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August 1529.
das den Friede» ohne Zweifel zu halten begehre, den Abt bei seiner Kutte ?c. nicht mehr schirmen und sei esvielmehr schuldig, dieses „Mönchengespenst" zu beseitigen. Zudem seien die Gotteshausleute so gar von ihm ab-gefallen und in ihren Gemüthern entfremdet, daß es unmöglich wäre, ihn wieder einzusetzen, auch wenn man eswollte; zu schweigen von der Pflicht einer christlichen Obrigkeit, seiner ungöttlichcn Herrschaft keinen Vorschubzu leisten. Aus diesen Ursachen soll die Landsgemeinde zum höchsten und thcuerstcn crmahnt werden, um GottesEhre willen sich nicht von Zürich abzusöndern, da sie hierin nur dem Frieden sich gleichförmig mache, ec.Darüber ist eine schriftliche Antwort zu begehren. — (Alles in lästiger Weitläufigkeit).
Zur Ergänzung legen wir noch folgenden Act bei:
3) 1529, 25. August (Mittwoch nach Bartholomäi), Glarus. Jacob Wcrdmüllcr und Hans RudolfLavater an Zürich. „Als dann ir unser gnädig lieb Herren uns lnt einer Instruction oder bcfelch abgefertigetfür ein landsgemeind gen Glarus, on not alles ze melden, habend wir unscrm vermögen nach usgericht; uf daswir früntlich und flyßig verhört, und uns nach aller Handlung von her amman Ebli geantwurt, daß sich die lands-gmeind entschlossen, safer und der verwänt abt mög mit hl. biblischer geschrift erhalten, daß sin kutt und wese»gerecht sig vor gott, wellend sy brief und sigel an im halten; wo aber das nit, wellend sy in da nienen wüsten,sonder sölle er da danncn und nüts mer handlen. Der verwändt abt hat auch sin treffenlich botschaft mit großerentschuldignng zuo Glarus gehebt." . . . (Privatsache Philipp Brunner's und seines Bruders).
169.
Baden. 1529, 23. August (St. Bartholomäus Abend).
Staatsarchiv Zürich: Abschiede Bd. 10, k> ISZ. Staatsarchiv Bcru: Allg. eidg. Abschiede IM. 467. Kantoiiöarchiv Basel: Abschiede.
Stadtarchiv Konstanz.
Burgertag der sechs Städte Zürich, Bern, Basel, St. Gallen, Mühlhausen, Viel (undC 0 nstan z).*
Gesandte: Züri ch. (Rudolf Thumisen; Rudolf Stoll). Bern. (Bernhard Tillmann; Niklaus Manuel).Basel. (Jacob Meyer, alt-Oberstzunftmeister; Dicbold Weißach?). Consta uz. (Jacob Zeller; Konrad Zwick).
»». Den Hanptgegenstand bilden vier Artikel des Landfriedens, lieber den ersten, die Freiheit des Glaubensberührend, haben sich die Gesandten aus allerlei begründeten Ursachen und Bewegnissen, die zum Theil in derInstruction von Zürich aufgezählt, thcils durch den alten Zunftmeister von Basel (Meyer) und andere Herrenmündlich vorgetragen worden, gleich anfangs einhellig entschlossen und verglichen, der rechte, eigentliche, natür-liche und einfache Sinn könne kein anderer sein, als daß mit den Worten, „es solle kein Theil des andernGlauben anfechten und hassen", klar gesagt werde, die Gutherzigen und Gläubigen in den V Orten, welcheden Glauben der sechs Städte als recht und göttlich bekennen, dcßhalb nicht angefochten, gehaßt, gestraft oderwider ihre Conscienz zu glauben genöthigt werden dürfen; deßhalb sind die Boten auch darin einträchtig undgleichen Willens, bei dieser Deutung zu verharren und den Artikel weder fallen noch irgendwie schwächen zulassen, sondern weil er die Ehre Gottes betrifft, ihn handfestiglich mit einander zu behaupten, soweit es ihrenObern gefällt, k. Gestützt auf diese Uebereinkunft erklären die Gesandten von Zürich gemäß ihrer Instruction,
') 1529, 18. August. Bern an Biel. Basel habe geschrieben, der auf nächsten Freitag in Baden zu haltende Tag der sechsStädte sei auf den Sonntag verschoben, und dabei gewünscht, daß auch Biel (von dieser Aenderung) benachrichtigt werde, damites sich darnach zu richten wisse. St. A. B-r»: T-utsch Miss. ir. s?s b.