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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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August 1529.

Zur Ergänzung dienen folgende Acten:

1) 1529, 31. Juli, Bern. Instruction für Niklaus von Graffcnricd als Gesandten nach Neuenbürg.

1. Da die III Städte laut des Abschieds von Baden beauftragt sind, durch ihre Boten den Landvogt in Neuen-bürg „abzufertigen" und von den Amtleuten wie von den Grafschaftsleuten den Eid an die XII Orte „aufzu-nehmen" (zu lösen), so soll das geschehen, jedoch mit Vorbehalt der Burgrechtspflichten der Stadt und derHerrschaft und aller andern Rechtsame Berns, wie es in der diesseits ausgestellten Uebergabsbewilligung desnähern bestimmt ist. 2. Weisung betreffend die Verhandlung mit Freiburg, Solothurn und Biel in Betreffeiner Verordnung über den Fürkauf zc. St. A. Bern: Jnstruct. tr, sso.

2) 1529, 3. August. Bern an Freiburg und Solothurn. Der Bote der Gräfin von Neuenburg habeeinen zu Baden erhaltenen Abschied vorgelegt und begehrt, daß man demgemäß eine Botschaft abfertige unddie beiden Städte einlade, dasselbe zu thun. Da nun der Handel so weit gediehen, daß der Landvogt abziehensollte, so habe man zur Vollziehung dieses Geschäftes einen Tag nach Neuenburg anberaumt auf Montag St.Laurenzen Abend (9. August), und begehre nun, daß die beiden Städte auch ihrerseits denselben besuchen, ?c.

2. Der herrschenden Theurung wegen habe man (letzthin) einen Tag beschrieben; da nun aber Solothurnnicht erschienen, und mit Freiburg nichts Abschließliches gehandelt worden, so sei man der Meinung, es sollteden Boten zu dem obgenannten Tag Befehl gegeben werden, in dieser Sache Beschlüsse zu fassen, die zurVerhütung einer Hungersnoth dienlich wären; inzwischen könnte man sich über die besten Mittel berathen, w.

St. Bern: Teutsch Miss. It. 364.

159.

Lucern. 1529, 13. August (Freitag bor Assumpt. Maria).

Staatsarchiv Zürich: Acten Abtei St. Gallen.

Die Boten von Lucern und Schwyz schreiben an Zürich: Sie seien berichtet, daß der jetzige Haupt-mann zu St. Gallen, ungeachtet des Gelübdes, das Gotteshaus vor Schaden zu bewahren und dessen Nutzenzu fördern, die Pfalz in Wyk eingenommen und mit einer Anzahl Knechte besetzt, die darin schalten undhandeln nach ihrem Gefallen, und die Amtleute des Abtes daraus vertrieben habe, was die zwei Orte befremde,da dies hinter ihnen, die doch gleich viel Gewalt haben, geschehen sei; darum begehren sie, daß der Haupt-mann angewiesen werde, die Pfalz wieder zu räumen und zu Händen des rechten Herrn kommen zu lassen,damit Kosten erspart werden, und überhaupt nichts weiter vorgenommen werde bis zum nächsten Tag in Wyl,wo man hierüber handeln wolle. — Unbeantwortet: „Laßts ein geschrift sin."

Ob ein Tag der V Orte, der IV Waldstätte oder nur der zwei obgenannten Orte stattgefunden, vermögenwir nicht zu ermitteln.

100.

Bern. 1529, 13. August.

Staatsarchiv Bern - Rathsbuch Nr. sss, p, s?s,

Nach Anhörung einer Botschaft von Zürich wird folgender Beschluß gefaßt: 1. Es sollen alle (andern)Artikel (des Landfriedens) demjenigen betreffend das Gotteswort vorgehen in dem Sinne, daß man sich