Juli 1529.
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SolotlM'tt. 152!), 23. Juli (Freitag nach Maria Magdaleue).
Staatsarchiv Bern: Allgem. eidg. Abschiede, vv. 461. Kantonsarchiv Solotliurn: Absch. Bd. 16.
I. Gesandte von Bern — Peter im Hag, Bauherr, des kleinen Raths, und Sulpicius Haller, desgroßen Raths — tragen im Namen ihrer Herren vor, sie haben, durch das göttliche Wort belehrt, die Messe,die Bilder und andere solche verkehrte („vcrwcudte") Gottesdienste abgestellt und meinen nun, es gebühre ihnen,an den Orten, wo sie die hohen Gerichte besitzen, dergleichen auch vorzunehmen, deßhalb an die Gemeinden zugelangen und denselben den nöthigcn Bericht zu geben, rc. Damit aber Solothurn sich nicht beklagen könne,sv wollen sie das nicht hinterrücks an die Hand nehmen; wenn jedoch hierüber keine genügende Antwort erfolgte,so hätten die Boten Befehl, ihren Auftrag vor Rüthen und Burgern zu eröffnen. Dabei erklären sie aus-drücklich, daß dieses Vorhaben in den übrigen (weltlichen) Angelegenheiten, die Leib und Gut, Zinse undZehnten und Anderes berühren, der Herrschaft Solothurn gar keinen Schaden bringen solle, und daß sie an^rten, wo ihnen die hohen Gerichte nicht zustehen, des Glanbens halb niemand zwingen wollen. Wenn hierGelehrte wären, die vermeinten, es laufe das der göttlichen Schrift und Wahrheit zuwider, so erbiete sichBern, sich weisen zu lassen, da seine Disputation noch Jedermann offen stehe; alles mit weiteren Worten undllm ständen.
II. Darauf antworten Schultheiß und Näthe, dieser Anzug befremde sie nicht wenig, da sie glauben,Bern sei der mehrmals gegebenen Zusagen wohl noch eingedenk, sie und die Ihrigen des Glanbens halb nichtZu drängen; ans diese Verheißungen und die über hohe und niedere Gerichte gemachten Verträge haben sie sichbisher gestützt und hoffen auch jetzt noch, daß Bern denselben nachkommen werde. Da gegenwärtig des Gottcs-wortes halb überall große Unruhe walte, so haben die Rüthc kürzlich einen Ausschuß erwählt, um über dieseAngelegenheiten einen gründlichen Nathschlag (Gutachten) zu verfassen, was sie annehmen oder unterlassenkönnten; hienach hoffe man zu beschließen, was zu der Ehre Gottes dienen und vor der Welt „glimpflich undehrlich" sein werde. Das Begehren der Gesandten an den großen Rath zu bringen, sei daher derzeit nichtuöthig; wenn sie jedoch darauf beharren, so erbiete man sich, denselben zu besammeln und zu thun, was sichgebühre.
Der Abschied ist undatirt; den Mangel ersetzt aber die gleichzeitige Notiz des Bernischen Stadtschreibersauf der Rückseite, bestätigt durch das Concept in der Solothurner Sammlung. Auch die Instruction (O 323)der Botschaft nennt als Tag der Verhandlung den Freitag. Endlich findet sich diese Verhandlung, mit ziemlichweitläufigem Eintrag, unter dem 23. Juli im Solothurner Nathsbuch (Nr. 18, z>. 395, 396).