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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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Juli 1529.

sich einer christlichen Obrigkeit zieme, auf solches Ansuchen zwei- oder dreimal eine Botschaft in das Thurgaugeschickt und nach seinem Erachten das Recht gefördert, sich aber in diesen? Fall wie in andern unparteiischgehalten; dabei wolle es bleiben und sich des Handels nicht weiter beladen; würde man weiter wegen Ver-fügung des Rechts (um Hülfe) ersucht, so würde man ferner thun, was sich gebührte.

II. 17. Juli (Samstag nach Margarethä). 1. Heinrich üon Liebenfels, genannt Lanz, vcrthcidigt sich gegenden über ihn ansgestreirten Verdacht, das; er mit schwäbischen Edcllcnten Verstündnisse habe, um sie ins Landzi? führen, ?c. Er erbietet sich, wie andere Edle im Thurgau sich (mit den Gemeinden) zu vergleichen, undbittet, dies gütlich anzunehmen und ihn wieder zu seinein Schlosse kommen zu lassen. 2. Antwort: SeinemBegehren um Geleit zur Verantwortung habe man willfahrt und lasse dieses in Kräften bestehen. Er undandere haben bisher freilich mancherlei geredet und gethan, was Zürich und gemeinen Thurgaucrn nachtheiligund beschwerlich sei, und was er, wo man es genau nehmen wollte, nicht so leicht („so ganz geladt") undgenugsam verantworten könnte; weil aber jetzt die Sache befriedet sei, so wolle man, mit Rücksicht ans seingutes Erbieten, das Bessere glauben und ihn gütlich ziehen lassen; thne er, was er versprochen, so werdeer dessen genießen; im andern Fall müßte man abermals nach Gutdünken handeln. Hierscits erhebe mankeine Forderung auf Liebensels; mit den Thnrgauern, die eine Ansprache machen, möge er sich darum ver-tragen und ihren (gute??) Willen zu behalten suchen. cRauMuch.)

1». (17. Juli). I. Die von Gottlieben und Tägerwylen klagen vor Rüthen und Burgern, obwohl dieKirchgenossen die Caplanei, die der Bischof von Constanz in Gottlieben errichtet, durch die Steuern und Hülf-leistungen, die sie zwei Jahre lang dazu gegeben, gebessert und zu Bestand gebracht haben, habe doch derBischof die Gefälle und Nutzungen derselben in Haft gelegt und ihnen vor die X Orte Recht geboten, währenddieselben am billigsten den Armen, von denen die Eaplanei mit Almosen und saurem Schweiße gehoben worden,zugehörten.

II. Da der Friede unzweideutig sagt, daß alle solche Hüfte aufgehoben seien, und die Leute sich erbieten,die Nutzungen einzig für die Armen zu verwenden, so haben die Herren jenes Verbot des Bischofs entkräftetund den Kirchgenossen erlaubt, die Nutzungen künftig zu ihren Händen zn beziehen, aber einzig zur Erhaltungder Armen zn brauchen, gemäß den im Druck verkündigten Ordnungen von Zürich.

143.

Frmicnseld. !52!), 21. Juli (St. Maria Magdalencn Abend).

Staatsarchiv Lucern: Allgem. Abschiede 1. 1. f. 72.

I. Die Nachbenannten, Niklaus Manuel, Venner zn Bern; Heinrich Zigerli von Zug, gegenwärtig Land-vogt im Thurgau; Jacob Zeller, Rcichsvogt, und Hans Wellenberg, des Raths zn Constanz, als freund-liche Schiedlente von den Obern verordnet, Urkunden in dem Span zwischen Veronica Breitfeld von Nenn-form, ihren? Vogt Ulrich Breitfeld von Hnttlingen, Hans Laffart, genannt Schinder, von Pfhn, als Vogt derehelichen Kinder des Heinrich Frei sel., und ihrer Verwandtschaft einerseits, und dem Edlen Heinrich vonLiebensels, genannt Lanz. an Statt seines ehelichen Sohnes Hans Jacob, anderseits, der davon herrührt, daß