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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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August 1529.

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ihm, kraft seiner Vollmacht, zu, den ersten Vorschlag zu eröffnen; diesseits könne man es nicht, werde ihm abernach Billigkeit begegnen. St. A. B-mi Rathsbuch -22, p, sis.

4) 1529, 25. August, Bern. Die Boten des Herzogs haben zugestanden, daß Bern und Freiburg jeZwei Rathspcrsoncn erwählen, die zu sehen hätten, wie freundlich und gnädig er sich gegen die Genfer verhaltenwolle. (Ans Freitag vor die Bürger gewiesen; ein späterer Beschluß fehlt jedoch). — Vgl. 29. Aug.

St. A. Bern: Nathsbuch 222, p. 316.

5) 1529, 26. August, Bern. Graf Johann von Greyerz, Obmann in dem Rechtshandel zwischen demHerzog von Savoyen und den zwei Städten Bern und Freiburg, verschiebt mit Einwilligung beider Parteienden ans den 1. September angesetzten Tag in Petcrlingcn auf das Ende jenes Monats, sodaß am 1. Octoberder Spruch ergehen soll; damit sollen aber die Bündnisse in keinem Punctc beeinträchtigt werden.

St. A. Dem: A. Savoyen, Bd. II. (Copie).

Am 25. hatte ihm Bern einen Monat Frist gewährt laut Deutsch Sprnchbnch OD. 449.

6) 1529, 29. August, Bern. Die (Burger) von Lausanne haben gebeten, ihres Burgrechts wegensich in keinen Proecß mit dem Herzog von Savoyen einzulassen, bevor sie veranlaßt worden, dazu zu reden.

St. A. B-rn- Rathsbuch 222, I>. seo.

165.

Marten. 1529, 20. August.

Staatsarchiv Bcr».

Verhandlung betreffend die Annahme des evangelischen Glaubens.

Es ist uns hierüber nur folgender Act vorgekommen:

1529, 19. August, Bern. Instruction für Hans Jacob von Wattcnwyl, als Gesandten nachMarten. (Der versammelten Gemeinde) soll er vortragen, man habe gerüchtweise vernommen, daß die Murinervon Stadt und Landschaft morgen des Glaubens halb etwas zu handeln gedenken; nun sei bekämet, wie mandiesseits die evangelische Wahrheit angenommen und zugesagt habe, in Glaubcnssachen niemanden zu zwingen, undda eine christliche Obrigkeit schuldig sei, ihre Nnterthancn bei göttlicher Wahrheit zu schirmen, so habe man sichschon öfter erboten, Gemeinden in den mit Freibnrg regierten Herrschaften, die das Evangelium mit der Mehr-heit annehmen, dabei zu handhaben. Da es jetzt durch des Allmächtigen Güte dazu gekommen, daß die vonMurtcn den wahren christlichen Glauben anzunehmen begehren, so erkläre man sich entschlossen, in dem Falldaß das Mehr, wie man hoffe, in diesem Sinne falle, sie mit Gottes Hülfe vor Gewalt und Strafe zu schirmen,weßhalb sie unverzagt sein und den Schöpfer des Himmels und des Erdreichs mögen walten lassem

tz St. A. Bern: Jnstruct. 330, 331 a.

1KV.

Lucern. 1529, 20. August (Freitag bor Bartholonnti).

Staatsarchiv Lucrrn- Allg. Abs-h. i. -. k. so.

Tag der V Orte.

1 Da vorgebracht wird, wie Lncern die Warnung zugekommen, daß Zürich einen Aufbruch vorhabe,einige von den V Orten zu überfallen, und dieser Tag eben deßwegen ausgeschrieben worden, um in aller

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