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Juli 1529.
und begcrt, im den Handel der missif dero von Costenz, üch minen Herren zuokumen, und ouch der artiklen desburgrechts ein abgeschrift, und dicwyl nicmands sölichs abzuoschriben zno vcrtruwen, habend wir im den bescheidgeben, üch unfern gnädigen Herren den Handel wider zu überantworten, und daß er im in geschrift überantwurtwerde." . . . Bitte, dem guten Mann auf das schleunigste zu willfahren. St. A. Z«ri-h: A. Eonstanz.
Zu p. 1) 1529, 12. August (Doustag nach Lorenzcn), Baden. Niklaus Manuel an Zwingli. DieStadt Baden habe auf das jüngst an sie gestellte Ansuchen der Botschaften von Zürich und Bern, einen evan-gelischen Prädicanten auf Kosten der beiden Städte aufstellen zu lassen, die Antwort gegeben, es müsse dergroße Rath darüber entscheiden, aber inzwischen zwei Mann vom kleinen Rath und einen aus dem großen nachBern geschickt, um sich von dieser Zumuthung lcdig zu bitten; die Antwort hoffe er (der Bote) noch zu ver-nehmen ... St. A. Zürich! Awwgli-Schristcn.
2) 1529, 12. August (Donstag nach Laurcntii), Zürich (Abschied). 1. Eine Botschaft von Schult-heiß und Rath zu Baden eröffnet das Gesuch, von dem auf dem letzten Tage zu Baden gestellten Begehrender Städte Zürich und Bern, die Aufstellung eines Prädicanten betreffend, abzustehen, da der Landfriede ver-möge, daß man keinen Prädicanten ohne Bewilligung der (respectiven) Gemeinde aufstellen solle, da die Stadt„etwas fryhciten dawider hctte", alles mit Mehrerin. 2. Die Gesandten werden mit guten Worten abgefertigt:Man werde ihr Anbringen Räthen und Burgern vorlegen und dann gebührliche Antwort geben.
St. A. Zürich: Rathsbuch k. sss b.
147.
LlMIS. 152!), 25. Juli f. (Samstag nach Maria Magdalena f.) Jahrrechnung.
Staatsarchiv Lacor»: Lauis und Luggaris-Abschiede I. SSV. Staatsarchiv Vera: Allgemeine eidgen. Abschiede VN. WZ.
Kantonsarchiv Frcibnrg! Acte» ^maros tdckörnios.
Gesandte: Bern. (Hans Franz Nägeli). Lucern. (Jacob Marti). Frei bürg. (Ulman Techterinann).— (Die übrigen unbekannt).
l». 1. Der Seckelmeister liefert die Landstener ab, 7026 Laniser Pfd. 19 Spagürli; 1 Krone zu 115 (?)Krz., 4. Gl. rhein. für 3 Kronen gerechnet. 2. Die Gemeinde Sonvico gibt 640 Pf. in Gold, Kronen undMünze. 3. Ponte entrichtet 392 Pfd. 3 Spagürli in gleicher Währung. 4. Marco zahlt 320 Pfd. dergleichen-5. Jeder Bote soll heimbringen, daß der Zoll nur 800 Kr. eingetragen, während er um 1000 Kr. verliehen ist;200 Kr. sind der Pest und der Kriegsunruhen wegen ausgeblieben. 6. Das Malcfiz hat dieses Jahr gebracht332 Kr. 1 Dicken, die der Fiscal gegen seine Ausgaben, als die Besoldungen des Schreibers, des Fiscnls,des Nachrichters :c. verrechnet; als Neberschuß hat er 30 Kr. baar bezahlt. 7. Wcinzoll und Bank zu Mendrishaben 100 Kronen ertragen. 1». Der Landvogt zu Lauis wird um hundert Kronen gestraft, weil crgegen das bestehende Verbot hat Korn aus dem Gebiet der Eidgenossen führen lassen und dafür Geld ange-nommen. v. Der Landvogt wird ferner um 100 Kronen gestraft, weil er Bußen und Strafgelder eingezogen,die dem Malcfiz angehören. <1. Jacob Marti von Lucern und Mithafte bitten abermals um Hülfe und Rathwegen ihres großen Verlnsts von Ochsen durch den von Musso. Da man deßhalb eine Votschaft zu ihmgeschickt, gibt er zur Antwort, das Begegniß sei ihm leid, aber cr habe keine Schuld daran; wenn er denKlägern helfen könne, werde er es gerne thnn; denn cr wünsche der Eidgenossen guter Freund und Nachbarzu sein; er müsse aber daran erinnern, daß die Seinigen in eidgenössischen Gebieten immer niedergeworfenwerden, während er Kriegsvolk und Kaustellte allezeit sicher durch sein Gebiet passircn lasse; wenn man jedoch