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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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August 1529.

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seinen Voten in der ganzen Eidgenossenschaft rechtes Geleit gebe, es ihm verschreibe und halte, so wolle erdem Jacob Marti und Mithaften 400 Kronen schenken, 200 sogleich und 200 auf künftige Ostern zu bezahlen.— Heimzubringen und auf dem nächsten Tage darüber Antwort zu geben.

Zu lk ist folgender Act zu beachten:

1529, 15. August (Sonntag Assmnptionis Mariä), Solothurn, Sitzung des großen Rathes. Es wirdder Abschied von Lauis verhört, aus dem sich ergibt, wie gemeine Eidgenossen den Landvogt Specht um 200Kronen gestraft, und wie er sonst unziemlich gehandelt hat. Da er sich nun so gehalten, daß die Stadt deß-wegen Schande erlebt, und damit gespürt werde, daß man daran Mißfallen trägt, und die Uutcrthanen erkennen,daß man sie nicht mit ungeschickten Amtleuten beladen will, so wird Ludwig Specht abgesetzt. An seiner Stattwird dann Hs. Heinrich Winkeli gewählt. «. A. Solothurn: Rathsbuch Nr. is.

148.

Bern. 1529, 29. Juli.

Staatsarchiv Bern: Rathsbuch 222, p. Li».

1. Eine Botschaft des Bischofs von Basel eröffnet ihre Befehle. 2. Antwort: „Wellen noch können minHerren sich dero in Saut Jmerthal, der götzen :c. nützit beladen, dann (es) wider Ire reformatio»." 3. DieBötzen auf dem Teisenberg (zu beseitigen) sei Bern als Obcrherr und Besitzer des Kircheusatzes berechtigt.

149.

Solothurn. 1529, 29. Juli (Doustag nach Jacobi).

KantonSarchiv Svlothurn: Rathsbuch Nr. 18, p. soo, so?.

I. Gesandte von Basel, nämlich Jodcr Brand und Simon Albrccht, ziehen alt, wie verlaute, daß hier^s Glaubens halb etwas Zwiespalt herrsche; sofern etwas daran wäre, seien sie beauftragt, darin zum bestenöu handeln; wiewohl sie nun alles ruhig uud friedlich finden, wollen sie doch, zwar nur von sich aus, in besterMeinung ersuchen, zu bedenken was ihnen selbst begegnet, sodass, wenn Gott der Herr nicht seine Gnadegesendet, und die Eidgenossen nicht so geflissen darin gehandelt hätten, viel Leid und Kummer daraus ent-sprungen sein möchte. It. Es wird dieses getreue Aufsehen bestens verdankt uud dabei augezeigt, daß durchGottes Gnade die Sache noch wohl stehe. Die Boten sind ab der Herberge zu lösen.

150.

Bern. 1529, i. August.

Staatsarchiv Bern: Rathsbuch 222, p. sso, 227, 22s.

l- Boten von Genf klagen angelegentlich („ser und fast"), es habe Jung und Alt ein grosser Schrecken^griffen über die Sage, daß das Burgrecht kraftlos erkannt werde, und daß dann der Herzog mit der Stadt