August 1529.
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Burgcrtag in Baden zu verschieben, und ersuche Basel, die Angelegenheit inzwischen wohl zu erwägen, sc. zc.Nachschrift: Bitte um zeitige Mittheilung nach Mühlhauseu. K> A, Basel: Ms-h.
2) 1529, 19. August (Donstag). Bern an seine Boten, Bernhard Tillmann und Niklaus Manuel, inZürich oder Baden. Man habe glaublichen Bericht, daß die V Orte gleich nach dem Kriege mit den dreiRegimentcn der Oesterreicher getagt haben und merken lassen, sie wollen den Frieden nicht halten. Darnachseien ihre Boten nach Wallis geritten und zwar durch Bern; Vogt am Ort von Lucern habe gegen PeterThormann geäußert, er gehe nach Wallis, und die V Orte werden schlechterdings den Frieden nicht annehmen,wie Zürich ihn deute. Da man zugleich sehe, wie sie mit Korn und Wein sich versorgen, und das Heer imAllgau täglich wachse; da man auch bereits sage, daß die Städte an sieben Orten angegriffen werden sollen . . .und sonst viele seltsame Reden ausgehen, so habe man für nöthig gehalten, dies zu berichten, um es den Botender fünf andern Städte kundzuthun, und namentlich Zürich, damit man sich hierüber bcrathen und solchengeschwinden Practiken vorbauen könnte. St. A. Bern: Teutsch Miss. ». S82a. — St. A. Zürich: A. kapp. Krieg (Kopie).
Zu 13. Bemerkenswerth ist in der Bcrner Instruction das Anerbieten, auf Begehren der Stadt Constanzeine Besatzung dahin zu legen, damit sie den andern Reichsstädten desto besseren Beistanden leisten vermöge.Auf „etwas Besonderes", das die Botschaft vorbrächte, soll der Bote nicht zu weit eintreten. Jnstruct. sso.
Zu v. 1529, 20. August (Freitag vor Bartholom«). Heinrich Zigerli, Landvogt im Thurgau, an dieBoten von Zürich und Bern auf dein Tage in Zürich. Antwort auf ihr Schreiben, worin sie ihm seine Zuschriftan die von Constanz verweisen :c. Die Herren vom Domstift, von dem Capitel zu St. Stephan und zu St.Johann daselbst haben vor ihm geklagt, daß die Constanzer etliche Zinse ablösen lassen und das Hauptgut zuihren Händen nehmen, auch eigene und Lehengüter verkaufen, die Früchte einzusammeln befehlen -c., und gegendieses Verfahren das Recht angerufen. Darauf habe er im Namen der Eidgenossen an die Constanzer geschrieben,wie er es für gebührlich und dein Landfrieden nicht widrig erachtet habe; damit sei aber keinem Theil sein Rechtentzogen, sondern die Sache auf den nächsten Tag zur Erläuterung gewiesen, damit er nichts thuc, was ihmverweislich wäre; . . . diese Erkanntniß warte er ab. . . . St. A. Zürich-, sc. Thurgau.
Zu «I. lieber dieses (bisher kaum bekannt gewordene) Geschäft liegen ziemlich zahlreiche Acten vor, vondenen wir hier und in der Folge nur eine Auswahl verwenden können:
1) 1529, 10. August (Laurentii). Bürgermeister, Heimliche und etliche der Näthe von Zürich anConstanz. 1. Dank für die gegebenen Warnungen und die Ansehung des Tages; die Sache sei bereits einigenVerordneten zu reiflicher Bcrathschlagung zugewiesen; „dcßhalb ir wol getröst (und) mannlich sin und üch niterschrecken lassen wellen; je iner fygend, je mer eren; der sin wort wundcrbarlich in disen verdünkleten irrigenZpten in dise welt gesandt, eben derselb sin gefallen durch die, so siuem wort vertruweu, wol erhalten mag, undob schon alle welt darwider märe. 2. Wcster, fürgeliebten brüeder und Mitbürger, hat der hochgeboren fürst, HerzogUolrich von Wirtcuberg gcsterigs tags durch siuen Canzlcr, den er deßhalb (in) eigener person zuo uns abge-fertigt, ein Werbung und beger, wie ir solichs uß hie beigelegter schrift habt zuo verneinen, an uns langen lassenund sich des schloss Twiel halb ein Verständnis; und offnung mit uns von beiden Stetten, mich unfern l. E. undch. M. von Bern ze machen ufgcthan. Diewyl nun, wie ir gehört, üch sölich Handlung zum teil berüeren will,ist unser beger, dem Handel, ob uns der nnzenemen, oder was darin ze handle«, nachzegedenken und üwernKotten, so ir uf (den) durch üch erncmpten tag zuo uns schicken werden, daß sy uns üwers gefallcns berichtenmögind, befälch zuozestellen, gemeltcm Herzogen dest bas wissen mögen mit autwurt zuo begegnen; dann so vilan uns ist, und sofer wir noch dem Handel nachgedacht, uns derselb nit uuanmüetig, sunder zuo Hinderung unserfygenden fürständig sin bedunken will." . . . Stadtarchiv Konstanz.
Nachschrift: Da der Canzlcr jetzt in Zürich wohne und natürlich die Antwort mit Spannung erwarte,so möchte es nicht undieulich sein, über den Vorschlag betreffend Twiel noch vor dem gesetzten Tage schriftlicheAntwort zu schicken.
Beilage: Vortrag des Herrn von Fuchsstein au Zürich.