Druckschrift 
4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
Entstehung
Seite
318
Einzelbild herunterladen
 

318

August 1529.

gnad gottes darby dapferlichen ze handhaben, schützen und schirmen wider all die, so üch darvon mit gwalt und

wider recht understüendend ze trängen; deß und keins andern sollend ir üch zuo uns verstehen." . . .

St. A. B-rn! Teutsch Miss. It. sss d.

157.

Solothurn. 1529, 8. August (Sonntag vor Laurentii).

Kantonsarchiv Tolothnr»! Rathsbuch Nr. is, p. sss, 400, »ui.

Gesandte: Bern. Venner (Peter) Stärker; Peter im Hag, (beide) des kleinen Raths; Wilhelm Rümsi,dl. (Sulpitius?) Haller, Caspar Kuttler, Vogt zu Landshut, (alle) des großen Raths. Biel. Junker Simonvon „Nemestall" (Römerstall?), Meyer; Niklaus Wyttenbach, Bürgermeister; Peter Hans Zcger, Venncr.

I. Die Boten der beiden Städte zeigen an, daß ihnen (ihren Herren) gerüchtweise zugekommen, wie hierunter den Rüthen und Bürgern und der Gemeinde einige Zwietracht ausgebrochen wegen etlicher Bilder unddes Prädicanten halb. Das sei ihnen in guten Treuen leid; darum haben sie diese Botschaften abgefertigt,um dazwischen zu reden und den Frieden herzustellen, wie es Solothurn in ihren Spänen (etwa) auch gethan;demzufolge begehren sie, daß beide Parteien ihre Anliegen vor ihnen eröffnen; sie wollen nicht wegreitcn,bis sie sehen, daß man gänzlich zur Ruhe gekommen sei.

kl. 1. Darauf geben kleine und große Räthe die Antwort, sie danken zum höchsten für das bewiesenegetreue Aufsehen und das Anerbieten zu gütlicher Handlung; der Span sei aber nicht so groß, daß man sichdarüber mit Gottes Gnade nicht vereinbaren möchte. Die Unruhigen (vor den Boten zu verhören) gefalleihnen nicht, da sich Räthe und Burger des Prädicanten halb vereinbart haben und „die Artikel" noch bcrathen;haben sie etwas zu klagen, so können sie es wohl vor den beiden Rüthen anbringen. 2. Hienach treten die-selben vor, nämlich Roggenbach, Gutentag, I. Conrad, Weltmer, Hug Pfluger, Hubler :c., und beschwerensich, daß ungeachtet der Zusicherung, die man ihnen bei (Ablehnung) ihrer SnPPlication gegeben, daß keineDrohungen vorkommen sollen, „ein schlegel gehalten" worden, so daß sie Leibes und Lebens halb unsichergewesen, wozu vielerlei Drohungen gekommen seien „der Landleute halb" ab dem Läbcrn, besonders desabgcbrochnen Bildnisses wegen. Solcher Gefahr wollen sie nicht beständig ausgesetzt sein; deßhalb bitten sie,daß dergleichen verhütet werde; dabei erbieten sie sich, mit jedermann freundlich zu leben, niemanden an derMesse und dem Kirchgang zu irren, auch der Bilder halb ohne Gunst und Willen der Herren nichts vorzu-nehmen; in gleicher Weise möge man sich gegen sie verhalten. 3. Die Räthe und Burger haben diesenHandel erwogen und sich zu der Antwort vereinbart, sie sollen nur beruhigt sein; man werde sie vor Gewaltund Unrecht schirmen; darum sei es nicht nöthig, daß sie Fremde herzuziehen; denn die Herren wollen »fürund für" thun, was geschickt sein möge. Das Begehren, den Prädicanten von Wangen herkommen zu lassenund ihnen eine eigene Kirche zu vergönnen, um das Gotteswort darin zu hören, ist abgeschlagen in derMeinung, daß sie die weitern (allgemeinen) Beschlüsse der Räthe erwarten sollen.

UI. Nachdem dieser Bescheid den Voten der beiden Städte eröffnet worden, haben sie etwas Bedenkzeitgenommen und dann wieder begehrt, ihnen den vorhandenen Span zu vertrauen und sie nicht zu verschmähen,damit ihnen aus einem Unfall, der später einträte, kein Vorwurf erwüchse, und da der Tag beinahe vorüber