Druckschrift 
4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
Entstehung
Seite
300
Einzelbild herunterladen
 

300

Juli 1529.

den Parteien gesprochen: Es sollen die V Orte den beiden Städten und ihren Mithelfern an die erlittenenKosten jedes 500 Kronen (zusammen 2500 Kronen) bezahlen. 3. Die Eröffnung dieses Spruches begleitendie Schiedleute mit der ernsten Bitte an die Parteien, denselben gütlich anzunehmen, was die Boten beider-seits an ihre Obern zu bringen versprechen. IV. 1. Die Rechtfertigung des IM. Murner betreffend verweisenZürich und Bern auf den Artikel (XII) des Landfriedens, wonach derselbe jetzt vor den Schiedleuten erscheinenund von Lucern dazu angehalten werden sollte, damit er nach Verdienen gestraft werden könnte; weil er nunaber ausgeblieben, so sei Lucern verpflichtet, an seiner Stelle Red und Antwort zu geben. 2. Hierauf erklärtSchultheiß Golder, dazu keine Vollmacht zuhaben; es verhalte sich aber folgendermaßen: Noch ehe die genaueCopie des Friedens in Lucern eingetroffen, sei der genannte „Murnar" ohne seiner Herren Gunst, Wissen undWillen aus der Stadt abgeschieden, sodaß sie es erst am dritten Tage erfahren haben. Der Bote erklärtsich indessen bereit, einen bezüglichen Auftrag heimzubringen. 3. Darauf bringen die Anwälte der beidenStädte ihre Klage vor den Schiedleuten an, indem sie erzählen, wie Murner, obwohl auf mehreren Tagenverabschiedet worden, daß die Schmachbüchlein, Lieder und Schimpfworte abgestellt werden sollten, zuerst einenKalender gemacht, worin er die Obern und die Prädicanten von Zürich und Bern und ihren Glauben ehrverletz-lich angetastet, ehrlose Bösewichte, Schelmen, Lecker, Buben, Furfanten w. gescholten, — sich damit aber nichtbegnügt, sondern immerfort Schmach- und Schandbüchlein erdichtet, in Lucern gedruckt und ausgegeben habe,in welchen er die genannten Herren vielfach als Meineidige, Kirchendiebe, Räuber, Aufrührer („pundtschüechig"),Abtrünnige von der Christenheit und der Eidgenossenschast, Lügner, evangelische Ketzer von dem seelenmörderischenneuen Glauben n. s. w. bezeichnet und dabei erklärt habe, daß er ihre besiegelten Briefe nicht mehr achte alsdie unbesiegelten, mit vielen andern ungeschickten Worten, die in seinen Schriften gezeigt werden können, woer ihnen unter Anderm fluche^) und sie überhaupt an Seele, Leib, Ehr und Gut verletze. Deßhalb seien sieder bestimmten Meinung, daß Lucern auf dem nächsten Rcchtstag den Murncr stellen oder für ihn Red undAntwort geben solle, indem nach allen Rechten Derjenige, der sich für Jemand zum Recht verpflichte, in solchemFall an seiner Statt zu antworten habe. 4. Nach diesem Vortrag anerbieten die Schiedleute, einen Spruch überMurner zu thun, sofern die Kläger ihre Forderung an Lucern aufgeben; sie glauben nämlich, zu einem Urtheilgegen letzteres keine Befugniß zu haben, da dessen Bote nicht ermächtigt sei, im Rechten Antwort zu geben,und auch merken lasse, daß Mnrner nicht der Anfänger gewesen. Weil aber die Anwälte von Zürich undBern auf ihrem Begehren verharren, so wird der Handel in den Abschied genommen, um sich für einen andernRechtstag darüber zu berathen. I». Die Boten der III Bünde beschweren sich über den Herrn von Musso,der an dem Paß in's Veltlin auf ihrem eignen Gebiete eine Beste aufbaue, trotzdem daß sie mehr als einmalBoten an ihn abgesendet und ihn ersucht haben, das zu unterlassen; das können sie nicht länger dulden, so-dass es zu einem Kriege führen werde und die Boten stündlich Bericht erwarten, daß die Ihrigen in's Feldgezogen seien; darum bitten sie die Eidgenossen um getreues Aufsehen, wenn es zum Kriege käme. Heimzu-bringen. v. Die Boten von Graubünden bringen ferner .vor, daß Frau und Kinder des Caspar Vögeli vonWalenstadt zu Chnr seien, großen Mangel leiden und dem „heiligen Almosen" nachgehen, und bitten schriftlichund mündlich, die Eidgenossen möchten die sechs Werke der heiligen Barmherzigkeit an denselben erfüllen und

*) Die im Abschied angeführte Stelle lautet! „O ir großen lästerlichen böswicht, daß üch die heilig göttlich gerechtikcit schändean lib und an guot, wie vergessend doch ir onmächtigen ketzer iiwer eer und cid und all menschlich erberkeit also kläglich und allecristenliche einigkeit/'