auch in den klaren unzweideutigen Artikeln nicht halten, so würdensie für die Sache der Städte gewonnen, und müßten sie und Jedermann „uns den Glimpf und ihnen (den
V Orten) den Unglimpf geben." 4. Weil man nun findet, daß der Ehre Gottes hieniit nichts benommen,sondern der Artikel betreffend den Glauben dadurch gefördert und mit besserem Fug behauptet werden könne,es auch vor allen Menschen glimpflicher sei, wenn die Vollziehung des Friedens sich an klaren unzweifelhaftenArtikeln zerschlage, wo dann Niemand den V Orten Recht geben könnte, — so haben sich die Gesandten, ini"-'r Voraussicht, daß die Kosten am meisten Anstoß bereiten werden, nnd aus andern Ursachen, die Jeder daheimivohl anzubringen weiß, dazu vereinbart, daß der Artikel des Glaubens, wie er vorher bei Seite gesetzt worden,auch diesmal noch ruhig anstehen, damit aber nicht aufgegeben sein soll, und daß die übrigen Artikel, haupt-sächlich der die Kosten belangende, der laut des jüngsten Abschiedes (23. Juli) der „nächste" ist, zuvor bcrathcnvud erdauert werden; je nachdem die Eidgenossen und die Schiedleute sich dabei verhalten wollen, wird mans'ch dann weiter in die Sachen zu schicken wissen; guter Hoffnung, daß den Obern diese Meinung auch ge-fallen werde, v. In der Voraussetzung nun, daß die Obern an dieser Abrede nichts ändern, wird die Be-dachung über das in der Kostenfrage zu befolgende Verfahren eröffnet. Da meinen die Gesandten, weil dieStädte Kläger sind, also über den Spruch der Schiedleute ihre Meinung zuerst abzugeben haben, so würdensie denselben anzeigen, ihre Obern hätten der großen Kosten wegen, die sie erlitten, viel mehr fordern können,"is geschehen, und weil sie, wie offenbar sei, durch die V Orte zum Krieg genöthigt worden, so haben sieMvarten dürfen, daß die Schicdleute die Verhältnisse besser erwägen und einen billiger» Spruch fällen würden;da dies nicht geschehen, und ihr Urtheil die Obern schimpflich und der Sache gar nicht gemäß dünke, so seiensie auch nicht Willens, dasselbe anzunehmen; die Schicdleute möchten dies der Gegenpartei eröffnen und sichvüt ihr zu verständigen suchen; denn wofern die Sache nicht besser bedacht würde, müßten die Städte un-cntwegt auf ihrer Forderung verharren. Wenn hierauf, wie zu erwarten, die Schicdleute sich weiter um eineVermittlung bemühen und vielleicht, wie oben berührt, vor die Gemeinden gehen würden, so könnte man „mitGlimpf" den Artikel des Glaubens halb zur Sprache bringen mit der Andeutung, wenn darin willfahrt würde,