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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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August 1529.

(9.) „Da will für guot augesehen werden, daß man disen artikel hanthabe mit aller macht, und man sichdemnach im usspruch des kostcns so vil gnädiger halte w., so kümpt man nüts dcß weniger zum Evangelio."

Dieser Nathschlag bildete die Grundgedanken zu der Instruction für den Tag zu Baden (Nr. 146 a),die sich in Bullinger, II. 193—204, vollständig abgedruckt findet; das Concept derselben enthält derZürcher Jnstruct. Bd. II. 170—176.

2) 1529, 8. August (Sonntag nach Oswald!), Zürich, vor Rüthen und Bürgern. Instruction fürRudolf Tumisen und Johannes Bleuler als Gesandte nach Bern und Basel. (Immer zunächst an Berngewendet).

I. In einem am letzten Donstag eingegangenen Schreiben habe sich Bern über die letzten Verhandlungender Schicdlcute beschwert und um beförderliche Mittheilnng des diesseits gefaßten Nathschlags ersucht. Mansei über jene Zumuthungen nicht minder verwundert, müsse aber dabei bedenken, daß der Zwiespalt, der sich >uden Meinungen (der beiden Städte) fast immer zeige, gegenüber den Widersachern, die mit einander in allemeinig seien, hauptsächlich verursache, daß man jederzeit den Nachthcil („den hinderling") habe, indem Jeneaus der offenbaren Ungleichheit der Nathschläge Trost und Stärkung schöpfen. Um dem zu begegnen und dieEhre Gottes, die evangelische Wahrheit und das Lob (der christlichen Städte) desto besser schirmen und änfnenzu können, habe man nun die vier streitigen Hauptartikel nach bestem Vermögen in Bcrathung gezogen und dieseBotschaft abgeordnet, und bitte die christlichen Mitbürger gar freundlich und ernstlich, daß sie zu Herzen fassen,wie durch Einigkeit viel Gutes erhalten, durch Zwietracht aber leicht zerrüttet werde, und wie die bisherigenMißverständnisse in der Aufrichtung des Friedens schon großen Nachtheil gebracht, und bei fernerem Beharren imEigensinn nichts Beständiges und Fruchtbares erreicht werden möchte; und da man nichts anderes denn alleBilligkeit und was vor Gott und der Welt als fromm und ehrbar gelten dürfe, begehre, so möge (Bern) diefolgenden Rathschläge im allerbesten verstehen und einer bestimmten Meinung sich anschließen, damit man durchEinmuth erobern könne, was zu Gottes und der Städte Ehren und zu beständigem Frieden diene, zc.

1. Den ersten Artikel, das göttliche Wort betreffend, habe man weiter zu erdauren sich vorbehalten; »unsei man wie früher des unveränderlichen Willens, darauf zu beharren, und bitte Bern um Gottes und allergefangenen Gewissen willen, aus christlicher Pflicht und kraft des Friedens denselben handhaben zu helfen; denngäbe es hierin nach, so würde es ohne alle Roth von dem Frieden abgedrängt, was vor Gott und der Weltund den Liebhabern göttlicher Wahrheit, deren in den V Orten eine nicht geringe Zahl sei, verwerflich undsträflich wäre. Denn den Gutherzigen sei man, da man sie laut der Bünde bei ihren Rechten zu schirmen habe,und sie den Städten in der christlichen Lehre gleich gesinnt seien, viel mehr als andern schuldig, ihnen zur Wahr-heit zu helfen, lind wenn die V Orte, besonders die Schwyzer, schon behauptet haben, das Verbot, von deingöttlichen Worte zu reden, wäre nicht so hart gemeint, wie man (diesseits) glaube, so habe doch jeder Bieder-mann, sobald er von diesen Dingen etwas hören ließe, zu besorgen, daß er es an Leib und Gut zu entgeltenhätte, müßte also um der Wahrheit willen unverschuldet Strafe leiden; ob denn das nicht eine Anfechtung des(evangelischen) Glaubens wäre, möge jeder Frommhcrzige wohl ermessen; mit der Sorge vor solcher Strafe seidie Wahrheit genugsam „verschworen", und das Verbot dem Frieden gänzlich zuwider. Denn mit den Worten,daß kein Theil den Glauben des andern anfechten oder hassen solle, habe man schlechterdings nichts anderesbezweckt, als daß der (evangelische) Glaube bei den V Orten, gleichwie der ihrige hier, unangefochten und un-gestraft, und die Bekenner der schriftgemäßen Wahrheit frei sein sollen; sollten sie nämlich jemand um desEvangeliums willen strafen, so könnte das nicht ohne Haß oder Anfechtung nnscrs Glaubens zugehen.nähere Begründung liege aber in der Instruction für den letzten Tag in Baden, die verlesen werden so^'-(S. o. Note 1, Schluß). Man habe auch zu bedenken, daß man in der Regierung der gemeinen Herrschaften ZUkeinem Frieden kommen und nichts Gutes schaffen könnte, wenn der Glaube, dem die Mehrheit der Untcrthancuanhängig, immerfort von den Mitherrschenden verfolgt würde.

2. Den Spruch über die Kosten sei man fest entschlossen nicht anzunehmen, sondern eine viel höhs^Summe zu fordern; wenn aber (die V Orte) in dem Artikel betreffend den Glauben gebührlich und freundlich