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August 1529.
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Zürich. 1529, 17. August (Dienstag nach Assumptionis Maria).
Stadtarchiv <5o»sta»j.
Burgertag der Städte Zürich, Bern und Constanz.
Gesandte: Bern. (Bernhard Tillmann; Niklaus Manuel). Constanz. (Jacob Zeller; Konrad Zwick),i». Die Botschaft von Constanz bringt an, wie sich jenseit des Sees ein großes Heer versammle, dasnach allen Berichten nicht aus dem Lande (gegen die Türken?) geführt, sondern wahrscheinlich zu einem An-griff gegen die „christlichen" Städte und Völker gebraucht werden sollte; da nun wohl zu vermnthcn sei, daßsich die Widersacher mit der Bezwingung einer Stadt nicht begnügen wiirden, so habe Constanz, indem es dasWohl des ganzen Landes und aller Anhänger des göttlichen Wortes im Auge habe, für nützlich und guterachtet, daß man den schwäbischen Städten, die sich in der jüngsten Unruhe zu vielem Guten erboten, dieHand reichte und ihnen Entsatz und Rettung gewährte, „diewyl unser wand noch kalt" wäre, was die darüberverfaßte und hier verlesene Instruction genugsam begründet. Man hat jedoch gefunden, daß diese Sache andereBurgerstädte ebenso nahe berühre, und weil man aus nächsten Freitag zu Baden wieder zusammenkommt,so wird die Bcrathung bis dahin verschoben und deßhalb Basel und St. Gallen schriftliche Nachricht gegeben.I». 1. In Betreff des Vurgrechts mit den schwäbischen Städten erklärt sich Zürich, nämlich die heimlichenRäthe, mit Freuden zur Annahme bereit, sofern man sich „der übrigen" Artikel halb verständigen könne;wenn also die Städte ein weiteres bezügliches Ansuchen stellen, so werde man sie verhören und darum unter-handeln, in der Hoffnung, daß die höhern Gewalten solches nicht abschlagen winden. 2. Bern will diesmalweder zusagen noch abschlagen, sondern gewärtigen, ob die Unterhandlung mit Straßburg zum Ziele führeund von den Gemeinden bestätigt werde, erbietet sich aber einstweilen zu aller Freundschaft, will auch gestatten,daß Constanz für sich ein Burgrecht mit jenen Städten schließe, v. Dem Landvogt im Thurgau wollenZürich und Bern zu wissen thun, daß er zu dem beklagten Schreiben au Constanz von ihnen keinen Befehlgehabt, und ihm befehlen, dem Frieden gemäß die Constanzen nicht zu behindern. «I. Da der würtembergischcCanzler weggerittcu ist, und Niemand sagen kann, auf welcher Grundlage er über das gewünschte Burgrcchtunterhandeln will, so läßt man die Sache anstehen bis zu dem Tag in Baden, in der Erwartung, daß derCanzler inzwischen wieder erscheinen werde, v. Auch die Angelegenheit betreffend die Häfte wird bis dahinverschoben, da Basel vermuthlich neue Beschwerden vorbringen wird; doch soll dann ein tapferer Rathschlagund Beschluß gefaßt werden. L. Wegen der Au (Reichenau?) will man, weil hiefür nicht iustrnirt, denen vonConstanz keine Räthe oder Weisungen geben; wenn sie aber, wie sie erklären, die schwäbischen Städte nichtverlassen wollen und im Fall eines wirklichen oder zu besorgenden Augriffs zu ihrer Sicherheit und Beschirmungdes ganzen Landes die Au einnehmen, so werden sie sich dafür wohl zu verantworten wissen. K. „Was fünftVergebeulich uf und nider geredt, weißt ein jeder bott sine Herren und obern wol zuo berichten."
Zu Wir heben aus den bezüglichen Schriften folgende heraus:
1) 1529, 17. August (Dienstag nach Assnmpt. Maria), cilf Uhr Vormittags, „in ilendcr il", Zürich-Die Boten von Zürich und Bern an Basel. Mittheilung der von der Constanzcr Botschaft gebrachten Nach-richten über die Rüstungen im Allgau und einer Abschrift der bezüglichen Instruction. Da nun die SacheBasel wesentlich mitberühre, so habe man für gut erachtet, eine einläßlichere Berathnng darüber ans den nächste»